Mittwoch, 26. Oktober 2011

Das Kapital vor dem Kapital-ismus retten

-Ismen bezeichnen stets den Missbrauch -die Entführung- einer Idee durch Wahnsinnige. Islamismus ist der Missbrauch von Religion durch hormonell übersteuerte, erst frustrierte dann größenwahnsinnige junge Männer. Kommunismus war der Missbrauch der Kommune (Gemeinsinn) durch ebenso größenwahnsinnige, gewaltbereite Männer mittleren Alters.

In beiden Fällen verweisen die Täter auf etwas Größeres: einen Gott, oder die Gemeinschaft. Der Liberalismus ist dem Kommunismus in einer Hinsicht artverwandt: Er preist ebenfalls die Gemeinschaft. Die hier aber nicht in einem gleichgerichteten Sinne handelt, sondern aus Individuen besteht, die sich nur zu einem Zweck trifft: Dem freien Austausch von Gütern. Sagen sie. In Wahrheit wird der Liberalismus von Privilegierten betrieben, die das Argument der Freiheit missbrauchen, um sich Regulierungen durch die Aufstiegswilligen zu entziehen. Islamisten und Kommunisten gehen mit Gewalt vor. Liberalisten psychologisch: Sie "versprechen" den anderen das Himmelreich, wenn sie sich nur genügend anstrengen. Und wenn sie es nicht schaffen, dann lag es an ihnen selbst.

Kapitalismus ist die materielle Form des Liberalismus. Kapital als Ressource für Investitionen und Fimengründungen -also Wertschöpfung- ist gut. Kapital als Spieleinsatz für Wetten auf Wertschöpfungen ist Dekadenz und Herrschaftsform. Der Kapitalist droht den Wertschöpfungswilligen mit Kapitalentzug, wenn die sein Kasino regulieren wollen. Hohe Gewinne bezeichnet er nach außen als Lohn für Risiko und Schweiß ("Leidenschaft"). Kapitalisten versprechen dem Markt Vielfalt, verfolgen aber das Gegenteil: Die Monopolbildung und Preiskontrolle. Kontrolle über die Einkaufs- und die Verkaufspreise. Als Spieler lebt er von Informationssvorsprüngen, er besticht für Wissensvorsprünge in Form von Insiderinformationen. Er will wissen, wohin die Kugel rollt bevor er setzt. Er droht Regierungen ebenfalls psychologisch - mit Vertrauensentzug. Er dominiert die Sprache, die die Medien für Deutungen des Regierungshandeln verwenden. Er weis stets, Kritik an ihm auf Unschuldige umzulenken. Er versteht es, Nutzenunterstellungen gegen sich ebenfalls auf andere umzulenken: Wer den Banker treffen will, trifft den "Mittelständler". Nicht er verdient, sondern seine Aktionäre. Usw. Er droht -zum Schein- mit Abwanderung. Er spielt Regierungen gegeneinander aus, wenn es um Steuern geht, globalisiert sich aber gleichzeitig selbst, um überall zu Hause zu sein. Der Kapitalist erhöht die Preise für Bildung, weil Bildung der anderen seine Kosten für seine Verteidigung erhöht.

Der Kapitalismus ist die Tyrannei, unter der wir leben. Die Bürger gehen auf Distanz, wie die letzten drei Umfragen auf n-tv nahelegen:

Dienstag, 25. Oktober 2011

Mal sehen, wer wieder DM akzeptiert



So, wir haben unsere Währungsreserve mal ausgegraben und werden testen, wo wir in Berlin damit bezahlen können...

Sonntag, 23. Oktober 2011

Was uns die Nazizeit über digitale Bürgerrechte lehren sollte


Hollerithkarte im Auschwitzmuseum

Götz Aly ("Die restlose Erfassung") und Edwin Black ("IBM und der Holocaust") haben vor geraumer Zeit analysiert, wie staatlich erhobene Daten entscheidende Voraussetzungen für brutale Durchgriffe faschistischer Regime schaffen. Noch bevor die Nazis in Sichtweite kamen, hatte der deutsche Staat Volkszählungen durchgeführt und mit Hollerith Lochkartenmaschinen ausgewertet. Wer in Deutschland wohnte, war maschinell erfasst worden. Man konnte sowohl gezielt seine Adresse ausfindig machen. Man konnte aber auch Auswertungen über vorgegebene Merkmale fahren und sich Adresslisten ausgeben lassen. Diese Daten waren zu rein administrativen, friedlichen Zwecken erhoben worden.

