Posts mit dem Label Patentverletzung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Patentverletzung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 8. Oktober 2009

Paice bremst Toyotas neue Hybridmodelle ein..

Der auf umwelttechnische Patente spezialisierte Greenpatentblog berichtet von Patentverletzungsvorwürfen und Klagen der US-Firma Paice gegen Toyota.

Toyota soll Hybridpatente von Paice verletzen, die Vorteile bei der Drehmomentverteilung auf die Antriebsräder bieten.

Das soll schon seit 2005 so gehen. Ein US-Gericht entschied damals, dass Toyota in der Tat einige Ansprüche von Paice Patenten verletze.

Interessant ist, dass Toyota zunächst zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 4,3 Mio US$ verurteilt wurde. Später wurde die Schadensersatzzahlung umgewandelt in Stücklizenzen in Höhe von zunächst 24 US$ pro "verletzendem Fahrzeug", später 95 US$.

Nachdem Toyota vor kurzem die Vermarktung seiner dritten Generation Hybridfahrzeuge in den USA ankündigte, beantragte Paice bei der internationalen Handelskommission ITC zu prüfen, ob auch die neuen Modelle Prius, Camry und Lexus die besagten Patente verletzen.

Der Fall zeigt, dass die Verfolgung von Patentverletzungen nun auch in der Automobilbranche zunimmt. Das war nicht immer so.

Montag, 11. Mai 2009

Interessanter Fall: Die Mikroantennen der Fa. Fractus



Die Fractus S.A. mit Sitz in Barcelona ist spezialisiert auf kleine, sog. "fraktale" Antennen, die sich in Handies integrieren lassen. Ihr verdanken wir das Verschwinden der äußerlich sichtbaren Stummelantenne am Handy - und das bei steigender Funktionalität wie z.B. Datenverbindungen.

1995 reichte Fractus das weltweit erste Patent für eine fraktale Antenne ein. Inzwischen besitzt die Firma ein Patentportfolio von rd. 80 Schutzrechten. Die Patentfamilien listet das Unternehmen auf seiner Website (Link).

Nun wirft Fractus den Handyherstellern Samsung, LG, RIM, Pantech, Kyocera, Palm, HTC, Sharp, UTStarcom und Sanyo vor, seine Patentrechte verletzt zu haben. (Quelle: Onlinekosten.de)

Für bereits erteilte Patente darf ein Patentinhaber auf Unterlassung, d.h. Stop von Produktion und Vertrieb, klagen. Sowie auf Schadenersatz, z.B. entgangene Lizenzeinnahmen.

Die beklagten Unternehmen haben folgende Möglichkeiten zu reagieren:
a) Einigung mit Fractus über einen Lizenzvertrag (die nachhaltigste Variante)
b) Klage auf Nichtigkeit gegen die besagten Patente (ein teures Glücksspiel)
c) Die beklagten Produkte vom Markt nehmen und neue entwickeln (die zeitraubendste und vermutlich teuerste Variante)

Wenn b) nicht funktioniert, d.h. die Patente bestätigt werden, müssten die Patentverletzer anschließend zusätzlich den Weg ) oder b) gehen.

Mittwoch, 22. März 2006

Patente muss man verteidigen können...

Alle bereits geleisteten Kosten für ein erteiltes Patent können als versenkt betrachtet werden, wenn man..
a) nicht beobachten kann, ob das Patent verletzt wird,
b) man gegen einen erkannten Patentverletzer nicht vorgehen kann oder will,
c) man nicht bereit ist, eine Klage auf Nichtigkeit gegen das eigene Patent durchzustehen.

D.h. insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen -aber auch öffentliche Forschungseinrichtungen-, dass man das Budget für das Patentmanagement nicht zu klein dimensionieren sollte sondern den gesamten Prozess bis zur Verteidigung kalkuieren sollte.

Eine Möglichkeit, die Kosten für die Phase nach der Patenterteilung gering zu halten, ist die Hinzunahme eines starken Partners (Lizenznehmers), der bereit ist, die Verteidigungskosten zu übernehmen. Dieser ist jedoch wahrscheinlich nur dazu bereit, wenn er -zumindest für den eigenen Markt- eine exklusive Lizenz auf das Patent hat.

