Freitag, 4. Juli 2025

Landgericht Braunschweig praktiziert deutsches Recht zum Schutz der Führungseliten

Das Landgericht Braunschweig verurteilte vor einigen Wochen verantwortliche Führungskräfte im Dieselskandal wie folgt:

  • den Leiter der Dieselmotoren-Entwicklung: 4,5 Jahre Haft
  • den Leiter der Antriebselektronik: 2 Jahre, 7 Monate Haft
  • den Entwicklungsvorstand: 1 Jahr, 3 Monate auf Bewährung

Schon hier nahm das Gericht den höchsten Rang, den Entwicklungsvorstand, von seiner direkten Verantwortung aus. Dieser bleibt auf Bewährung in Freiheit, während die beiden mittleren Führungskräfte in Haft sind. 

Begründung: Das deutsche Strafrecht verlangt Beweise für die direkte Schuld der Angeklagten. Es müsste eine belegte Anweisung gegeben haben, die Abschalteinrichtung einzubauen. Oder: es müsste eine direkte Information "von unten" an den Vorstand gegeben haben "wir bauen das ein, sag Bescheid wenn du dagegen bist". Und dann müsste der Vorstand zu seiner Entlastung belegen, dass er dem widersprochen hat. Der Vorstand ist raus, wenn es hier eine Befehlskette oder Meldung nur in gesprochenen Worten ohne Zeugen gegeben hat. Der Vorstand ist in Deutschland NICHT schon deshalb mitschuldig, wenn eine Straftat unter ihm passiert ist. 

Man muss als Führungskraft somit nur organisieren, dass das passiert was man will, aber dies nicht schriftlich verankert wird. Vor allem aber: jede bindende Verpflichtung delegieren, die heikel sein könnte. Ein Vorstand delegiert entweder an seine untergebenen Bereichsleiter und diese an ihre Hauptabteilungsleiter, die wiederum an ihre Unterabteilungsableiter. Man muss regeln, wie weit herunter solche Verantwortlichkeiten delegiert werden können. Und man muss als Empfangender wissen, welche Risiken man dabei eingeht. 

Klar ist natürlich: je höher man steht, desto mehr kann man delegieren und sich entlasten. Man muss nur immer dafür sorgen, dass es keine Protokolle gibt, bzw. Einfluss nehmen, dass heikle Dinge nicht darin stehen. Und den Mitarbeiter möchte ich sehen, der einem Vorstand widerspricht, wenn dieser etwas aus dem Protokoll gestrichen haben will. 

Am höchsten stand CEO Martin Winterkorn. Das gleiche Landgericht Braunschweig, dass zwei mittlere Führungskräfte zu Haftstrafen verurteilte hat jetzt anerkannt, dass Martin Winterkorn "verhandlungsunfähig" ist und das Verfahren "bis auf weiteres" ausgesetzt. 

So etwas wäre in Deutschland oder den USA undenkbar. In Japan wäre ein Martin Winterkorn öffentlich geächtet. In den USA wäre er höchstwahrscheinlich in Haft. Da läuft es so, dass die Staatsanwaltschaft nicht danach suchen lässt, wer die eigentliche Tat begangen hat, sondern oben anfängt zu verdächtigen und der Verdächtigte Beweise für seine Unschuld finden muss. 

U. a. deshalb werden Vorstände dort viel höher bezahlt als in Deutschland. Wir erinnern uns, als deutsche Vorstände ihre Gehaltserhöhungen damit rechtfertigten, sie seien weltweit nachgefragte Führungskrafteliten, denen man schon etwas anbieten müsse, damit sie hier bleiben. In Wahrheit wissen sie schon zu schätzen, dass sie in Deutschland keine strafbewehrte Haftungsrisiken tragen, wenn sie nur daran denken, ihre Verantwortungslosigkeit zu organisieren. 

Das wissen Vorstände. Das wussten die SED- und Stasieliten. Das wussten im Prinzip schon die Nazifunktionäre. Niemand gab den Befehl zum Mauerschuss. Niemand hatte die Gaskammern befohlen. Und Hitler wollte das alles nicht ("Wenn das der Führer wüsste."). 

Das deutsche Rechtssystem, dass die obersten Ränge schützt, genießt Kontinuität über die Systemwechsel hinaus. 

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