Die Nazis konnten sie später aber auch gebrauchen. Allerdings fehlte ihnen noch das wichtige Merkmal "Religionszugehörigkeit". Deshalb durchforsteten sie Kirchen- und Synagogenbücher und erfassten nicht nur aktuelle Konfessionen, sondern verschnitten auch die Daten von Ahnen. Nur mit den Hollerithmaschinen, die inzwischen IBM gehörten und mit zahlreichen Patenten geschützt waren, ließen sich Ahnenreihen mit Religionsmerkmalen verschneiden und die Rassentheorien von "Voll-", "Halb-", "Viertel-" usw. "Juden" mit Namen von Einwohnern unterfüttern. Die Auswertungen über die kombinierten Datenbestände lieferten die Adresslisten für die Deportationen.

Welche Erkenntnisse ergeben sich daraus für unsere heutige Zeit?

- Datensparsamkeit ist oberstes Gebot. Man kann nie wissen, in wessen Hände erhobene Daten einmal fallen werden.
- Ihre volle Macht entfalten Datenbestände erst, wenn sie mit anderen zusammengeführt werden, um den ursprünglichen Erhebungszweck zu erweitern.
- Die Industrie war und ist Erfüllungsgehilfe und wird sich immer darauf berufen "den vollen Anwendungszweck nicht gewusst zu haben". (IBM zählte nach dem Krieg irrtümlich nicht zu den belasteten Unternehmen.)

Wir erinnern uns an einen Innenminister Schäuble, der Mautdaten zunächst zu rein verkehrswirtschaftlichen Zwecken erheben wollte. Später ergänzte er: "Erhobene Daten, die bei der Aufklärung von Verbrechen helfen können, dürfen wir den Ermittlungsbehörden nicht vorenthalten." Ein Foul sondergleichen, aber auch ein Fingerzeig, wie autoritär das Verständnis der Konservativen von digitalen Bürgerrechten ist.

Noch größer der Skandal Friedrich/DigiTask beim Bundestrojaner. Hier wird verdeckt eine Technik eingesetzt, die nicht nur der Erfassung, sondern auch der Produktion beliebiger Befunde dienlich sein kann.

Dazu kommen Datenbestände bei Telekommunikationsnetzbetreibern, die deutschen Behörden zur Verfügung zu stellen sind. Und Flug- und Kreditkarten, die Fluglinienbetreiber von ihren Kunden erheben und an us-amerikanische Behörden ausliefern.

Eine Erkenntnis von Geoinformatikern lautet: Fast alle Daten in der Geschäftswelt haben irgendeinen Geobezug. Das dürfte in der Forensik erst recht gelten.

Wir sind längst so weit, dass man uns auswerten kann und schnell herausfinden kann, wo man uns treffen kann, wenn man will. Wir lassen das derzeit zu, weil wir auf den wichtigen Zweck (Anti-Terror) und den gewissenhaften Umgang mit den Daten vertrauen. Aber wissen wir, von wem wir morgen regiert werden?

Dazu kommt die zunehmende Maschinenhörigkeit. Wo Führungskräfte IT einsetzen, da glauben sie in der Regel, an der Intelligenz und Qualifikation der Mitarbeiter sparen zu können. Das führt laut Bruce Schneier in den USA schon lange zu Effekten, bei denen Bürger in Gesprächen mit behördlichen Callcenteragenten in Sackgassen geraten, weil das Gesprächsskript der Agenten bestimmte Konstellationen nicht vorsieht. Und selber Denken ist solchen Angestellten meist verboten.

Das friedliche Bedrohungsszenario besteht also aus einer vollständigen Erfassung und Überwachung und einem Auswerteapparat, der sich nie irren darf, weil er für Reklamationen schlicht nicht ansprechbar sein wird ("Ich habe Sie nicht verstanden. Bitte wählen Sie.."). Das unfriedliche besteht aus einem autoritärem Regime, dass seinen Wählern versprochen hat, es dem neuesten Sündenbock mal so richtig heimzuzahlen und dafür auf Datenbestände von Schily und Schäuble zurückgreifen kann.

