Posts mit dem Label Marken werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Marken werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 16. März 2010

US-Patentamt lehnt Markeneintragung von "Nexus One" ab.

Der Blog "Google Ökonomie" berichtet, dass das US-Patentamt die Eintragung der Marke "Nexus One" für Mobiltelefonie abgelehnt hat:

Die Begründung: Eine Marke “Nexus” wurde bereits im Dezember 2008 von einer regionalen, amerikanischen Telefongesellschaft namens Integra Telecom angemeldet. Das Problem: Da beide Marken der Klasse Telekommunikation zugeordnet sind, sieht das Markenamt hier eine Verwechselungsgefahr (“Likelihood of Confusion”) für die Verbraucher.
Quelle: "Google Ökonomie"

Tja, da lebt der Konzern von nichts anderem als vom Suchen und Recherchieren. Aber man selbst vergisst es, bevor man eine neue Marke kreiert und anmeldet.

Ich empfehle Produktmanagern die Markenrecherche vor der Festlegung der Marke.

Das kann man kostenlos tun. Z.B. hier: HABM

Freitag, 12. Februar 2010

Valentin Ceausescu missbraucht Markenrecht für Zensur

Der Größenwahn seines Vaters scheint sich auf ihn vererbt zu haben: Valentin Ceausescu hat gegen das Bukarester Odeon Theater geklagt, weil dieses ein Stück "über die letzten Tage der Ceausescus" aufführen will, der Sohnemann aber angeblich ein Markenrecht auf seinen Familiennamen hat.

Natürlich hat er auch einen Anwalt gefunden, dem dieses Stück nicht zu peinlich und dumm ist: Haralambie Voicilas. Besonders helle scheint der Mann nicht zu sein. Denn er hat das Theater auf einen lediglich symbolischen "Schadensersatz" von umgerechnet einen viertel EURO verklagt. Damit liefert er selbst den Beweis dafür, dass die Marke nicht für gewerbliche Zwecke angemeldet wurde, sondern für politische, nämlich Zensur. (Eine berüchtigte Sekte, die viele bunte Bücher verkauft, hat ebenfalls mal das Urheberrecht auf ihre Bücher dafür missbraucht, gegen Zitate von Kritikern vorzugehen.) Ginge es ihm um das gewerbliche Schutzrecht, würde er seine Forderung an die bisherigen Einnahmen des Theaters koppeln.

Das Gericht, bei dem Ceausescu Klage eingereicht hat, müsste diese also ablehnen.

Ich habe mal recherchiert, ob der Familienname auch als europäische Gemeinschaftsmarke eingetragen ist. Ergebnis: Ist er nicht! Dann werde ich mal hingehen, und verfolgen, ob ich Valentin belangen kann...

Ceausescu ist nicht der einzige, der seinen Familiennamen als Marke eingetragen hat. Heidi Klum hat das auch gemacht. Sogar als Wort und als Bildmarke. Anfangs glaubte ihr Vater ja auch, Kritiker von Heidi Klum mit Verweis auf das Markenrecht einschüchtern zu können...

Wenn man die eigene Person schon für markenwürdig hält, sollte man aber auch verstehen, dass Marken gewerbliche Schutzrechte sind, die sich für Politik nicht missbrauchen lassen.

Quelle: DNEWS

Samstag, 16. Januar 2010

OPEL scheitert mit Markenklage gegen Spielzeughersteller

Wer am Tabellenende steht, bellt am lautesten. So auch das Management der Adam Opel AG. Anstatt sich auf die Entwicklung erfolgreicher Produkte zu konzentrieren, bissen sie denjenigen, der beim Nachwuchst dafür sorgen will, dass OPEL nicht ganz in Vergessenheit gerät: Den Hersteller eines fenkferngesteuerten Astra V8.

Adam Opel AG hat seine Marke auch für die Warengattung Spielzeug eintragen lassen. Zu welchem Zweck? Aus Sicht des Markenrechts wäre der Zweck, entweder als Hersteller von Spielzeug aufzutreten oder ein Spielzeug namens Opel zu vermarkten.

Eine Marke (hier der "OPEL Blitz") ist ein Hinweis auf die Herkunft eines Produktes.

Der Hersteller einer Nachbildung von echten Opel Autos ist damit nicht zu belangen. Weil es keine ernsthafte Verwechslungsgefahr gibt, das Spielzeugauto sei von Opel hergestellt. (Man kann es auch nicht als Prototypen eines kommenden Elektroastras interpretieren ;-) Das hat der BGH nun festgestellt.

Damit ist auch mal in der Öffentlichkeit klar gestellt, "mit welchem Recht" man Spielzeugautos den Originalen nachempfinden darf: Weil es verkleinerte Nachbildungen der geschützten Originale zu anderen Zwecken sind.

Und das ist gut so!

Donnerstag, 8. Oktober 2009

Coca Cola

Ich hatte in einem früheren Beitrag schon mal erwähnt, dass viele Erfindungen zunächst nur in öffentlichen Gruppen oder über einen Dienstleister nutzbar waren. Erst durch weitere Erfindungen wurden solche Produkte so preiswert, dass sie für Normalkonsumenten erschwinglich wurden.

Beispiele: Autos gab es zuerst als Busse und LWKs. Vor dem Fernsehen gab es das Kino. Vor der Kodakkamera gab es den Photographen.

Ein weiteres Beispiel ist die Getränkeindustrie.

Coca Cola wurde zuerst in Sodabars ausgeschenkt. Erst als der Kronkorken erfunden wurde, wurde es möglich, Coca Cola zu marktfähigen Preisen in Flaschen zu vertreiben.

Eine Coca Cola Flasche ist übrigens ein sehr schönes Beispiel für den erfolgreichen, strategischen Einsatz von gewerblichen Schutzrechten.

1. Das Markenzeichen von Coca Cola ist seit der Gründung unverändert. Zum Vergleich: Pepsi Cola verändert sein Zeichen ca. alle zehn bis zwanzig Jahre. Und die Marke ist bis heute geschützt. Anders als den Patentschutz kann man den Markenschutz unendlich weiter verlängern.

2. Die markante Flaschenform ist als Patentdesign (in Deutschland als Geschmacksmuster) geschützt.

3. Die Rezeptur hingegen ist nicht etwa zum Patent angemeldet worden. Denn dann wäre sie veröffentlicht worden und nach zwanzig Jahren frei geworden. In weiser Voraussicht wählten die Coca Cola Chefs das Mittel der Geheimhaltung um ihr Alleinstellungsmerkmal vor Nachahmung zu schützen. Die Legende besagt, dass der Erfinder der Rezeptur diese niemals aufgeschrieben habe und neben sich nur einen einzigen Mitwisser zuließ. Heute wird das Rezept in einem Safe der Konzernzentrale in Atlanta aufbewahrt.

Übrigens wurde -wie viele andere bekannte Konsumprodukte starker Marken- von einem Apotheker erfunden. Es war zunächst eine Arznei gegen Unwohlsein, Depression und Kopfschmerz. Sie enthielt zu Anfang Alkohol, Extrakte der Kokapflanze, der Kolanuss und Koffein. Es war das amerikanische Alkoholverbot (Prohibition), die den Alkohol aus der Brause verschwinden ließ. Coca Cola war damit das einzige alkoholfreie populäre Erfrischungsgetränk. Das verhalf ihr zum Durchbruch.

Die markante rote Farbe der Marke ist übrigens von der Farbe der Fässer inspiriert, in denen Coca Cola anfangs transportiert wurde.