Für die IPC-Klasse H (=Elektrotechnik) finden sich mit dem Anmeldejahr 2006 folgende Schutzrechtsanmeldungen der Deutschen Telekom in der Patentdatenbank DEPATISNET:
1. VERFAHREN UND UNABHÄNGIGES KOMMUNIKATIONSTEILNETZ ZUM ERMITTELN LABELVERMITTELTER ROUTEN IN EINEM SOLCHEN KOMMUNIKATIONSTEILNETZ (WO002006133669A1)
Inhaltlich handelt es sich um einen zweistufigen Routingalgorithmus "zum Vermitteln labelvermittelter Routen zwischen einem Quell- und einem Zielrouter in einem unabhängigen Kommunikationsteilnetz (Anm.: gemeint ist das Internet)".
2. VERFAHREN ZUR RAMANVERSTÄRKUNG VON OPTISCHEN SIGNALEN UND ÜBERTRAGUNGSSYSTEM (WO002006136130A1)
Verfahren zur Ramanverstärkung von optischen Signalen sowie ein Übertragungssystem (speziell WDM). Ziel der Anordnung ist die Senkung der effektiven Rauschzahl von optischen, ramanverstärkten Übertragungsstrecken.
3. VERFAHREN UND SYSTEM ZUR NUTZUNG VON ORTSBASIERTEN DIENSTEN FÜR MOBILE ENDGERÄTE (WO002007012310A1)
Location Bases Services: Ein Nutzer fragt über ein mobiles Endgerät Informationen über seinen momentanen Aufenthaltsort ab und bekommt diese zugesandt. Ziel der Erindung ist die Vereinfachung des Dialogs zwischen dem User und dem Server unter Nutzung des USSD Standards, der von fast allen mobilen Endgeräten unterstützt wird. Die Auswahl des LCB-Dienstes erfolgt über USSD-Codes.
4. VERFAHREN UND SYSTEM ZUM EINSPIELEN VON AUDIOCLIPS WÄHREND EINES SPRACHANRUFS (WO002006102857A1)
Die Erfindung beinhaltet Verfahren, mit denen auf Tastendruck während einer Sprachverbindung im Mobil- oder Festnetz gespeicherte Audiodateien abgespielt werden können. Die Besonderheit ist hier, dass dieser Dienst unabhängig vom Telefongerät bzw. -typ genutzt werden kann, und dass das Verfahren besonders wenig Speicherplatz auf dem Endgerät benötigt.
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Mittwoch, 16. Mai 2007
Samstag, 28. Januar 2006
Teles verklagt Deutsche Telekom wegen Verletzung ihres skyDSL Patentes
Inzwischen bietet die Deutsche Telekom unter dem Namen "T-DSL via Satellit" selbst Breitbandzugang über Satellit an. Teles Chef Schindler sieht laut einer Meldung auf onlinekosten.de sein Patent verletzt, sobald demgemäß eine komprimierte, und priorisierte Datenübertragung erfolgt. Dies gelte neben der Telekom auch für andere Anbieter.
Wahrscheinlich wird man in den kommenden Wochen einiges mehr darüber lesen dürfen...
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