Sonntag, 26. Februar 2006

Wäre RIM mit dem 450 Mio USD Vergleich besser dran gewesen?

Aus Sicht der Blackberrynutzer stellt sich zunehmend die Frage, warum RIM seinerzeit den bereits verhandelten Vergleich in letzter Minute platzern ließ. Für 450 Mio USD hätte man die Streitigkeiten mit dem Patentinhaber NTP beilegen können. Nun sprach die weitere Entwicklung in Form erfolgreicher Nichtigkeitsklagen gegen NTP Patente einerseits für die richtige Einschätzung der Lage durch RIM.

Für die US Kunden ist die Sache jedoch allein dadurch bereits misslich, dass eine drohende Abschaltung des Emaildienstes in der Luft hängt und nun auch noch weiter verlängert wird, weil der US Richter am Freitag keine Entscheidung hinsichtlich einer einstweiligen Verfügung gegen den Einsatz von Blackberry Geräten traf. Verstehen kann die inzwischen ziemlich unübersichtliche Lage ohnehin kaum ein Außenstehender. Interessanterweise zitierte Laut N24 die New York Times Richter Spencer mit den Worten, bei der Entscheidung würden die Interessen der US Regierung gewahrt werden. Es dürfte einen Proteststurm besonderer Art provozieren, wenn das Gericht tatsächlich Otto-Normal-Verbraucher den mobilen Emaildienst abschalten und nur für die Regierungsangestellten aufrechterhalten würde.

Kritiker schelten NTP als Patenttroll oder Klitsche, die selbst keine ihrer patentierten Erfindungen produziere und nur darauf lauere, erfolgreiche Unternehmen abkassieren zu können.

Ich teile diese Kritik nicht.

Denn, wie oft sehen wir private oder mittelständische Erfindungen scheitern, weil die Platzhirsche einer Branche neuen Marktteilnehmern den Markteintritt mit mehr oder weniger fairen Tricks verwehren? Wie denn sonst sollen kreative Ingenieure, besonders solche mit dem Talent, technische Entwicklungen besonders gut vorhersagen zu können, an ihrer Kreativität verdienen? Wenn diese dann später finanziell erfolgreich sind, werden sie von den Nichtkreativen als Trolle diffamiert.

Sie sollten lieber für sich selbst überlegen, wie sie vom nächsten Trend profitieren können. Denn eine Patentanmeldung muss erfinderisch und neu und gewerblich anwendbar sein. Dass die Technik zur Realisierung zum Zeitpunkt der Anmeldung schon verfügbar sein muss, steht nicht geschrieben...

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