In den USA gehört IBM (und nicht die Hersteller von klassischer Militärausrüstung) zu den am meisten vom Homeland Security Projekt profitierenden Unternehmen.

Die demokratischen Parteien müssen für solche Zusammenhänge dringend Verständnis entwickeln und Positionen beziehen. Derzeit traue ich Frau Leutheuser-Schnarrenberger hier noch am ehesten Durchblick und guten Willen zu. Der CDU/CSU überhaupt nicht. Die Piratenpartei weiß hoffentlich um die Brisanz von staatlichen Datenerhebungen.

Mittwoch, 19. Oktober 2011

Samsung scheitert mit Patentverletzungsklage gegen Apple

Interessanter Fall: Samsung scheitert mit einer Patentverletzungsklage gegen Apple, weil es sich um Patente handelt, die Samsung in einen Industriestandard gegeben hat. Das Gericht in Den Haag hat Samsung aufgefordert, Apple eine Lizenz auf die beklagten Patente zu geben.

Das Handelsblatt schreibt:
Das Gericht folgte Samsungs Argumentation nicht, dass Apple in seinen Geräten geschützte Funktechnologie ohne Lizenz verbaut habe. Da es sich um einen akzeptierten Industriestandard handele, habe Samsung die Pflicht, Apple ein faires, vernünftiges und nicht diskriminierendes Lizenzangebot zu machen, entschied das Gericht.


Das entschärft das Risiko von Patentverletzungsklagen erheblich. Denn: viele wichtige Patente werden von Standardisierungsmitgliedern in die Standards hinein-spezifiziert. Normalerweise gilt: Wer einen Standard lizenziert bezahlt damit (und nur deshalb wird eigentlich eine Nutzungsgebühr für Industriestandards erhoben) das Recht, die betroffenen Patente zu benutzen.

Umgekehrt gilt dann aber auch: Wer auf die Nutzung eines Standards verzichtet, weil er sich selbst für stark genug hält, eine eigene Lösung am Markt zu etablieren, kann dabei darauf vertrauen, dass man ihm zunächst ein Angebot machen muss, wenn er ein Patent verletzt, dass auch in einen Standard eingegangen ist. Die Wahrscheinlichkeit, ein Patent zu verletzen und die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um ein wichtiges Patent handelt, sind dabei positiv korreliert.

Samsung scheitert mit Patentverletzungsklage gegen Apple

Interessanter Fall: Samsung scheitert mit einer Patentverletzungsklage gegen Apple, weil es sich um Patente handelt, die Samsung in einen Industriestandard gegeben hat. Das Gericht in Den Haag hat Samsung aufgefordert, Apple eine Lizenz auf die beklagten Patente zu geben.

Das Handelsblatt schreibt:
Das Gericht folgte Samsungs Argumentation nicht, dass Apple in seinen Geräten geschützte Funktechnologie ohne Lizenz verbaut habe. Da es sich um einen akzeptierten Industriestandard handele, habe Samsung die Pflicht, Apple ein faires, vernünftiges und nicht diskriminierendes Lizenzangebot zu machen, entschied das Gericht.


Das entschärft das Risiko von Patentverletzungsklagen erheblich. Denn: viele wichtige Patente werden von Standardisierungsmitgliedern in die Standards hinein-spezifiziert. Normalerweise gilt: Wer einen Standard lizenziert bezahlt damit (und nur deshalb wird eigentlich eine Nutzungsgebühr für Industriestandards erhoben) das Recht, die betroffenen Patente zu benutzen.

Umgekehrt gilt dann aber auch: Wer auf die Nutzung eines Standards verzichtet, weil er sich selbst für stark genug hält, eine eigene Lösung am Markt zu etablieren, kann dabei darauf vertrauen, dass man ihm zunächst ein Angebot machen muss, wenn er ein Patent verletzt, dass auch in einen Standard eingegangen ist. Die Wahrscheinlichkeit, ein Patent zu verletzen und die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um ein wichtiges Patent handelt, sind dabei positiv korreliert.

