Mittwoch, 27. Juni 2007

Das große Aufräumen

Mann, Mann, Mann. Ich hätte nicht gedacht, dass es so ausartet mit dem Ausräumen und Renovieren.


Gut, dass wir keine nickeligen Nachbarn haben.


Doch als dann auch noch die Wasserversorgung ausfiel, wurde es eine Geduldsprobe.

Montag, 18. Juni 2007

Lounge am See..

Körperliche Arbeit ist ja nicht das, was man als Bürorocker so sucht. Aber hier gehts nicht anders. Rupfen, Ziehen, Schütteln und Graben. Dann sind die Rosen umgesetzt. Und die Bretter vom Steg passen wunderbar als Loungegrundlage vors Haus. Na denn... Hat sich doch gelohnt.


"Wanderungen durch die Mark Brandenburg" - ich fange an, es zu verstehen..

Mittwoch, 13. Juni 2007

Frühling lässt sein blaues Band..

... wieder flattern durch die Lüfte.


Sieht so aus, als würden wir demnächst eher einen Pickup, Amphi oder Jeep brauchen. Brandenburg als Flächenetappe hat so manche Tücken...

Neues aus dem Meilenwerk Charlottenburg

Eines Tages, irgendwann, wird der Tag kommen... An dem alles andere hinten anstehen wird:


Das soll nicht heißen, dass andere Hersteller nicht auch schöne Töchter im Angebot hatten:

Jetzt nur keine Panik, Mittelständler!

Findige Patentanwaltskanzleien nutzen den anschwellenden Mediengesang über den Fall Broadcom/Qualcomm. Das Handelsblatt zitiert einen Anwalt der Kanzlei Clifford Chance, nun sei es an der Zeit, dass Technologieunternehmen ihr Technologieportfolio auf etwaige Patentverletzungen durchforsten. Wie soll das ein MIttelständler bitteschön anstellen?

Und als Gegenmaßnahme empfiehlt er natürlich: Den Aufbau eines eigenen Patentportfolios. Als Verhandlungsmasse gegenüber Inhabern von Patenten, die man verletzt hat.

Diese Denke unterliegt folgenden Irrtümern:
- Der Anwalt verwechselt sein eigenes Interesse mit dem eines Technologieunternehmers. Es geht ihm nur darum, möglichst viele Unternehmer in Panik zu versetzen und nun auf Teufel komm raus, Patente anzumelden.
- Die empfohlene Stratgie zieht nur dann, wenn Ihre Patente den gleichen Wert für den Inhaber haben, deren Patente Sie verletzt haben. Was nützt ihm sonst eine Lizenz für Ihre Patente?

Man sollte in der Hektik eines nie vergessen:
Patentverletzungen tun um so mehr weh, je mehr Umsätze mit verletzten Patenten im Spiel sind. D.h. nur wenn Sie etwa Umsätze in der Größenordnung des Patentinhabers und dies in den gleichen Märkten wie er erzielen, sind Sie für ihn interessant. Alle anderen Konstellation lassen sich höchstwahrscheinlich friedlich lösen - in Form von Lizenzverträgen, die Sie einigermaßen verkraften können.

Dienstag, 12. Juni 2007

Energiesparsame Handies

Wenn ein Handy keinen Antennenempfang hat, z.B. in Tiefgaragen oder innerhalb massiver Gebäude, hat es keine Funktion. Warum dann nicht in den Standby Betrieb gehen?

Genau diese Funktionalität unterstützt ein patentiertes Verfahren des US Unternehmens Broadcom. Dumm nur, dass die 3G Chipsätze der Fa. Qualcomm diese Funktionen aufweisen, ohne das Patent lizenziert zu haben. Deshalb hat die US Außenhandelsbehörde ein Importverbot für Handies mit diesem Chipsatz verhängt. J.P. Morgan schätzt die nun ausfallenden Umsätze von Qualcomm auf 1,6 Mrd. US$.

Betroffen sind wegen der unterstützen Mobilfunkstandards die Märkte in Asien und den USA. Und hier trifft es nicht nur die
Handyhersteller
- LG, Samsung und Motorolas für Ende des Jahres geplanter Razr2,
sondern auch die Netzbetreiber
- AT&T, Sprint und Verizon,
bei denen 80% der verkauften Handies betroffen sein sollen. Gefährdet sind nicht nur Umsatzausfälle beim Verkauf neuer Handies, sondern auch die Investitionen in die Netzinfrastruktur 3G-CDMA.

Wer springt in die Lücke?
Profitieren dürfte Texas Instruments, der größte Konkurrent von Qualcomm im Bereich WCDMA. Und Handyhersteller, die keine Chips von Qualcomm verwenden. Wie z.B. die Skandinavier Nokia und Ericsson. BenQ kann leider nicht mehr davon profitieren...

Vielleicht einigt sich Qualcomm ja noch mit Broadcom auf einen Lizenzvertrag.

Quelle: Computerzeitung, 11.6.

Fraunhofer will Ansprüche anmelden - beim Patentamt

Der Präsident der Fraunhofer Gesellschaft, H.-J- Bullinger, will die Einnahmen aus Patentclustern erheblich erhöhen. Hierfür werden den Fraunhofer Instituten für die nächsten fünf bis zehn Jahre 100 Mio EUR für patentrelevante Eigenforschungen bereitgestellt. Ziel ist es, Alleinstellungsmerkmale zu stärken, in dem ganze Forschungsfelder durch dichte Patentcluster geschützt werden. Finanziert werden wird das Programm vor allem durch MP3 Lizenzeinnahmen.

