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Sonntag, 27. März 2011
Donnerstag, 3. März 2011
Patentmanagement in Standardisierungsprojekten
Nutzungsgebühren für technische Standards gehen zu einem Großteil an die Inhaber von Patenten, die in diesen Standard eingegangen sind. Da aber nicht alle diese Patentinhaber von vorne herein Mitglieder oder Lizenzgeber des Standards sind, kann man hier ungewollt Patentverletzungen begehen. Es ist deshalb wichtig, dass das Standardisierungskomitee einen möglichst umfassenden Überblick über die Patente (und laufenden Anmeldungen) hat, die von den Spezifikationen des Standards betroffen sein könnten.
Aus interner Sicht der Standardisierung ist es deshalb Priorität 1, die Patente von Nichtmitgliedern des Konsortiums zu recherchieren. (Das kann man gezielt z.B. bei der IKOFAX Recherche auf DEPATISNET). Unter den Treffern dieser Recherche sind die erteilten Patente wiederum wichtiger als die noch laufenden Anmeldungen. Wichtig: Patentfamilien mit prüfen. Es schlummern Erstreckungen auf weitere Länder. Und Länder sind Märkte.
Und bei den erteilten Patenten sollte man in INPADOC oder DPINFO die Rechtsstände prüfen. Nicht, dass man schlaflose Nächte bekommt, für fremde Patente, für die niemand mehr Jahresgebühren zahlt und die deshalb erloschen sind. Achtung, auch hier lauern Fussangeln: Manchmal werden DE Patente (also dem Ursprung nach deutsche Patente) fallen gelassen, weil man parallel beim Europäischen Patent angemeldet hatte. Und dann wird oft von hier aus wieder auf Deutschland erstreckt. Auf welche Länder ein europäisches Patent erstreckt wurde, kann auch bei INPADOC sehen (über die Recherche beim EPA).
Wenn dieses Risiko "fremder" Patente halbwegs unter Kontrolle und die Bewertung der Patente im Gange ist, können die Mitglieder von TC oder SC anfangen, sich über die eigenen Patente Gedanken zu machen, die ebenfalls vom Standard berührt sind.
Hier sind natürlich zuerst "Altpatente" (häufig als Background IPRs oder Pre-existing) und die aus dem Projekt des Konsortiums heraus entwickelten Patente (Foreground IPR oder "Results") zu unterscheiden. Der Umgang mit Foreground IP ist häufig im Konsortialvertrag geregelt und meistens räumen die Mitglieder einander kostenfreie ("Royalty free") Lizenzen ein. Für die Pre-existings gilt dies meist nicht - allenfalls für die Entwicklungsphase. Wichtig ist aber natürlich die Lizenz zur Verwertung also Produkuvermarktung.
Was sind die Patente der Mitgliedsunternehmen des Standards wert? Darüber kann man endlos streiten. Ich habe das erlebt. Unter den Mitgliedern finden sich immer auch welche, die den Standard in Wahrheit gar nicht wollen, weil sie ohne ihn von ihrer guten Marktstellung profitieren.. Da niemand zur Lizenzierung seiner Patente gezwungen werden kann, können solche Mitglieder die Inkraftsetzung des Standards endlos verzögern, indem sie den Lizenzvertragsentwürfen einfach nicht zustimmen. Schwierig wird es, wenn ausgerechnet diese ihre Patente an zentralen (essentiellen) Stellen in den Standard spezifiziert haben - vielleicht ohne das Wissen der anderen?
Meine Empfehlung ist: Die Patente reviewen. Dazu Experten-Peerreview-Pärchen bilden, die sich Building Block weise die Bewertung der Patente vornehmen. Aufpassen, dass es hier nicht zu gegenseitigen Gefälligkeitsbewertungen kommen kann!
Man kann z.B. drei Bewertungsstufen bilden: Nicht relevant / Relevant / Essentiell. Relevant ist ein Patent, das derzeit im Scope steht, aber ohne große Änderungskosten umgangen werden kann. (Hierzu muss man natürlich die Patentansprüche genau verstehen..). Essentiell sind Patente, deren Umgehung zu große Änderungskosten auslösen würde.
Aus interner Sicht der Standardisierung ist es deshalb Priorität 1, die Patente von Nichtmitgliedern des Konsortiums zu recherchieren. (Das kann man gezielt z.B. bei der IKOFAX Recherche auf DEPATISNET). Unter den Treffern dieser Recherche sind die erteilten Patente wiederum wichtiger als die noch laufenden Anmeldungen. Wichtig: Patentfamilien mit prüfen. Es schlummern Erstreckungen auf weitere Länder. Und Länder sind Märkte.
Und bei den erteilten Patenten sollte man in INPADOC oder DPINFO die Rechtsstände prüfen. Nicht, dass man schlaflose Nächte bekommt, für fremde Patente, für die niemand mehr Jahresgebühren zahlt und die deshalb erloschen sind. Achtung, auch hier lauern Fussangeln: Manchmal werden DE Patente (also dem Ursprung nach deutsche Patente) fallen gelassen, weil man parallel beim Europäischen Patent angemeldet hatte. Und dann wird oft von hier aus wieder auf Deutschland erstreckt. Auf welche Länder ein europäisches Patent erstreckt wurde, kann auch bei INPADOC sehen (über die Recherche beim EPA).
Wenn dieses Risiko "fremder" Patente halbwegs unter Kontrolle und die Bewertung der Patente im Gange ist, können die Mitglieder von TC oder SC anfangen, sich über die eigenen Patente Gedanken zu machen, die ebenfalls vom Standard berührt sind.