Veranschaulichung der Hebelwirkung und seines Risikos

Annahmen:
Ich habe 1 Mio EUR und will in Wertpapiere investieren.

a) Einsatz ohne Hebel:
Mein Gewinn und Verlust bewegt sich 1:1 mit dem Kursverlauf des Papieres. Das Papier muss 100% an Wert verlieren, damit ich 100% meines Einsatzes verliere.

Also: Legen meine Papiere um 10% zu, steigt mein Depot um 100.000 EUR.
Steigen die Papiere auf den doppelten Wert, tut mein Depot das gleiche.
Sinken die Papiere auf 0 (Totalverlust), ist mein Depot bei 0.

b) Einsatz mit einem Hebel
Ich nehme auf meine 1 Mio EUR weitere 3 Mio bei der Bank auf und kaufe für 4 Mio EUR Papiere. (Das ist Schäubles Idee: Das Kapital des ESFS soll nicht direkt eingesetzt werden, sondern demjenigen als Haftungssumme geliehen werden, der den eigentlichen Kredit gibt.)
Steigen die Papiere auf den doppelten Wert, steigt mein Depot auf 8 Mio EUR. Ich zahle der Bank ihre 3 Mio zurück und behalte 5 Mio, mein eigener Einsatz hat sich verfünffacht (gehebelt).

Jetzt der Nachteil der Hebelung:
Meine eigene Mio EUR ist bereits verbraucht, wenn die Papiere um 25% sinken. Denn dann ist mein Depot von 4 auf 3 Mio EUR gesunken. Die Banken werden dann ihren Einsatz zurückfordern oder von mir verlangen, dass ich "nachschieße". Wenn die Verluste weitergehen, muss ich Schulden aufnehmen, um die Bank auszuzahlen.

Schäuble muss dann entweder die sofortige Abstoßung der Staatsanleihen seines Schuldners verlangen, oder dass dieser Kapitel nachschießt - wenn er den Haftungsfall bzw. "Versicherungsfall" vermeiden will.

D.h. wenn Schäuble sagt, die Hebelung "steigere die Effizienz" des Rettungsfonds, hat er nicht verstanden, dass sich das Risiko des Haftungsfalles vervielfacht hat, weil dessen Wahrscheinlichkeit gestiegen ist. Was hat er damit gewonnen, er verschiebt das eigentliche Problem nur und sorgt für weitere Unsicherheit.

Seine Mentalität entspricht damit genau der, die wir bis jetzt immer kritisiert haben: Der Hütchenspieler.

Innenminister Friedrich offenbar vor Ablösung

Das Interview der FAZ (Link) mit Bundesinnenminister Friedrich über die Bundestrojaneraffäre dürfte auch hartgesottenen Politikbeobachtern für einen Moment die Sprache verschlagen haben.

Angesprochen auf den offenbaren Verstoß des eingesetzten Bundestrojaners gegen gerichtliche Auflagen, ließ Friedrich die Maske fallen:
Das Landgericht Landshut hat zu den Möglichkeiten der Quellen-Telekommunikationsüberwachung eine andere Rechtsauffassung vertreten als die bayerische Staatsregierung. Entscheidend ist: Wir müssen in der Lage sein, Kommunikation zu überwachen.

Wer sich öffentlich so äußert und in Widerspruch zu unserem Rechtssystem setzt, muss nicht mehr per Trojaner überwacht oder vom Verfassungsschutz "beobachtet" werden, der kann beim Verlassen des Gebäudes einfach aufgegriffen werden.

Als Minister ist der Mann nicht mehr tragbar. Das sickert -wie man hört- allmählich auch ins Bewusstsein der Unionsspitzen.

Das Patent auf die Halloweenlaterne

Halloween ist bei den christlichen Kirchen nicht gern gesehen, weil es als heidnisch gilt - und kommerziell (etwas, was christlichen Bräuchen völlig abgeht..). Aber immerhin im weltlichen Patentamt hat die Sagenfigur Stingy Jack ihre Spuren hinterlassen..

Jack trieb innerhalb und außerhalb irischer Pubs sein Unwesen und traf eines Nachts auf den Teufel, der ihn zu sich holen wollte. Jack war schlauer als drei Iren und bat den Teufel um die Erfüllung seines letzten Willen: Ein Ale, oder zwei. So geschah es. Doch beide saßen ohne Geld in dem Pub und so schlug Jack den Teufel vor, sich selbst in eine Münze zu verwandeln, mit der Jack die Biere bezahlen könne. Auch so geschah es. Doch Jack steckte die Münze in die Tasche und verschwand ohne zu bezahlen.

