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Freitag, 26. August 2011

Patentrecht: Die Elektroautos der Mondbasis Alpha 1

Manche Technologieunternehmen lernen erst jetzt, dass Erfindungen, die von Literaten und Drehbuchautoren erdacht und veröffentlicht worden sind, einer Design- oder Patentanmeldung entgegenstehen können. Gestern haben das manche Journalisten kritisiert, z.B. das politische Feuilleton im Deutschlandradio.



Aber das ist doch der Sinn der gewerblichen Schutzrechte, nämlich zu Neuem aufzufordern. Zu nie da gewesenem Neuen.



Allerdings halte ich die Kritik an den zu niedrigen Hürden für Patenterteilungen für zum Teil berechtigt. Wenn Google recht hat, dass in einem Smartphone, das weltweit produziert oder vermarktet wird, bis zu 250.000 Patente stecken -und also ebensoviele Lizenzen benötigt werden- wird scheinbar klar, was das Problem ist: Es werden zuviele schrittweise (inkrementelle) Verbesserungen patentiert.



Anderseits ist auch nachvollziehbar, das Produkte über Jahrzehnte viele Erfindungen ansammeln. Im Smartphone vereinigen sich Telefonie, Funk, Internet, Bildverarbeitung, Navigation. Gerade die Integration bzw. Verdichtung so vieler Grundfunktionalitäten vereinigt anschließend auch viele Patente in sich. Und bei Autos: Sollte die Entwicklung vom Benz-Patentwagen zum Hybridauto heutigen Standards ohne Patente belegt sein, wenn sich diese Entwicklung nicht über wenige große, sondern viele kleine Erfindungen vollzogen hat? Das gleiche Auto ohne Patentschutz, wenn es viele kleine Schritte waren?



Wir stehen offenbar erstmals in der Technikgeschichte vor dem Phänomen, das nicht physikalische oder betriebswirtschaftliche Grenzen sondern juristische das Ende einer Entwicklung markieren könnten: Die Menge an benötigten Rechten ist nicht mehr beherrschbar. Weder überblickbar, noch finanziell riskierbar.



Das gilt allerdings nicht für die Designpatente, die in Deutschland "Geschmacksmuster" heißen. Es muss zur Routine gehören, vor dem Designentscheid für ein Produkt, die Produktewelt in den Schaufenstern und die Datenbanken der Patentämter durchgesehen zu haben. Es liegt nahe, dass das Design eines erfolgreichen Produktes, von dem alle Welt sagt, es werde auch wegen seines Designs gekauft, geschützt ist. Schließlich beschweren sich die gleichen Unternehmen ja auch regelmäßig über chinesische Plagiate.



Umgekehrt, darf ein Designpatent nicht zu schlicht formuliert sein. "Flache, rechteckige Geräte mit abgerundeten Ecken" (lt. Deutschlandradio) sollten eher den Tablet-PC markieren und nicht nur das iPad.



Aber auch in anderen Branchen lauern jetzt Risiken. Zum Beispiel in der Elektromobilität. Hat schonmal jemand die Filme durchgescannt, in denen elektrisch angetriebene Mondautos vorkommen? Wie ist dort die Ladetechnik realisiert? Die Bedienung? Wie wird das Mondauto auf der dunklen Seite des Mondes beheizt? Gibt es Rangeextender?



Wer weiß, vielleicht wird man das Projekt "Nationale Elektromobilitätsplattform" noch mit dem Verweis auf die ersten Folgen von Mondbasis Alpha 1 abbrechen müssen...

Donnerstag, 18. August 2011

Kodaks Patente höher bewertet als das Unternehmen selbst

Die Digitalisierung von Produkten und Prozessen durchzieht alle Branchen und wer nicht schnell genug reagiert, verliert. Neuestes Beispiel: Der Erfinder des Rollfilms, Eastman Kodak.



Kodak machte vor 130 Jahren das Fotografieren mit der Erfindung des Rollfilms populär. Man brauchte keinen Spezialisten mehr, der in der Handhabung von Fotoplatten ausgebildet war, man legte einfach einen Film ein und brachte ihn nach der Aufnahme zur Entwicklung. Diese Erfindung machte etliche Profifotografen zunächst arbeitslos. Später erkannte man aber, dass das Fotografieren auch eine handwerkliche und kreative Kunst ist und der Beruf blühte wieder auf. Nicht jeder macht gute Fotos, nur weil er sich eine Kamera leisten und diese bedienen kann.



Dann kamen die Digitalkameras und lange schwörten eingefleischte Fotografen, sie würden "nie" digital fotografieren. So wie andere Berufe "nie" auf MP3 oder auf Textverarbeitung am Rechner umsteigen wollten..