Mittwoch, 15. März 2006

RIM macht US-Patentkrise öffentlich

Das ist typisch amerikanisch; Aus der Krise eine Chance machen - mit guter PR! Research hat auf seiner Website und in mehreren Tageszeitungen einen offenen Brief von President Mike Lazaridis und Chairman Jim Balsillie geschaltet.

Darin bedanken und entschuldigen sich die beiden Manager für die Unsicherheiten, die durch die Klage von NTP entstanden war. Sie hoffen, dass es nun ausreichend öffentlichen Druck auf die Regierung gebe, das Patentwesen neu "auszubalanzieren":
As to the lingering question of why the patent system should allow such a bizarre set of circumstances to threaten millions of American customers in the first place, we share your concern. The good news is that this topic is currently receiving much more attention from policymakers and the Supreme Court and we hope the patent system will evolve to close the loopholes and become more balanced.


Ihr Wort in Gottes Ohr!

Sonntag, 26. Februar 2006

Wäre RIM mit dem 450 Mio USD Vergleich besser dran gewesen?

Aus Sicht der Blackberrynutzer stellt sich zunehmend die Frage, warum RIM seinerzeit den bereits verhandelten Vergleich in letzter Minute platzern ließ. Für 450 Mio USD hätte man die Streitigkeiten mit dem Patentinhaber NTP beilegen können. Nun sprach die weitere Entwicklung in Form erfolgreicher Nichtigkeitsklagen gegen NTP Patente einerseits für die richtige Einschätzung der Lage durch RIM.

Für die US Kunden ist die Sache jedoch allein dadurch bereits misslich, dass eine drohende Abschaltung des Emaildienstes in der Luft hängt und nun auch noch weiter verlängert wird, weil der US Richter am Freitag keine Entscheidung hinsichtlich einer einstweiligen Verfügung gegen den Einsatz von Blackberry Geräten traf. Verstehen kann die inzwischen ziemlich unübersichtliche Lage ohnehin kaum ein Außenstehender. Interessanterweise zitierte Laut N24 die New York Times Richter Spencer mit den Worten, bei der Entscheidung würden die Interessen der US Regierung gewahrt werden. Es dürfte einen Proteststurm besonderer Art provozieren, wenn das Gericht tatsächlich Otto-Normal-Verbraucher den mobilen Emaildienst abschalten und nur für die Regierungsangestellten aufrechterhalten würde.

Kritiker schelten NTP als Patenttroll oder Klitsche, die selbst keine ihrer patentierten Erfindungen produziere und nur darauf lauere, erfolgreiche Unternehmen abkassieren zu können.

Ich teile diese Kritik nicht.

Denn, wie oft sehen wir private oder mittelständische Erfindungen scheitern, weil die Platzhirsche einer Branche neuen Marktteilnehmern den Markteintritt mit mehr oder weniger fairen Tricks verwehren? Wie denn sonst sollen kreative Ingenieure, besonders solche mit dem Talent, technische Entwicklungen besonders gut vorhersagen zu können, an ihrer Kreativität verdienen? Wenn diese dann später finanziell erfolgreich sind, werden sie von den Nichtkreativen als Trolle diffamiert.

Sie sollten lieber für sich selbst überlegen, wie sie vom nächsten Trend profitieren können. Denn eine Patentanmeldung muss erfinderisch und neu und gewerblich anwendbar sein. Dass die Technik zur Realisierung zum Zeitpunkt der Anmeldung schon verfügbar sein muss, steht nicht geschrieben...