In der selben Tasche befand sich ein Kruzifix, das die Rückverwandlung des Teufels verhinderte. Jack ließ die Rückverwandlung erst zu, nachdem er für sich zehn weitere Lebensjahre herausgehandelt hatte. Als diese um waren, trafen die beiden sich wieder.

Wieder hatte Jack einen letzten Willen: Einen Apfel, frisch gepflückt. Der Teufel stieg für Jack in den Apfelbaum. Das nutzte Jack, um Kruzifixe um den Baumstamm herum zu streuen. Der Teufel saß im Apfelbaum fest.. Jack handelte diesmal nicht zehn Jahre für sich raus, sondern dass der Teufel ihn auf ewig in Ruhe lassen würde. So verschwand der Teufel aus seinem Leben.

Doch als Jack dann doch irgendwann den Gang allen Irdischen ging, wollte man ihn weder im Himmel noch in der Hölle. Der Teufel markierte ihn, als in der Unterwelt unerwünschte Person - in der Erfüllung seiner letzten Zusage.

Seitdem ist Jack der Wanderer zwischen den Welten. Ausgerüstet mit einer Kohle in einer ausgehöhlten Rübe als Laterne. Diese dürftige Ausrüstung des armen Jack ließ dem US-Amerikaner GEORGE BEIDLEE keine Ruhe. Er verbesserte die Halloweenlaterne auf entscheidende Weise und meldete sie am 17. Februar 1888 zum Patent an. Der Patentprüfer muss die Sache mit spitzen Fingern behandelt haben. Denn erst ein Jahr später, am 15. Januar 1889 erteilte er das Patent, auf die hier skizzierte "Jack-A-Laterne".



Und es dauerte mehr als hundert Jahre, bis das Patent wieder zitiert wurde. Als sich Halloween zunehmend kommerzialisierte, beschäftigten sich Erfinder wieder mit der klassischen Halloweenlaterne und zitierten sie als Stand der Technik.

Das Patent auf die Halloweenlaterne

Halloween ist bei den christlichen Kirchen nicht gern gesehen, weil es als heidnisch gilt - und kommerziell (etwas, was christlichen Bräuchen völlig abgeht..). Aber immerhin im weltlichen Patentamt hat die Sagenfigur Stingy Jack ihre Spuren hinterlassen..

Jack trieb innerhalb und außerhalb irischer Pubs sein Unwesen und traf eines Nachts auf den Teufel, der ihn zu sich holen wollte. Jack war schlauer als drei Iren und bat den Teufel um die Erfüllung seines letzten Willen: Ein Ale, oder zwei. So geschah es. Doch beide saßen ohne Geld in dem Pub und so schlug Jack den Teufel vor, sich selbst in eine Münze zu verwandeln, mit der Jack die Biere bezahlen könne. Auch so geschah es. Doch Jack steckte die Münze in die Tasche und verschwand ohne zu bezahlen.

In der selben Tasche befand sich ein Kruzifix, das die Rückverwandlung des Teufels verhinderte. Jack ließ die Rückverwandlung erst zu, nachdem er für sich zehn weitere Lebensjahre herausgehandelt hatte. Als diese um waren, trafen die beiden sich wieder.

Wieder hatte Jack einen letzten Willen: Einen Apfel, frisch gepflückt. Der Teufel stieg für Jack in den Apfelbaum. Das nutzte Jack, um Kruzifixe um den Baumstamm herum zu streuen. Der Teufel saß im Apfelbaum fest.. Jack handelte diesmal nicht zehn Jahre für sich raus, sondern dass der Teufel ihn auf ewig in Ruhe lassen würde. So verschwand der Teufel aus seinem Leben.

Doch als Jack dann doch irgendwann den Gang allen Irdischen ging, wollte man ihn weder im Himmel noch in der Hölle. Der Teufel markierte ihn, als in der Unterwelt unerwünschte Person - in der Erfüllung seiner letzten Zusage.