Kurz gesagt: Kodak hat ein Problem, weil fast niemand mehr Filme kauft und Fotos entwickeln lässt. Kodak schreibt Verluste in dreistelliger Millionenhöhe und hat versucht, auf andere Produkte umzuschwenken, z.B. Drucker. Aber das erfordert zunächst mal Investitionen und weitet die Verluste aus.



Eine besonders stabile Einnahmequelle für Kodak sind seine 1.100 Patente für digitale Fotobearbeitung (das "digitale Entwickeln"). Laut heise werden Kodaks Lizenzeinnahmen für diese Patente auf rund 630 Mio US$ jährlich geschätzt. Diese Quelle will Kodak jetzt ausbauen. So hat das Unternehmen vor kurzem Apple und Research in Motion wegen Verletzung seines Patentes auf eine Vorschautechnik für digitale Bilder verklagt. Umgekehrt verklagte auch Apple Kodak wegen Patentverletzung.



Diese Klagen sind ein Indiz dafür, dass Kodak nicht gegen die Hersteller von Qualitätskameras antreten kann oder für diese als Technologiepartner interessant wäre. Sondern es sind die Smartphonehersteller die Kameras nebenbei integrieren und für Services verfügbar machen, die Kodaks Patente interessant finden. Aus diesem Grund hat das Kodakmanagement vor kirzem beschlossen "strategische Optionen" für die Verwertung seiner Patente zu prüfen (FT). Daraufhin errechnete ein Investmentbanker, dass Kodaks Digitalfoto-Patente sechsmal soviel wert sein könnten, nämlich rd. 3 Mrd. US$ (2,7 Mio pro Patent!), als das Unternehmen derzeit an der Börse bewertet werde. Solche starken Hinweise auf schlechte Verwertung guter Technologien findet man sonst meistens in Europa, vorzugsweise in Deutschland.



Gerade jetzt bietet sich ein Zeitfenster, in dem man für Patente auf digitale Bildverarbeitung einen guten Preis erzielen könnte, weil sich die Smartphonehersteller alle gegenseitig mit Patenten bekriegen. Apple und Co. warten vermutlich nur darauf, sich auf Kodakpatente zu stürzen, um Konkurrenten sofort der Patentverletzung bezichtigen zu können.



Kodak wäre nicht das erste Unternehmen, das einen Geschäftsbereich mit dem Verkauf seiner Patente beendet. Die früheren Handyhersteller und Netzwerkausrüster Bosch (Mobilfunk), Nortel und soeben Motorola haben es vorgemacht.



Eine Patentauktion von Kodak wäre sicher auch für die sogenanten "Nichtpraktizierenden Patentinhaber" (auch als Patenttrolle bekannt) interessant. Sobald es einem Patentverwerter gelingt, sich in einen Geschäftsbereich zu mischen, werden die Sitten dort erstmal richtig rauh.

Samstag, 23. Juli 2011

Web 2.0 basierte Ansätze für das Patentmanagement

An welcher Stelle spielt das Wissen der Vielen eine Rolle im Patentmanagement? Antwort: Bei der Suche nach dem Stand der Technik, genauer: bei der Neuheitsprüfung.

Das amerikanische Patentamt USPTO hat zusammen mit Sponsoren aus der IT-Industrie seit 2005 die Idee der New Yorker Professorin Beth Noveck umgesetzt, die Öffentlichkeit direkt in den Patentprüfungsprozess mit einzubinden. Unter http://peertopatent.org/ kann sich jeder anmelden, um am Peer-to-Patent teilzunehmen. Die wichtigste Aufgabe ist das Review neu eingereichter Patente, insbesondere die Suche nach Entgegenhaltungen hinsichtlich Neuheit.

Die Idee ist: Man verbessert die Qualität eines Patentes, und damit die Beständigkeit gegen spätere Nichtigkeitsklagen, wenn man im Recherche- oder Prüfprozess alle relevanten Technikstände findet. Das ist ein Gewinn für beide Seiten: Der Anmelder weiß, wenn er diesen Prozess übersteht, dann sinkt das Risiko einer späteren Anfechtungsklage. Und die Reviewer passen auf, dass ihre Erfindungen nicht noch einmal eingereicht und womöglich patentiert werden.

Eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren des Projektes ist auch hier: Vertrauen. Der Erfinder braucht die Gewissheit, dass seine Idee nur geprüft, aber nicht gestohlen wird. Deshalb bedarf die Einbindung der Community in die Patentprüfung der Zustimmung des Anmelders.

Da das Projekt unmöglich alle Experten der abertausenden Technologiefelder kennen kann, aber die Anzahl der Experten in einem Gebiet wiederum überschaubar ist, ist seine Aufgabe, die Arbeit richtig zu organisieren. Erfindungen müssen Fachexperten finden. Dafür kann man auf das Klassifizierungssystem des geistigen Eigentums zurückgreifen.