Hier sind natürlich zuerst "Altpatente" (häufig als Background IPRs oder Pre-existing) und die aus dem Projekt des Konsortiums heraus entwickelten Patente (Foreground IPR oder "Results") zu unterscheiden. Der Umgang mit Foreground IP ist häufig im Konsortialvertrag geregelt und meistens räumen die Mitglieder einander kostenfreie ("Royalty free") Lizenzen ein. Für die Pre-existings gilt dies meist nicht - allenfalls für die Entwicklungsphase. Wichtig ist aber natürlich die Lizenz zur Verwertung also Produkuvermarktung.
Was sind die Patente der Mitgliedsunternehmen des Standards wert? Darüber kann man endlos streiten. Ich habe das erlebt. Unter den Mitgliedern finden sich immer auch welche, die den Standard in Wahrheit gar nicht wollen, weil sie ohne ihn von ihrer guten Marktstellung profitieren.. Da niemand zur Lizenzierung seiner Patente gezwungen werden kann, können solche Mitglieder die Inkraftsetzung des Standards endlos verzögern, indem sie den Lizenzvertragsentwürfen einfach nicht zustimmen. Schwierig wird es, wenn ausgerechnet diese ihre Patente an zentralen (essentiellen) Stellen in den Standard spezifiziert haben - vielleicht ohne das Wissen der anderen?
Meine Empfehlung ist: Die Patente reviewen. Dazu Experten-Peerreview-Pärchen bilden, die sich Building Block weise die Bewertung der Patente vornehmen. Aufpassen, dass es hier nicht zu gegenseitigen Gefälligkeitsbewertungen kommen kann!
Man kann z.B. drei Bewertungsstufen bilden: Nicht relevant / Relevant / Essentiell. Relevant ist ein Patent, das derzeit im Scope steht, aber ohne große Änderungskosten umgangen werden kann. (Hierzu muss man natürlich die Patentansprüche genau verstehen..). Essentiell sind Patente, deren Umgehung zu große Änderungskosten auslösen würde.
Mittwoch, 18. Januar 2006
Studie sieht Nachholbedarf bei Patentanmeldungen deutscher ICT-Ausrüster
Die deutschen Hersteller von IT- und Telekommunikationsequiptment haben hohen Nachholbedarf bei Patentanmeldungen. Das jedenfalls behaupen die Verfasser Ganswindt (Siemens), Heuskel (Boston Consulting) und Schläffer (Deutsche Telekom) in ihrer Studie "Wirtschaftliche und politische Chancen der Informationsgesellschaft".
Dort heißt es auf Seite 24:
Interessanterweise stellen sich damit zwei Manager namhafter ICT-Konzerne selbst ein schwaches Zeugnis aus, was die Innovationskraft ihrer Unternehmen anbelangt. Die Lösung sehen sie jedoch trotzdem nicht in höheren eigenen Anstrengungen, sondern: beim Staat:
Wie wäre es mit dem Staat als Nachfrager? Förder- und Steuerprogramme sind meistens kompliziert und deshalb für Mittelständler uninteressant. Besser wäre es, wenn der Staat und seine Einrichtungen neue Technologien selbst nutzen würde und entsprechende Modernisierungsaufträge an heimische Unternehmen vergeben würde.
Dort heißt es auf Seite 24:
Allerdings ist die Innovationstätigkeit der deutschen ICT-Equipment-Industrie im internationalen Vergleich nur schwach ausgeprägt. Die Untersuchung des
relativen Patentanteils Deutschlands in verschiedenen Branchen zeigt, dass der Anteil deutscher Patente in der jeweiligen Branche im Vergleich zu Deutschlands Anteil an der weltweiten Anzahl von Patenten die deutschen Patentaktivitäten bei innovativen Produkten des ICT-Equipment-Sektors zwischen 1998 und 2002 vergleichsweise gering waren.
Interessanterweise stellen sich damit zwei Manager namhafter ICT-Konzerne selbst ein schwaches Zeugnis aus, was die Innovationskraft ihrer Unternehmen anbelangt. Die Lösung sehen sie jedoch trotzdem nicht in höheren eigenen Anstrengungen, sondern: beim Staat:
Deutsche ICT-Equipment-Anbieter weisen zudem oftmals strukturelle Probleme auf. Skalennachteile im Vergleich zu ausländischen Anbietern wirken sich negativ auf die Profitabilität der Unternehmen aus. Geringere Renditen und ein relativ niedriges Niveau öffentlicher Forschungsaufträge hemmen das Forschungs- und Entwicklungsniveau insgesamt. Dadurch fallen deutsche Unternehmen mit ihren Innovationsmöglichkeiten international zurück. Dies führt dazu, dass mittlerweile ein Großteil der De-facto-Standards im Bereich ICT-Equipment von US-amerikanischen und asiatischen Unternehmen gesetzt wird. Diese Unternehmen verfügen über eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber Lieferanten und können Skalenvorteile nutzen. Um die Innovationsaktivitäten der ICT-Equipment-Anbieter zu fördern und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, sollte der Staat über die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen Anreize für eine Erhöhung der
Forschungs- und Entwicklungsausgaben in den Unternehmen setzen.
Wie wäre es mit dem Staat als Nachfrager? Förder- und Steuerprogramme sind meistens kompliziert und deshalb für Mittelständler uninteressant. Besser wäre es, wenn der Staat und seine Einrichtungen neue Technologien selbst nutzen würde und entsprechende Modernisierungsaufträge an heimische Unternehmen vergeben würde.
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