Seitdem ist Jack der Wanderer zwischen den Welten. Ausgerüstet mit einer Kohle in einer ausgehöhlten Rübe als Laterne. Diese dürftige Ausrüstung des armen Jack ließ dem US-Amerikaner GEORGE BEIDLEE keine Ruhe. Er verbesserte die Halloweenlaterne auf entscheidende Weise und meldete sie am 17. Februar 1888 zum Patent an. Der Patentprüfer muss die Sache mit spitzen Fingern behandelt haben. Denn erst ein Jahr später, am 15. Januar 1889 erteilte er das Patent, auf die hier skizzierte "Jack-A-Laterne".



Und es dauerte mehr als hundert Jahre, bis das Patent wieder zitiert wurde. Als sich Halloween zunehmend kommerzialisierte, beschäftigten sich Erfinder wieder mit der klassischen Halloweenlaterne und zitierten sie als Stand der Technik.

Dienstag, 18. Oktober 2011

Embryozerstörende Stammzellengewinnung in Europa nicht mehr patentierbar

Unter dem Aktenzeichnen DE 19756864C1 (z.B. auf DEPATISNET) findet man das 1997 angemeldete, 1999 erteilte und 2004 von Greenpeace beklagte Patent von Oliver Brüstle "Neurale Vorläuferzellen, Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung zur Therapie von neuralen Defekten"

Unter "neuronalen Vorläuferzellen" kann man Zellen verstehen, die sich zu gesunden Gehirnzellen entwickeln, die als Austauschzellen für fehlende oder gestörte Zellen bei z.B. Alzheimerpatienten genutzt werden könnten. Später, noch gibt es diese Medikamente bzw. Implantate nicht.

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass keine Patente auf Verfahren mit menschlichen Stammzellen erteilt werden können, wenn dadurch der gebende Embryo zerstört wird.

Nach Brüstles Verfahren werden Embryonen aufgetaut, wachsen gelassen und ihnen dann einige Stammzellen entnommen, um sie als die im Patenttitel genannten Vorläuferzellen zu entwickeln und dann zur Therapie neurologischer Krankheiten zu verwenden. Der Embryo selbst -und das ist hier wichtig- wird dabei zerstört.

Wie schon häufig, liefen der Prozess und das Urteil unter dem Label "Patentierbarkeit des Lebens". Oft ist diese plakative Zusammenfassung nicht zutreffend, weil es um Verfahren zur Erkennung oder Auswahl aus einer Gruppe etc. geht. In diesem Fall ging es dagegen sehr wohl um die ethische Grenzen der Patentierbarkeit, in Form der Frage, ab wann wir von einem Embryo sprechen. ( Die Frage, "bis wann" ist beantwortet: laut Wikipedia ist es die Phase des "Keimling" bis zur Ausbildung der inneren Organe, d.h. bis zur neunten Schwangerschaftswoche.)

Das Gericht hat nun entschieden, dass das menschliche Leben (der Embryo) unmittelbar nach der Befruchtung der menschlichen Eizelle beginnt. Ein Verfahren, selbst zu einem gutem Zweck wie einer Therapie, bei der ein Embryo wie ein Verbrauchsmaterial genutzt wird, sei nicht patentierbar.

Quelle: Z.B. Deutsche Welle (Link)

Die deutsche Max-Planck-Gesellschaft, bzw. ihr Emeritus Straus, hält dieses Urteil für "nicht konsequent" (Link zur PM).
Die Gesetzgebung einer Reihe von EU-Mitgliedsstaaten erlaubt unter strengen Vorgaben die Generierung von embryonalen, menschlichen Stammzellen aus überschüssigen Embryonen und die Vermarktung von potentiellen Produkten daraus. Umso verwunderlicher ist nun dieses aktuelle Urteil, das den Zwischenschritt verneint, ihre Patentierbarkeit.

D.h. das Verfahren darf genutzt werden, Medikamente oder Implantate dürften vermarktet werden, weil die Gesetze der EU-Staaten das erlauben. Aber patentiert werden dürfen die Verfahren zur Herstellung der Produkte nicht. D.h. jeder darf das Verfahren nachahmen, dem Forscher bleibt nur der Ruhm und die Verwertung im Wettbewerb.

