Posts mit dem Label Erfindungsmeldung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Erfindungsmeldung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 6. Februar 2010

Unterschätzt und unterbewertet: Arbeitnehmererfindungen

Ich bin einem typisch deutschen Missstand auf der Spur: Unvergüteten Arbeitnehmererfindungen. Oder mit anderen Worten: Zuviel Bescheidenheit bei den Wertschöpfenden.

Was sind "Arbeitnehmererfindungen"?
Angestellte eines Unternehmens sind verpflichtet, ihrem Arbeitgeber Erfindungen, die sie erdacht haben, zu melden. Erfindungen sind: Ideen für neue oder verbesserte Produkte oder Verfahren. Nur so kommen Unternehmen überhaupt zu Patenten: Weil ihre Mitarbeiter diese melden, so dass das Unternehmen diese zum Patent anmelden kann.
Mitarbeiter sind zur Meldung von "Diensterfindungen" sogar gesetzlich verpflichtet: §5, Arbeitnehmererfindungsgesetz

Nach Eingang der Erfindungsmeldung kann der Arbeitgeber entscheiden, ob er die Erfindung "in Anspruch nimmt" oder sie "frei gibt". Wenn er sie frei gibt, kann der Arbeitnehmer damit machen, was er will. Z.B. sie selbst zum Patent anmelden.

Wenn der Arbeitgeber sie in Anspruch nimmt, kann er sie zum Patent anmelden. Der oder die Erfinder haben das Recht, in der Patentschrift als Erfinder genannt zu werden. Das dient z.B. dem Rennommee eines Erfinders in seinem Fachgebiet.

Vergütungsanspruch und Erfolgsbeteiligung
Was viele Arbeitnehmer wissen oder bereits erfahren haben: Es gibt einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber direkt nach dessen Inanspruchnahme. Meistens sind es mehrere hundert Euro. Diese Höhe empfinden die Mitarbeiter meistens als fair. Wer in der Entwicklung arbeitet und mehrere Erfindungsmeldungen im Jahr schreibt, der verdient sich hier einen nennenswerten Obulus dazu. Doch das ist noch nicht alles, auf was Erfinder einen Anspruch haben - und das wissen oft nur wenige:

Das Arbeitnehmererfindungsgesetz verweist zusätzlich auf eine Richtlinie des Gesetzgebers für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen, auf die der Erfinder Anspruch hat, wenn seine Erfindung vom Arbeitgeber "verwertet" wird. Die Richtlinie beschreibt Vorgehensweisen für die Vergütung von patentfähigen und gebrauchsmusterfähigen Erfindungen sowie technischen Verbesserungsvorschlägen. Diese Richtlinien sind allerdings nicht zwingend 1:1 genau so umzusetzen, insbesondere dann nicht, wenn es bereits eine Regelung gibt, die den Erfinder besser stellt, als es diese Richtlinie täte. Aber laut Arbeitnehmererfindungsgesetz hat der Erfinder einen Anspruch auf eine Erfolgsbeteiligung.

Somit haben sie zusätzlich und laufend ein Anrecht auf eine Vergütung, wenn die Erfindung in den Betrieb oder an den Markt geht. Und wenn es um große Summen gehen sollte, kann richtig etwas zusammen kommen. Wir haben im Fernstudium einige Praxisfälle gerechnet, bei denen ich gerne der Erfinder gewesen wäre ;-)

Doch nicht alle Angestellten wissen davon. Und nicht alle, die es wissen, machen ihren Anspruch geltend. Hier gibt es zu viel Bescheidenheit. Z.B.: "Es gehört zu meinem Job, Erfindungen zu machen. Ich werde bereits gut bezahlt, meine Erfindungen sind hier eingerechnet." Das kann natürlich sein. Aber warum auf die Motivation einer Erfolgsbeteiligung verzichten? Liegt nicht hier genau der Reiz, Ingenieur zu werden? Einmal den ganz großen Treffer zu landen? Oder viele kleine? Die Vergütung läuft so lange, wie das Produkt am Markt Umsätze erzielt.