Die ersten so finanzierten Eigenforschungsprojekte sind die
- "Solarzellen auf Basis metallurgischen Siliziums" (metallurgisch heißt: es muss nicht hochkristallin sein, das senkt die Kosten) des ISE in Freiburg und
- die "Mikrobrennstoffzellen in Multilayerkeramik für die Massenproduktion" des Fraunhofer-Institute für Keramische Technologien und Systeme IKTS und ISE.
- Zusätzlich wurde ein Programm "Challenge" für besonders exotisch -aber chancenreich- anmutende Erfindungen aufgesetzt.

Die Fraunhofer Patentstelle in Zahlen (2006):
Anzahl der eingereichten Erfindungsmeldungen: 574
Daraus resultierende deutsche Patentanmeldungen: 396
Dito internationale Patentanmeldungen: 473
Anzahl der neu abgeschlossenen Verwertungsverträge: 267
Anzahl der in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Verwertungsverträge: 1.145
Summe der Lizenzerträge 2006: 92 Mio EUR
Anteil von MP3 Einnahmen an dieser Summe: 2/3

(Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, idw-online.de)

Das stellt einen Strategiewechsel bei Fraunhofer dar: Denn in den letzten Jahren galt die Devise, nur noch im Auftrag forschen zu wollen, um Forschungsinvestments zu vermeiden. Anscheinend hat man bemerkt, dass es ein wenig an der eigenen Kreativität zehrt, wenn man nur noch im Auftrag denkt.

Samstag, 9. Juni 2007

Was Sie mit einem Download aus iTunes dürfen

Die Nutzungsbedingungen im Apple iTunes Onlineshop beinhalten laut Apple Website u.a. folgende Rechte:

(ii) Sie sind lediglich berechtigt, die Produkte für ihre persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecke zu verwenden. Der Weitervertrieb, die Weitergabe, Übertragung oder Unterlizenzierung ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet.

(iii) Sie dürfen die Produkte jederzeit auf bis zu fünf von Apple freigegebenen Geräten nutzen.

(iv) Sie haben die Möglichkeit, Produkte aus bis zu fünf verschiedenen Konten gleichzeitig auf bestimmten Geräten, beispielsweise iPods, zu speichern.

(v) Sie sind dazu berechtigt, eine „Audio Playlist“ bis zu sieben Mal zu brennen.

(vi) Sie dürfen Videoprodukte nicht brennen.

(vii) Sie dürfen die Produkte nur für Ihre persönlichen und nicht-gewerblichen Nutzungszwecke exportieren, (gegebenenfalls) brennen oder kopieren.

(viii) Sie dürfen die Produkte nicht als Klingelton für Telefonanrufe verwenden.

=> Apple bietet seit dem 1. Juni 2007 im Medienshop iTunes eine neue Lizenz namens iTunes plus an. Die Nutzungsbedingungen hierfür lauten im Original:

(xii) iTunes Plus Produkte enthalten keine technischen Sicherheitsvorkehrungen, die Ihre Verwendung dieser Produkte beschränken. Die Nutzungsbedingungen (iii) – (vi) gelten nicht für iTunes Plus Produkte. Sie dürfen iTunes Plus Produkte in angemessenem Umfang zu persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecken kopieren und speichern.

Quelle: http://www.apple.com/legal/itunes/de/service.html

D.h. für einen Aufpreis von +30% (Preis pro Song EUR 1,29 statt EUR 0,99) entfallen die Kopierbeschränkungen, kopiert werden darf aber nach wie vor nur für den persönlichen Gebrauch.

Sonntag, 3. Juni 2007

Wertzuwachs durch Patentierung

Wie ändert sich der Wert einer Erfindung, wenn sie patentiert wird?

Wir kalkuliert man den Wert einer erfolgreichen Patenterteilung für eine
erfolgrkritische Innovation? Angenommen, sie bringen ein Produkt nach der
Patentanmeldung aber vor der Patenterteilung auf den Markt und haben Erfolg.

Wie ändert sich der Wert Ihres Unternehmens im Moment der Patenterteilung?

Diese Frage lässt sich transformieren in: Wie verändern sich
a) Ihre Marktanteile und
b) der durchsetzbare Preis?

zu a) Zugewinn an Marktanteilen
Die Antwort hängt stark davon ab, wieviele Marktteilnehmer im Ranking vor
Ihrem Unternehmen liegen.
- Welche Marktanteile haben diese Unternehmen?
- Wieviele von deren Konkurrenzprodukten unterliegen Ihrem Patent?
- Haben die Betroffenen mindestens gleichwertige Alternativen, mit denen sie
Ihr Patent umgehen können, ohne auf die Nutzeneffekte verzichten zu müssen?

Gehen Sie diese Fragen für Ihre Wettbewerber durch. Sollten Sie alle Fragen
zu Ihren Gunsten beantworten können, können Sie ihrem Wettbewerber
vermutlich Marktanteile abnehmen. Darauf wird er reagieren, z.B. mit
Preissenkungen oder Produktverbesserungen, die ihn wieder verlorene Anteile
zurückgewinnen lassen.

Wenn Sie genügend Wettbewerber (mit einem signifikanten Marktanteil)
identifizieren können, können Sie nicht nur von zusätzlichen Marktanteilen
träumen, sondern auch von Preiserhöhungen.

b) Preiserhöhungspotenzial
Wenn Sie durch Ihren Patentschutz einen nicht nachahmbaren Produktnutzen erzielen, der für Kunden kaufentscheidend ist, müssen sie sich preislich nicht mehr in Bezug auf Ihre Wettbewerber positionieren, sondern nur noch in Bezug auf die Preisschwelle Ihrer Kunden. D.h. es geht um die Optimierung des Produktes aus Absatz multipliziert mit Preis.