Neue Mitglieder der Community ordnen sich also einem Fachgebiet zu und bekommen danach Offerten für die Durchsicht neuer Patentanmeldungen. Je mehr Experten mitmachen, desto eher wird der passende Experte dabei sein, der ohne langes Wühlen relevante Dokumente entgegenhalten kann.

Ein Nebenbei Effekt für die Teilnehmer ist es, stets auf dem Laufenden über Patentaktivitäten in ihrem Metier zu bleiben.

Eine gute Idee finde ich. Derzeit wird das Projekt im Rahmen eines Pilotversuchs auf Groß-Britannien ausgeweitet.

Inzwischen haben auch andere diese Idee aufgegriffen und für andere Zwecke weiterentwickelt. Article One setzt im Lebenszyklus der erteilten Patente später an: Sie begegnen Klägern auf Patentverletzung indem sie die Community aufrufen, denjenigen Stand der Technik zu suchen und einzureichen, die der Erteilung des verletzten Patentes schon bei dessen Erteilung hätten entgegen stehen müssen - aber vom Patentamt nicht recherchiert wurden. Aktuelles und prominentes Beisiel ist der Entwickler des Smartphonespiels Angry Birds. Er wird von dem Patentverwerter Lodsys der Patentverletzung angeklagt. Article One sucht nun "Munition" um die Patente des Verwerters zu Fall zu bringen. Wer etwas hat, kann sich hier melden: Link

Mittwoch, 20. Juli 2011

Die Freuden des Patentinhabers

Von mittelständischen Softwareentwicklern liest man oft Schmähungen gegen Patenttrolle: Die haben nur das Patent und hatten nie vor, es selbst umzusetzen.

So kann nur reden, wer die Freuden und den Stolz eines Erfinders nicht kennt, sondern seinen Job rein handwerklich versteht. Denn: es ist eine hohe Kunst, eine nützliche Erfindung zu ersinnen und diese auch noch in eine Patentschrift zu gießen. Allein hier steckt Arbeit drin. Und Kosten.

Hierzu gehören:
- Die genaue Beschreibung der Idee, so dass ein Fachmann sie umsetzen kann (sog. technische Lehre).
- Die Aufgabenstellung, die sie löst.
- Die Recherche und Wiedergabe des bisherigen Standes der Technik und die Argumentation, worin die eigene Erfindung besser ist.
- Die Formulierung der Patentansprüche.

Dazu kommen:
- Die Kosten für die Anmeldung und ggf. den Recherche- oder Prüfauftrag.

Kommt der Prüfbericht des Patentprüfers vom Patentamt, wird abermals Formulierungsarbeit nötig. Es müssen entgegengehaltene Patente erwidert werden. Worin unterscheidet sich meine Erfindung von den entgegengehaltenen?

Nicht alle Patentanmeldungen werden auch erteilt. Wer Glück hat, bekommt auf jede zweite Anmeldung ein Patent. Das ist schon eine große Leistung. Mit dem Patent liegt nun die Anleitung für die Erfindung jedermann offen, der eine Patentrecherche durchführen kann. Das ist der Zweck des Patentwesens.

Es ist egal, ob er es selbst umsetzt, oder an einen möglichst starken Partner lizenziert. Beides ist legitim.

Diesen Partner muss man aber erst mal finden. So wie ein Autor auf das Angebot eines Verlags wartet, und ein Musiker auf einen Vertrag mit einer "Plattenfirma".

Im Patent selbst steckt viel Arbeit

Von mittelständischen Softwareentwicklern liest man oft Schmähungen gegen Patenttrolle: Die haben nur das Patent und hatten nie vor, es selbst umzusetzen.

So kann nur reden, wer die Freuden und den Stolz eines Erfinders nicht kennt, sondern seinen Job rein handwerklich versteht. Denn: es ist eine hohe Kunst, eine nützliche Erfindung zu ersinnen und diese auch noch in eine Patentschrift zu gießen. Allein hier steckt Arbeit drin. Und Kosten.

Hierzu gehören:
- Die genaue Beschreibung der Idee, so dass ein Fachmann sie umsetzen kann (sog. technische Lehre).
- Die Aufgabenstellung, die sie löst.
- Die Recherche und Wiedergabe des bisherigen Standes der Technik und die Argumentation, worin die eigene Erfindung besser ist.
- Die Formulierung der Patentansprüche.

Dazu kommen:
- Die Kosten für die Anmeldung und ggf. den Recherche- oder Prüfauftrag.

Kommt der Prüfbericht des Patentprüfers vom Patentamt, wird abermals Formulierungsarbeit nötig. Es müssen entgegengehaltene Patente erwidert werden. Worin unterscheidet sich meine Erfindung von den entgegengehaltenen?