Könnte man sich soviel Bescheidenheit von einem -sagen wir:- Investmentbanker oder Konzernvorstand vorstellen? Das wäre unwahrscheinlich. Aber gerade in von Venture Capitalists gehaltenen Unternehmen gibt es eine große Affinität für solche Erfolgsbeteiligungen. VCs sind sehr an Patenten ihrer Portfoliounternehmen interessiert, weil sie den Unternehmenswert erhöhen oder stützen. In vielen Unternehmen hingegen werden kreative Angestellte nicht angemessen am Erfolg ihrer Erfindungen beteiligt, obwohl diese einen gesetzlichen Anspruch darauf hätten. Es wäre interessant, hierzu mal eine Studie zu erstellen.

Großes Win-Win-Potenzial
Doch der Misstand setzt eigentlich noch weiter vorne an: In vielen Unternehmen gibt es gar keine "Erfindungskultur" in dem Sinne, dass gute Ideen regelmäßig gemeldet und patentiert werden. Dabei entstehen hier die wettbewerbsrelevanten Unterscheidungsmerkmale und Vorsprünge durch Technik. Es sollte nicht dem Zufall überlassen bleiben, oder davon abhängen, dass der Mitarbeiter irgendwann die Zeit findet, ein Formular für die Erfindungsmeldung auszufüllen. Hierzu sollte regelmäßig motiviert werden. Davon profitiert auch das Unternehmen.

Erfindungsmeldungen sind ein vergleichsweise einfacher Weg, kreativ zu sein und mit guten Ideen Erfolg zu haben.
Ich kann jedem Entwickler also nur empfehlen, wenigstens einmal im Quartal Zeit dafür einzuplanen, um Ideen in Erfindungsmeldungen zu gießen. Es kann sich lohnen.

Hinweis:
Dies ist keine Rechtsberatung und ich biete diese auch nicht für Einzelfälle an. Hierzu sollte man sich im Zweifel an das Patentwesen bei seinem Arbeitgeber, seinen Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Links:
Arbeitnehmererfindungsgesetz,
Vergütungsrichtlinie

Donnerstag, 15. Oktober 2009

Hitechgründerfonds unterstützt Werkstattbewertungsportal autoaid

Inzwischen gibts ja immer mehr Bewertungsportale - nicht nur über Profs und Lehrer, auch über Arbeitgeber zum Beispiel (kununu.com).

Für Autofahrer gibt es jetzt auch eines über Werkstätten. Zwei Berliner haben autoaid gegründet und aus dem Projekt ist inzwischen eine GmbH geworden. Finanziert von Business Angels und dem Hitechgründerfonds.

Gute Geschäftsidee, ein Besuch lohnt sich :-)

Samstag, 7. Februar 2009

TRIZt Eure Chefs!

Ich habe zwischen den Jahren TRIZ für mich entdeckt und bin neugierig, zu welchen Ergebnissen ich es in meiner Entwicklungsumgebung führen kann.
Ich stütze mich dabei wesentlich auf das Buch "TRIZ/TIPS Methodik des erfinderischen Problemlösens" von Bernd Klein.
Wo immer es mir geeignet erscheint, werde ich auch meine Erkenntnisse aus dem IDEO Workshop einfließen lassen.

Hier der 1. Teil:

1. Entstehung der Methode TRIZ
"TRIZ" = russisches Akronym für "Theorie des erfinderischen Problemlösens". "TIPS" = englisches Akronym.
Erfinder: Altschuller, Russe, formulierte 1956 das TRIZ Konzept, nachdem er ca. 200.000 Patentschriften auf die Systematik des erfinderischen Problemlösens untersucht hatte.

2. Erste Erkenntnis nach Altschuller:
- Ziel einer Entwicklung ist das ideale Design
- Ein Problem ist überwindbar, wenn der bestehende Widerspruch aufgelöst wird
- Nur Inventionen bilden den Fortschritt
- Ein Innovationsprozess lässt sich schrittweise gliedern

3. Schema für die Bewertung von Erfindungen
1. Konventionelle Problemlösung bestehend aus Lösungen bekannter Prinzipien (Anteil an Patentanmeldungen 32%)
2. Geringfügige Erfindung bestehend aus Verbesserungen mit Kompromissen (45%)
3. Substantielle Erfindung bestehend aus grundlegenden Verbesserungen an einem existierendem System (18%)
4. Erfindung außerhalb einer Technologie bestehend aus einer neuen Designgeneration oder konstruktiven Lösung, basierend auf einer wissenschaftlichen Erkenntnis (4%)
5. Neue Entdeckungen bestehend aus einer grundlegenden Erfindung basierend auf einem neuen wissenschaftlichen Phänomen (1%)