Die FAZ teilt die pessimistische Beurteilung des Urteils nicht, weil sie hinsichtlich solcher Verfahren selbst pessimistisch ist: Link
Denn erstens hätten inzwischen viele Forscher den Bogen raus, Stammzellen zu irgendwelchen Zellen weiter zu entwickeln. Zweitens birgt dieser Therapieansatz etliche Risiken wie z.B. die Abstoßung der implantierten Zellen.

Enthusiastisch hingegen der Patentberater von Greenpeace, Christoph Then (Link):
Heute wurde europäische Rechtsgeschichte geschrieben, sagt Christoph Then, Patentberater von Greenpeace. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes muss der Mensch in allen Phasen seiner Entwicklung vor kommerzieller Verwertung geschützt werden. Dies gilt auch für Embryonen in der Petrischale. So hat der Gerichtshof den Schutz menschlichen Lebens gegenüber wirtschaftlichen Interessen deutlich gestärkt.


Warum hat der EuGH darüber entschieden? Weil der Erfinder in der vorherigen Instanz, dem Bundespatentgericht unterlegen war. Der Bundesgerichtshof, die nächste Instanz, in die der Erfinder gehen wollte, verwies den Fall an den EuGH zur Klärung des Begriffes "Embryo".

Greenpeace verweist darauf, dass das Europäische Patentamt schon seit 2006 keine Patente auf embryonale Stammzellen mehr erteilt hat. Aber nationale Patentämter müssen nun ebenso verfahren. Und das gilt für alle Forscher, Pharma und Biotechnikunternehmen gleichermaßen. Zumindest in Europa..

Embryozerstörende Stammzellengewinnung in Europa nicht mehr patentierbar

Unter dem Aktenzeichnen DE 19756864C1 (z.B. auf DEPATISNET) findet man das 1997 angemeldete, 1999 erteilte und 2004 von Greenpeace beklagte Patent von Oliver Brüstle "Neurale Vorläuferzellen, Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung zur Therapie von neuralen Defekten"

Unter "neuronalen Vorläuferzellen" kann man Zellen verstehen, die sich zu gesunden Gehirnzellen entwickeln, die als Austauschzellen für fehlende oder gestörte Zellen bei z.B. Alzheimerpatienten genutzt werden könnten. Später, noch gibt es diese Medikamente bzw. Implantate nicht.

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass keine Patente auf Verfahren mit menschlichen Stammzellen erteilt werden können, wenn dadurch der gebende Embryo zerstört wird.

Nach Brüstles Verfahren werden Embryonen aufgetaut, wachsen gelassen und ihnen dann einige Stammzellen entnommen, um sie als die im Patenttitel genannten Vorläuferzellen zu entwickeln und dann zur Therapie neurologischer Krankheiten zu verwenden. Der Embryo selbst -und das ist hier wichtig- wird dabei zerstört.

Wie schon häufig, liefen der Prozess und das Urteil unter dem Label "Patentierbarkeit des Lebens". Oft ist diese plakative Zusammenfassung nicht zutreffend, weil es um Verfahren zur Erkennung oder Auswahl aus einer Gruppe etc. geht. In diesem Fall ging es dagegen sehr wohl um die ethische Grenzen der Patentierbarkeit, in Form der Frage, ab wann wir von einem Embryo sprechen. ( Die Frage, "bis wann" ist beantwortet: laut Wikipedia ist es die Phase des "Keimling" bis zur Ausbildung der inneren Organe, d.h. bis zur neunten Schwangerschaftswoche.)

Das Gericht hat nun entschieden, dass das menschliche Leben (der Embryo) unmittelbar nach der Befruchtung der menschlichen Eizelle beginnt. Ein Verfahren, selbst zu einem gutem Zweck wie einer Therapie, bei der ein Embryo wie ein Verbrauchsmaterial genutzt wird, sei nicht patentierbar.

Quelle: Z.B. Deutsche Welle (Link)

Die deutsche Max-Planck-Gesellschaft, bzw. ihr Emeritus Straus, hält dieses Urteil für "nicht konsequent" (Link zur PM).
Die Gesetzgebung einer Reihe von EU-Mitgliedsstaaten erlaubt unter strengen Vorgaben die Generierung von embryonalen, menschlichen Stammzellen aus überschüssigen Embryonen und die Vermarktung von potentiellen Produkten daraus. Umso verwunderlicher ist nun dieses aktuelle Urteil, das den Zwischenschritt verneint, ihre Patentierbarkeit.