Nicht alle Patentanmeldungen werden auch erteilt. Wer Glück hat, bekommt auf jede zweite Anmeldung ein Patent. Das ist schon eine große Leistung. Mit dem Patent liegt nun die Anleitung für die Erfindung jedermann offen, der eine Patentrecherche durchführen kann. Das ist der Zweck des Patentwesens.

Es ist egal, ob er es selbst umsetzt, oder an einen möglichst starken Partner lizenziert. Beides ist legitim.

Diesen Partner muss man aber erst mal finden. So wie ein Autor auf das Angebot eines Verlags wartet, und ein Musiker auf einen Vertrag mit einer "Plattenfirma".

Dienstag, 21. Juni 2011

Die FDP misst Urheberrechtsverletzungen mit zweierlei Maß

Martin Lindner, Berliner MdB für die FDP und Dauergast bei Anne Will und Frank Plasberg, auf seiner Website:
Für manche Internetpiraten ist geistiges Eigentum ein Kampfbegriff, bestenfalls Schnee von gestern. Für die FDP aber sind Eigentum und Besitz die Früchte von persönlichem Fleiß und Risikobereitschaft. Daher verteidigt die FDP von jeher das Eigentum. Dazu zählt auch das geistige Eigentum.

Aktuell arbeitet die schwarz-gelbe Bundesregierung am 3. Korb zur Novellierung des Urheberrechts. Das Internet ist ein Medium, das geistige Schaffenskräfte freisetzt. Die FDP will die Informations- und Kommunikationsfreiheit vollumfänglich schützen und erhalten. Andererseits stellt das Internet das Urheberrecht vor große Herausforderungen. Wo die Wertschätzung für den Autor oder seiner Urheberschaft keine Rolle mehr spielt und wo die Zuordnung des Werkes zu seinem Schöpfer verschwimmt, da schwindet die Basis für Kreativität und Vielfalt.

Quelle: http://www.martin-lindner.de/wcsite.php?wc_c=23544&wc_lkm=2761&id=15353

Lindner zitiert hier seinen Abgeordnetenkollegen. Vor einigen Jahren sahen Lindner und z.B. der FDP MdB Hans-Joachim Otto im Thema digitale Medien vor allem Handlaungsbedarf gegen jugendliche Raubkopierer von Musik. Jetzt fallen Raubkopierer von Doktorarbeiten vor allem in ihren eigenen Reihen auf.

Somit darf man die FDP beim Thema Urheberrecht nicht besonders ernst nehmen. Gestern erklärte Wolfgang Kubicki im Dradio, Frau Koch-Mehrin dürfe selbst entscheiden, ob sie ihr EU-Abgeordnetenmandat behält, sie habe ja "keine Straftat begangen." Diese "Hatz" gehe ihm langsam auf den Senkel.

Zweierlei Maß, wie wir es von der Splitterpartei gewohnt sind.

Donnerstag, 10. März 2011

Kandidaten zum European Inventor Award 2011

Das Europäische Patentamt gibt die 15 Nominierungen zum diesjährige Erfinderpreis bekannt. Ein deutsches Unternehmen befindet sich nicht darunter:

Montag, 28. Februar 2011

Warum das US-Patentrecht (endlich) modernisiert wird

Das US-Patentrecht ist stark modernisierungsbedürftig. Ein Anlass ist, dass das US-Patent seit Beginn des Internetzeitalters überlastet ist und inzwischen unter einem Backlog von 700.000 Anmeldungen zusammenbricht. Bis zur Erteilung vergehen inzwischen drei Jahre.

Aber auch im Hinblick auf den Patenterteilungsprozess und die Qualität der Patente gibt es Handlungsbedarf. Die Washington Post nennt folgende Mängel des alten Gesetzes:

- Das "First to invent" Prinzip für die Bewertung der Neuheit sollte abgeschafft werden. Es lässt Erfinder Jahre nachdem andere ihre Produkte auf dem Markt haben, erfolgreiche Erfindungen einfach claimen. Mit der ominösen Behauptung, sie hätten das Produkt schon früher erfunden. Wie beweist man das objektiv? Besser ist das "First to file", also: Wer zuerst anmeldet, bekommt das Patent. Das gilt schon lange im Rest der Welt.

- Amerikanische Patente sind oft weder neu noch erfinderisch. Es setzt damit Hersteller einem überproportionalen Risiko aus, für ungeahnte Patente belangt zu werden.

Am heutigen Montag befindet der Senat über den Patent Reform Act, der beide Mängel beseitigen soll. Zudem soll es an Universitäten nicht mehr neuheitsschädlich sein, wenn Akademiker ihre Erfindung in öffentlichen Seminaren zeigen. (Wobei ich dachte, das sei bereits heute der Fall?)

Zudem soll das US-Patentamt künftig freien (privaten) Erfindern und kleinen Unternehmen einen Nachlass bei den Anmeldegebühren einräumen dürfen.