4. Übertragbare Lösungsansätze aus Analogien
Methode:
Konkretes Problem in konkretem Zusammenhang -> Abstrahierung -> Suche in Lösungskatalog der abstrakten Lösungen -> Transformation der abstrakten Lösung auf die konkrete Aufgabe


5. Relevanz von Erfindungen (Marktbedeutung)
Neben der Frage, wie erfinderisch eine Aufgabenlösunge ist, beeinflusst ihre Relevanz ganz wesentlich ihren Marktwert. Viele Organisationen prüfen diese Relevanz gegen vorhandene Martkforschungserkenntnisse und allgemeine Trends.
Wer sich jedoch nur darauf stützt lässt sein eigenes Urteilsvermögen außer acht. Es gibt auch erfolgreiche Erfindungen, die sich nicht aus der Marktforschung ablesen lassen. Das sind die Antworten auf Fragen, die niemand öffentlich gestellt hat, die aber trotzdem vorhanden sind. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Parklenk-Assistent von VW, der das Rückwärtseinparken durch eine automatisierte Lenkbewegung unterstützt.

Eine Methode, um solchen unausgesprochenen Bedürfnissen von Kunden auf die Spur zu kommen, praktiziert die Produktdesignagentur IDEO. Sie beobachtet Kunden dabei, wie diese ein Produkt tatsächlich nutzen und auf welche Probleme sie dabei stoßen und welche Workarounds sie dabei entwickeln. Diese Erkenntnisse weichen sehr häufig von den vermeintlichen Kaufargumenten, von denen Produktmanager und Marketingabteilungen ausgehen, ab. Bekannt wurde IDEO mit dem Neudesign eines Einkaufswagens.

Die ökonomischen Nutzenkategorien einer Erfindung lassen sich teilen in
- Kostensenkungspotenziale (Prozesse wie Produktion, Entwicklung, Service)
- Umsatz- oder Gewinntreiber (Produkte, Dienstleistungen)

Man braucht gerade bei der Einschätzung von Kostensenkungspotenzialen oft interne Prozesskenntnisse, die man fast nur aus einem Beratungsprojekt gewinnen kann.
Die Einschätzung von Umsatzpotenzialen lässt sich im ersten Schritt mit einem Desktop Research eingrenzen. Man suche nach den Absatz-, Preis-, Umsatzzahlen in Analysten- und Geschäftsberichten einzelner Unternehmen. Man schaue sich dann die Aufteilung des Marktvolumens auf die wichtigsten 5-10 Anbieter an. Dann gewinnt man ein Gefühl dafür, welche Relevanz eine Produkterfindung haben kann. Wer ans Auslizenzieren denkt, sollte sich nicht auf den Marktführer sondern die dahinterliegenden (hungrigen) Anbieter konzentrieren.

Wenn man eine gesunde Einschätzung der Nutzenkategorien hat, kann man diese auf mehrere (die relevanten entlang des Produktlebenszyklus) hochrechnen.

Der Erfindung kann man dann jedoch nur einen Bruchteil der gewonnen Werte zuordnen, da diese häufig nur entscheidende Merkmale verbessert aber nicht das Gesamtprodukt darstellt.

Dienstag, 23. Dezember 2008

Erfindungsmeldung: Detektion von Autobrandstiftern

Seitdem Innensenator Körting (SPD) und Polizeipräsident Glietsch im Sommer d.J. unverhohlene Antipathiebezeugungen gegen Porschefahrer verlauten ließen ("Die sollen eben nicht so provozierend parken."), fühlen sich Berlins Ökoterroristen immer häufiger ermutigt, in Mitte und Kreuzberzg-Friedrichshain nachts Autos anzuzünden.

Jedesmal liest man, der Staatsschutz "habe die Ermittlungen übernommen". Aber noch nie ist etwas dabei herausgekommen. Laut dem Blog www.brennende-autos.de gibt es bis heute 257 Fälle von Brandstiftung - und keinen gefassten Täter.

