Angesprochen auf den offenbaren Verstoß des eingesetzten Bundestrojaners gegen gerichtliche Auflagen, ließ Friedrich die Maske fallen:
Das Landgericht Landshut hat zu den Möglichkeiten der Quellen-Telekommunikationsüberwachung eine andere Rechtsauffassung vertreten als die bayerische Staatsregierung. Entscheidend ist: Wir müssen in der Lage sein, Kommunikation zu überwachen.
Wer sich öffentlich so äußert und in Widerspruch zu unserem Rechtssystem setzt, muss nicht mehr per Trojaner überwacht oder vom Verfassungsschutz "beobachtet" werden, der kann beim Verlassen des Gebäudes einfach aufgegriffen werden.
Als Minister ist der Mann nicht mehr tragbar. Das sickert -wie man hört- allmählich auch ins Bewusstsein der Unionsspitzen.
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