Das ist schon mal ein guter Schritt. Vor allem was die erfinderische Höhe als Bedingung für die Patentierbarkeit angeht, hegen Ausländer große Hoffnungen.

Trotzdem wird der Gesetzentwurf von den Konservativen hart kritisiert, berichtet die New York Times. Sie und Ingenieursberufsverbände halten das "First to file" Neuheitsprinzip für einen Nachteil für kleine Unternehmen. Mir wird nur nicht klar, warum.

Übrigens ist das Recht auf ein Patent bereits in der Verfassung der USA veranktert: Artikel 1, Section 8, Clause 8 lautet:
To promote the Progress of Science and useful Arts, by securing for limited Times to Authors and Inventors the exclusive Right to their respective Writings and Discoveries;


Quellen:
Washington Post "Why the patent process should be overhauled"
New York Time: "Senators to debate patent reform"
US Senat: Patent Reform Act (Bill)
US Constitution

Samstag, 15. Januar 2011

Die fünf häufigsten Fehler bei Patenrecherchen

Die gravierendsten Fehler bei der Patentrecherche:

1. Prioritätsdaten prüfen
Bevor recherchierte Patente tiefer überprüft werden, immer deren (und das der zugehörigen Patentfamilie) Prioritätsdatum auf Relevanz checken.

2. Rechtschreibfehler (und Kopierfehler) bzw. Schreibweisen
Rechtschreibfehler im Namen des Patentanmelders oder Erfinders passieren schnell. Das kann übrigens auch dem Anmelder selbst unterlaufen! Häufig vorkommende Firmennamen oder -teile führen dazu, dass man die volle Schreibweise inkl. der Gesellschaftsform benötigt. Dann kommt es darauf an, korrekt darzustellen, dass man die "Müller Saft GmbH" sucht. Schon hier braucht man tiefere Kenntnisse über die Formulierung der Datenbankabfrage. Schreibt man den Namen einfach so ins das Suchfeld der Einsteigerabfrage, werden die drei Begriffe als ver-ODER-t interpretiert. Da es sehr viele GmbH's unter den Patentanmeldern gibt, fällt es einem u.U. nicht auf, dass das wichtigste Unternehmen, der gesuchte Anmelder, sich gar nicht in der Trefferliste befindet. Auch in Patentaktenzeichen sind Vertipper fatal.

3. Das genaue Verständnis des Kundenwunsches
Patentrecherchen benötigen sehr unterschiedliche Strategien, wenn es um die Neuheitsrecherche für eine Erfindung geht oder um die Identifizierung von möglicherweise relevanten Schutzrechten in einem Technikfeld. Für erstere genügen wenige Treffer, um die Annahme zu Fall zu bringen, eine Erfindung sei neu. Im zweiten Fall kommt es darauf an, möglichst alle relevanten Schriften zu finden. Achtung, es könnte auch um nur bestimmte Märkte, also Länder, gehen,

4. Die richtigen Quellen durchsuchen
Keine Patentdatenbank weiß alles. DEPATISNET vom deutschen Patentamt ist ziemlich gut, aber weiß auch nicht alles. Bei internationalen Recherchen, die alle wichtigen Märkte (Europa, USA, Japan, China, Korea, Südamerika) abdecken sollen, sollte man verschiedene Datenbanken befragen. Und Achtung: Sollte der Klient ein eigenes Patentinformationssystem im Hause benutzen, wird auch dieses für bestimmte Zwecke konfiguriert sein. Man sollte um dessen blinde Flecken wissen. Auch wenn es um die Recherche von Rechtsständen ganz bestimmter Patente in bestimmten Ländern geht, sollte man in der Quelle des Landes suchen, um das es geht.

5. Zeitläufe
Natürlich haben auch Patentrechercheprojekte Abgabetermine, die man einhalten sollte. Das ist das eine. Das andere ist: Wenn zwischen dem Ende der Recherche und dem Präsentationstermin mehrere Monate liegen, kann es neue Offenlegungen geben, die man dann nicht mit drin hat. Das kann leicht passieren, wenn z.B. Sie die Recherche machen, aber andere die Bewertung der Treffer (Reviews), was sich empfiehlt. Um sicher zu gehen, sollte man das seinem Klienten vorher sagen und man sollte Termine festlegen.