Die Täter gehen laut Berliner Zeitung immer nach gleichem Muster vor: Sie legen ein glühendes Stück Holzkohle auf einen Reifen. Das entfacht einen langsam wachsenden Schwelbrand. Die Täter sind längst woanders, wenn das Auto richtig Feuer gefangen hat.

Das bringt mich auf die Idee, ob man diese glühenden Holzkohlestücke nicht mit einer wärmeempfindlichen Kamera detektieren könnte. Laut Wikipedia nutzt die Feuerwehr Infrarotkameras zum Aufspüren von Glutnestern und Personen in verrauchten Gebäuden. Das kommt dem Anwendungsfall schon sehr nah. Allerdings ist die Auflösung des erzeugbaren Bildes vergleichsweise gering: Maximal 640 × 480 Pixel.

D.h. ein Verfahren mit flächendeckender Kameraüberwachung neuralgischer Plätze und Straßen erforderte gleich mehrere Kameras. Da die Täter zeitlich und örtlich keinem Schema folgen, wäre man auf Stichproben angewiesen. Die gleichen Orte solange überwachen, bis die Falle zuschnappt.

Donnerstag, 10. Juli 2008

Hybrid-Rasierer

Es ist immer dasselbe und läuft auf folgendes hinaus: Nur die Benutzung von Nass- und Trockenrasierer ermöglicht die optimale Rasur. Es bleiben nach einer Trockenrasur immer irgendwelche Haare stehen. Und mit dem Nassrasierer ist man nicht so schnell oder sicher an der Kinnpartie.

Was wir brauchen ist ein Nassrasierer, der anstelle des Langhaarschneiders eine "trockene" Klinge hat, mit der Mann mal eben über die stehen gebliebenen Haare gehen kann.

Marktplatz für gebrauchte Digitalmedien

Wie verkaufe ich eigentlich einen iTunes Song, den ich nicht mehr hören will? Derzeit gar nicht. Die Eigenschaft der verlustfreien Kopie ist genau der Grund für die ewige Lizenz. Kein Anbieter glaubt mir, dass ich den Song wirklich verkaufe und nicht kopiere.

Es ginge nur, wenn es von einer zentralen Instanz überwacht würde. Einem Rechteserver, der bei jedem Zugriff oder zyklisch prüft, ob ich das Abspielrecht noch habe.

Vanity Servicenummer

0800-PIZZATAXI kann sich jeder merken. Man muss den Leuten nur einmal kurz erklären, wie man eine Vanitynummer in Ziffern übersetzt. Das hätte schon vor zehn Jahren die Telekom leisten können.

Das sog. Intelligente Netz der Telekom wertet die Herkunft eines kommenden Anrufes aus und kann ihn davon abhängig auf ein Ziel lenken. So könnte man die Vanitynummer 0800-PIZZATAXI in jeder Stadt einem anderen Pizzabäcker anbieten. Man könnte sie quartalsweise versteigern. Der IN-Server erkennt, aus welcher Stadt der Anruf kommt und zu welcher Pizzeria er gelenkt werden muss.

Dieses Geschäftsmodell als Vanity Versteigerer ist seit zehn Jahren möglich. Ich hatte es mal dem Netzbetreiber dtms angeboten. Die fanden es interessant aber nicht im Kern ihres Geschäftsmodells...

Pre-paid Taxi

Beim Lesen etlicher Navigationspatente kam mir die Idee: Ein Navi kann die schnellste oder kürzeste Route berechnen. Sogar unter Berücksichtigung der aktuellen Verkehrslage.

Kann es auch die günstigste Taxiroute berechnen und dem Fahrgast schon vorher den Preis nennen? In die Preisformel gehen bekanntlich die Entfernung und die Fahrtdauer ein. Aber abschätzen müsste man es können.

Wählt man stets die günstigste Strecke, könnte es sein, dass der Preis oft niedriger ausfällt als erwartet und man öfter Taxi fährt. Zudem kann die Ankunftszeit am tatsächlichen Zielort kalkuliert werden.

Eigentlich könnte diese Funktion bereits beim Anruf in der Taxizentrale angeboten werden. Oder gleich im Internet..