D.h. das Verfahren darf genutzt werden, Medikamente oder Implantate dürften vermarktet werden, weil die Gesetze der EU-Staaten das erlauben. Aber patentiert werden dürfen die Verfahren zur Herstellung der Produkte nicht. D.h. jeder darf das Verfahren nachahmen, dem Forscher bleibt nur der Ruhm und die Verwertung im Wettbewerb.

Die FAZ teilt die pessimistische Beurteilung des Urteils nicht, weil sie hinsichtlich solcher Verfahren selbst pessimistisch ist: Link
Denn erstens hätten inzwischen viele Forscher den Bogen raus, Stammzellen zu irgendwelchen Zellen weiter zu entwickeln. Zweitens birgt dieser Therapieansatz etliche Risiken wie z.B. die Abstoßung der implantierten Zellen.

Enthusiastisch hingegen der Patentberater von Greenpeace, Christoph Then (Link):
Heute wurde europäische Rechtsgeschichte geschrieben, sagt Christoph Then, Patentberater von Greenpeace. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes muss der Mensch in allen Phasen seiner Entwicklung vor kommerzieller Verwertung geschützt werden. Dies gilt auch für Embryonen in der Petrischale. So hat der Gerichtshof den Schutz menschlichen Lebens gegenüber wirtschaftlichen Interessen deutlich gestärkt.


Warum hat der EuGH darüber entschieden? Weil der Erfinder in der vorherigen Instanz, dem Bundespatentgericht unterlegen war. Der Bundesgerichtshof, die nächste Instanz, in die der Erfinder gehen wollte, verwies den Fall an den EuGH zur Klärung des Begriffes "Embryo".

Greenpeace verweist darauf, dass das Europäische Patentamt schon seit 2006 keine Patente auf embryonale Stammzellen mehr erteilt hat. Aber nationale Patentämter müssen nun ebenso verfahren. Und das gilt für alle Forscher, Pharma und Biotechnikunternehmen gleichermaßen. Zumindest in Europa..

Langsam, aber unfehlbar: Herr Schäuble

Wolfgang Schäuble und sein Inner Circle gelten unter Berliner Regierungsberatern und Finanzlobbyisten als etwas lernschwach. Personen, die von einem Finanzkrisentermin mit ihm oder seinen Leuten kommen, machen sich gerne erst einmal Luft. Z.B. am Handy im ICE.

Warum, können wir auch jetzt beobachten: Was der Minister noch nicht verstanden hat, das verbietet er. Und wer darüber spricht, dem verbietet er den Mund und dem spricht er die Kompetenz ab. Z.B. Philip Rösler, der vor kurzer Zeit einen Schuldenschnitt für Griechenland ins Spiel brachte. Mag sein, zu der Zeit war Schäuble noch von dem Vernebelungsargument der Banken gefesselt, eine solche Maßnahme habe "unabsehbare" Folgen. Jedenfalls gab Schäuble Ende September noch hochtrabende Interviews zum Thema Griechenlandpleite (Link) und nannte im Bundestag die Schuldnerländer als das eigentliche Problem (Link), ohne zu erwähnen, dass der größte Schuldenanstieg der EURO-Länder der Bankenrettung vor zwei Jahren geschuldet ist.

Schäuble und Merkel kommunizieren und gebärden sich wie der Papst. Sie allein haben das Unaussprechliche geschaut, können es aber nicht in Worte fassen. Deshalb verdonnern sie alle anderen zum Schweigen und zur Demut gegenüber den Unfehlbaren. Sie sind im Besitz der alternativlosen Wahrheit (wobei die deutsche Sprache hier offen lässt, wer hier wen besitzt..)

Was die alternative Wahrheit ist, kann sich binnen Tagen ändern. Z.B. wenn die Fürsten ihre Kritik übertreiben, so wie am Sonntag Josef Ackermann und Bankenpräsident Schmitz.

In diesem Sinne ist die CDU doch noch christlich. Nicht im Sinne von Werten, aber im Sinne des Herrschaftsprinzips der kath. Kirche. Mit ihnen dürfen sich nicht einmal die Fürsten anlegen.