Quelle: Intellogist
Gefunden bei: LinkedIn.com

Donnerstag, 30. Dezember 2010

Das Patentranking 2010

Die weltweiten Spitzenreiter bei der Anmeldung von Patenten bei der WIPO (sozusagen dem "Weltpatentamt") 2010:

Unternehmen, Herkunftsland, Anzahl WIPO Anmeldungen, FuE-Etat
1. Panasonic, Japan; 1891, 537 Mio EUR
2. Huawei, China; 1847, 1,49 Mrd EUR
3. Bosch, Deutschland, 1587, 3,5 Mrd EUR

Die Spitzenreiter bei Patentanmeldungen in Deutschland:
1. Bosch, 3213, 3,5 Mrd EUR
2. Daimler, 1756, 3,75 Mrd EUR
3. Siemens, 1750, 3,8 Mrd EUR
4. General Motors, 1347,
5. Volkswagen, 891, 5,8 Mrd EUR
6. Schaeffler, 747
7. BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH, 701, 267 Mio EUR
8. ZF Friedrichshafen AG, 689, 137 Mio. Euro
9. Continental. 671, 1,36 Mrd EUR
10. BMW, 650, 2,5 Mrd EUR
11. Denso, 636
12. Infineon, 480, 468 Mio EUR
13. Fraunhofer, 403, 1,5 Mrd EUR
13. VOITH, 403, 254 Mio EUR
15. LuK Lamellen und Kupplungsbau, 399
16. Porsche, 394
17. General Electric, 387
18. Audi, 365
19. Henkel, 306
20. OSRAM, 252

Alle deutschen Hochschulen addiert haben 672 Patente angemeldet. (Das reicht eigentlich für Platz 9, also einen Platz in den Top 10.) Das ist ein Anstieg um 12%.

Quelle: Jahresbericht 2009, Deutsches Patent- und Markenamt DPMA und Handelsblatt

Die Zahl der Anmeldungen beim Deutschen Patentamt ist zurückgegangen um 4,5%. Die Zahl der erteilten Patente ging sogar um 17,9% zurück. Deutsche Firmen und Erfinder meldeten rd. 47.000 Erfindungen an. Das sind 80% aller Anmeldungen. Mehr als die Hälfte der deutschen Erfindungen haben ihren Anmelder in Baden-Württemberg oder Bayern. NRW meldet gemessen an seiner Bevölkerung erstaunlich wenig an. Berlin liegt mit seiner Hochschul- und Forschungslandschaft knapp vor Hamburg: 965 zu 947.


Diskussion:
Mehr als 10% (5343) aller Anmeldungen beim Deutschen Patentamt stammen aus dem Bereich "Fahrzeuge" (IPC B60). Danach folgt der Maschinenbau (F16, 4692) und grundlegende elektrische Bauteile (H01, 3681). Um 12% abgenommen hat die elektrische Nachrichtentechnik. Stark zugenommen (um ca. 80%) haben die Anmeldungen für Solar- und Windkrafttechniken.

Die Erfinderaktivitäten in der Automobilindustrie verlagern ihren Schwerpunkt in Richtung Elektromobilität (1295 Anmeldungen), d.h. Hybrid- und Elektroantriebe und -von ständig verschärften Gesetzen getrieben- Abgastechnik (1540). Deutlich nachgelassen haben die Anmeldungen für das Infotainment wie z.B. Navigation. Volkswagen hat den größten FuE Etat, meldet daraus aber nur einen Bruchteil der Patente anderer Technologiekonzerne an und auch deutlich weniger als GM. Daimler meldet mit deutlich weniger FuE Budget fast doppelt so viele Patente an wie Volkswagen. Das erklärt sich und relativiert sich allerdings, wenn man Audi und Porsche zu Volkswagen addiert und die Anzahl der Patentanmeldungen so fast verdoppelt. Schließlich profitieren beide immer mehr von den Baukastensystemen des Konzerns.

Abb.: DPMA

Fraunhofer schöpft aus 1,5 Mrd Budget nur 403 Patentanmeldungen. Das kann daran liegen, dass Fraunhofer heutzutage sein Geld mit FuE-Dienstleistungen für die Industrie verdient und die Anmelderechte seinen Auftraggebern überlässt. Die Fraunhofer Erfinder tauchen darin noch auf, aber Fraunhofer als Ideengeber nicht.

Überrascht hat mich das weltweite Standing von Huawei. Ein Konzern, der für meine Begriffe groß geworden ist durch Zugucken und Nachmachen meldet inzwischen selbst reichlich an.

Bosch ist unser Patentaushängeschild. Hier gehört das Anmelden von Patenten noch zur Firmenphilosophie. Und jede zweite Patentanmeldung wird sogar internationalisiert. In anderen Unternehmen scheinen die Patentabteilungen jedoch vor allem zu verwalten. Zu prüfen, ob eine Erfindungsmeldung wirklich neu ist. Und wenn ja, wird noch die Sinnhaftigkeit geprüft und dann angemeldet. Das reicht aber nicht, um sein Unternehmen zu pushen. Und das fängt bei der Stimulierung des Erfindergeistes und -aktivität an.