Mittwoch, 15. Februar 2006

Teles verklagt Nokia auf Verletzung von GSM-Fallback Patenten

Die Berliner Teles AG scheint nun richtig in Schwung zu kommen, was die Verteidigung ihrer Patente angeht. So nutzt das Unternehmen die Aufmerksamkeit auf dem gegenwärtig in Barcelona stattfindenden 3GSM World Congress um eine Patentverletzungsklage gegen Nokia vor dem Landgericht Mannheim zu verkünden.
Konkret geht es um das Nokia 6136. Teles hält Schutzrechte auf die GSM-Fallback Funktion. Wird die Qualität einer Voice over IP Übertragung zu schlecht, schaltet das Gerät automatisch in eine GSM Verbindung zurück.

Auf seiner Website www.teles.de stellt das Unternehmen auch Vorgehen gegen US Unternehmen in Aussicht.

Teles halte für diese GSM-Fallback-Technologie sowohl deutsche und europäische als auch US-amerikanische Patente.

Sollte das Unternehmen damit Erfolg haben, dürfte das Patentportfolio von Teles eine deutliche Konkretisierung bzw. Aufwertung erfahren.

Sonntag, 12. Februar 2006

US Regierungsangestellte fordern Patentausnahme für sich!

Interessante Entwicklung:

Der US-amerikanischen Administration könnte nun ihre eigene laxe Patentphilosphie zum Verhängnis werden. Weil 10.000 Regierungsangestellte bei ihrer Arbeit auf den mobilen Emaileditor Blackberry angewiesen sind, wollen sie für sich eine Sonderregelung im schwelenden Patentstreit.

Anstatt dies zum Anlass zu nehmen, einmal über die Auswüchse ihres Patentwesens nachzudenken, fordern die Juristen des Ministeriums als IT-Anwender für sich eine Ausnahmeregelung!

RIM hält Patentverletzungs-Workaround geheim

Blackberry Hersteller Research in Motion (RIM) hat gemeldet, man habe einen Workaround programmiert, der die zur Debatte stehenden Patente von NTP umgehe. Man sagt aber nicht, wie die neue Lösung aussieht, nur dass man Anwälte konsultiert habe, die eine positive Einschätzung abgegeben hätten, der Patentverletzungsvorwurf sei damit endgültig entschärft. Das Urteil über eine evtl. einstweilige Verfügung steht jedoch noch aus. RIM wolle ggf. dann für den Betrieb in den USA einen US-Mode implementieren.

Meiner Meinung zeigt diese merkwürdige Vorgehensweise, dass das RIM Management noch nicht recht verstanden hat, was ein Patent dem Wesen nach ist. Patente sind offen gelegte Schriften, deren technische Anleitung ohne eine Erlaubnis des Patentinhabers nicht verwendet werden darf. Welchen Sinn macht die Meldung, man verletze ein Patent nicht, sage aber nicht, wie? Anscheinend geht es RIM vor allem darum, seine Position in evtl. anstehenden Lizenzverhandlungen mit NTP zu verbessern.

Das hält alle in weiterer Unsicherheit: Kunden, den Patentinhaber und die RIM Aktionäre.

Link zur RIM PM: http://www.rim.com/news/press/2006/pr-09_02_2006-01.shtml

Mittwoch, 1. Februar 2006

Bundespatentgericht weist InPro-Klage gegen RIM zurück

Einer Meldung der Netzeitung und der Computerwoche vom 31.01.06 zufolge hat das Bundespatentgericht eine Klage der Luxemburger Patentverwertungsagentur InPro Licensing SARL gegen den Blackberry Hersteller Research In Motion zurückgewiesen. Das Patent, das InPro verletzt sah, beinhaltet die Verwendung von Proxy-Servern für den Zugriff auf Server.

Samstag, 28. Januar 2006

Teles verklagt Deutsche Telekom wegen Verletzung ihres skyDSL Patentes

Inzwischen bietet die Deutsche Telekom unter dem Namen "T-DSL via Satellit" selbst Breitbandzugang über Satellit an. Teles Chef Schindler sieht laut einer Meldung auf onlinekosten.de sein Patent verletzt, sobald demgemäß eine komprimierte, und priorisierte Datenübertragung erfolgt. Dies gelte neben der Telekom auch für andere Anbieter.

Wahrscheinlich wird man in den kommenden Wochen einiges mehr darüber lesen dürfen...