Montag, 6. Dezember 2010

Vergleich: Wikileaks vs. Patentwesen

Die Wikileaksanhänger vertreten folgende Philosophie: Eine Kultur des offenen Umgangs mit Informationen führt von vorneherein zu stärkeren Positionen. Die Risiken eines Verrats bestehen dann nicht mehr. Außerdem bezieht sie alle Betroffenen in den Diskurs ein.

Denn was so vornehm als "Kunst der Diplomatie" bezeichnet wird, ist oft ein intransparenter Interessensausgleich. Intransparent nicht, um Vertrauen zu rechtfertigen, sondern schmutzige Deals zu verheimlichen. Z.B. Waffengeschäfte. Wir wissen allein von westlichen Staaten genügend "diplomatische Erfolge", die sich im Nachhinein als schmutzig entpuppten und nur Scheinlösungen waren, weil Konfliktlösungen nur aufgeschoben wurden. Und dabei schwieriger wurden. Wir erfahren im Nachhinein auch, dass sich scheinbar ehrenwerte diplomatische Bekenntnisse zu den Werten der "freien Welt" im Nachhinein als abgekauft entuppen können. Z.B. die deutsche Wiedervereinigung und die damit verknüpfte Einführung des EURO.

Wären alle Verhandlungspositionen offen, gäbe es für viele Verträge keine demokratische Mehrheit. Politische Prozesse würden dann langsamer, aber nachhaltiger vonstatten gehen.

Es gibt in der Industrie ein interessantes Pendant zu dieser Philosophie: Die gewerblichen Schutzrechte. Wenn ich ein Patent anmelde, lege ich eine eigene Idee offen, auch meinen Wettbewerbern. Im Gegenzug bekomme ich ein staatlich garantiertes, zeitlich begrenztes Monopol auf seine Nutzung. Ich bin jedoch frei, anderen die Nutzung gegen verhandelte Bedingungen einzuräumen. Auf diese Weise entwickelt sich der Stand der Technik ständig weiter. Es kostet mehr Kraft, ständig vorne zu bleiben, wenn man seinem Wettbewerb alles berichtet. Aber genau das ist der Antrieb, ständig weiterzumachen, um den Abstand zu wahren. Wer alle seine Erfindungen zum Patent anmeldet ist durch Whistleblower oder Geheimnisverräter nicht verwundbar. (Stimmt nicht 100%ig: Zwischen der Erfindung und dem Anmeldetag besteht noch kein Schutz. Aber danach 20 Jahre lang.)

Vergleich: Wikileaks vs. Patentwesen

Die Wikileaksanhänger vertreten folgende Philosophie: Eine Kultur des offenen Umgangs mit Informationen führt von vorneherein zu stärkeren Positionen. Die Risiken eines Verrats bestehen dann nicht mehr. Außerdem bezieht sie alle Betroffenen in den Diskurs ein.

Denn was so vornehm als "Kunst der Diplomatie" bezeichnet wird, ist oft ein intransparenter Interessensausgleich. Intransparent nicht, um Vertrauen zu rechtfertigen, sondern schmutzige Deals zu verheimlichen. Z.B. Waffengeschäfte. Wir wissen allein von westlichen Staaten genügend "diplomatische Erfolge", die sich im Nachhinein als schmutzig entpuppten und nur Scheinlösungen waren, weil Konfliktlösungen nur aufgeschoben wurden. Und dabei schwieriger wurden. Wir erfahren im Nachhinein auch, dass sich scheinbar ehrenwerte diplomatische Bekenntnisse zu den Werten der "freien Welt" im Nachhinein als abgekauft entuppen können. Z.B. die deutsche Wiedervereinigung und die damit verknüpfte Einführung des EURO.

Wären alle Verhandlungspositionen offen, gäbe es für viele Verträge keine demokratische Mehrheit. Politische Prozesse würden dann langsamer, aber nachhaltiger vonstatten gehen.

Es gibt in der Industrie ein interessantes Pendant zu dieser Philosophie: Die gewerblichen Schutzrechte. Wenn ich ein Patent anmelde, lege ich eine eigene Idee offen, auch meinen Wettbewerbern. Im Gegenzug bekomme ich ein staatlich garantiertes, zeitlich begrenztes Monopol auf seine Nutzung. Ich bin jedoch frei, anderen die Nutzung gegen verhandelte Bedingungen einzuräumen. Auf diese Weise entwickelt sich der Stand der Technik ständig weiter. Es kostet mehr Kraft, ständig vorne zu bleiben, wenn man seinem Wettbewerb alles berichtet. Aber genau das ist der Antrieb, ständig weiterzumachen, um den Abstand zu wahren. Wer alle seine Erfindungen zum Patent anmeldet ist durch Whistleblower oder Geheimnisverräter nicht verwundbar. (Stimmt nicht 100%ig: Zwischen der Erfindung und dem Anmeldetag besteht noch kein Schutz. Aber danach 20 Jahre lang.)

Mittwoch, 10. November 2010

Laterne, wer nicht lizenziert, sieht bald Sterne



/Satire aus/

Aus gegebenen Anlass erinnert die GEMA daran, dass das von Kindergärten an St. Martin gesungene Liedgut tlw. noch urheberrechtlich geschützt ist.

Ich zitiere hier mal am besten O-Ton:
Werke jüngerer Urheber, die ihre Rechte an eine Verwertungsgesellschaft übertragen haben, sind hingegen geschützt und dürfen nur mit Lizenz öffentlich aufgeführt werden. Die Anmeldung erfolgt über die örtliche GEMA-Bezirksdirektion.

Allen Ernstes empfiehlt die GEMA Kindergärtnern, sich hinsichtlich der Urheberrechtslage der für den morgigen Martinstag geplanten Lieder unsicher sind, vorher in der Datenbank der GEMA zu recherchieren: www.gema.de/musikrecherche/

Die Märkische Oderzeitung lässt mich fassungslos zurück mit dem Hinweis der GEMA:
Allerdings gibt es auch eine Reihe moderner Lieder zum Martinstag. Wer diese aus den Liederbüchern einfach rauskopiert, um etwa ein Liedheft für Eltern und Verwandte zu basteln, handelt illegal. Die VG (Verwertungsgesellschaft) Musikedition habe deshalb 2009 zusammen mit der Gema den Kindergärten in Deutschland einen Lizenzvertrag angeboten, sagte der Geschäftsführer der VG, Christian Krauß, am Mittwoch.

Quelle: Link

Donnerstag, 9. September 2010

Die Servolenkung



Der Krieg ist der Vater vieler Erfindungen. Manchmal ist er ihr Mentor. Das gilt für die Servolenkung.

Der VW Käfer brauchte keine. Die ersten Porsches auch nicht. Denn die hatten Motor und Getriebe im Heck verbaut. Da lag nur wenig Last auf der Vorderachse. Erst als Motoren auch vorne eingebaut wurden, stieg der Kraftbedarf zum Lenken spürbar an. Das war damals sicher ein wichtiges Kaufkriterium: Die Komfortfrage Lenkaufwand. Zumindest für Frauen. Irgendwann wollte man den Radius des Lenkrads nicht mehr vergrößern und man griff auf die Servolenkung zurück. In der Einführungsphase erkannte man die Modelle mit Servolenkung am kleineren Lenkrad.

Erfunden aber hatte die Servolenkung der amerikanischer Ingenieur Davis für die Fahrzeuge, die ihren Motor schon immer vorne hatten: LKWs. Durchgesetzt hat sie sich erst, als die Massenproduktion für besonders schwere Fahrzeuge begann: In der Mobilisierung für den zweiten Weltkrieg. Für schwere und gepanzerte Transporter.

Die Kunst bei der Konstruktion der Servolenkung ist es, ihren Energieverbrauch möglichst niedrig zu halten, wenn sie nicht gebraucht wird. Und das ist die meiste Zeit der Fall. Deshalb geht man heute von der hydraulischen zur elektrischen Servolenkung über. Der Elektromotor für die Lenkkraft verbraucht bei der Geradeausfahrt nichts, während der Hydraulikreislauf auch einen Ruhedurchfluss braucht.

Chrysler setzte nach Kriegsende Davis' Servolenkung als erster in PKWs ein. Da war sein Patent (Link) aber schon abgelaufen. Seine ersten beiden Arbeitgeber hatten nicht an die Servolenkung geglaubt, bzw. hielten sie für zu teuer. Sie ließen ihn aber dennoch forschen und entwickeln und patentieren. Chrysler griff auf diese Patentschriften zurück, ohne einen Cent Lizenzgebühr zahlen zu müssen. Die 20 Jahre Patentlaufzeit sind manchmal schnell rum.

Breitreifen und SUVs hätten sich ohne Servolenkung sicher nicht durchsetzen können.

Dienstag, 17. August 2010

Urheberrechtsmissbrauch für Zensurzwecke

Die berüchtigt Sekte, die mit "S" anfängt und für alberne Straßenauftritte bekannt ist, hat es getan. Heidi Klum, die vielleicht 'ne Marke ist, auch. Valentin Ceaucescu, der Sohn des rumänischen Tyrannen, hat es getan. Nun hat es auch Adolf Sauerland getan: Schutztrechte auf geistiges Eigentum für Zensurzwecke zu missbrauchen: Die Stadt Duisburg erhebt Klage gegen den Duisburger Blogger XtraNews mit Verweis auf §97 UrhrG. (Wenn dieser Blog überlastet ist, am besten bei den Ruhrbaronen mitlesen.)

Sauerland erhebt "Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz"

Die Erteilung eines Zitierverbots mit dem scheinheiligen Verweis auf das Urheberrecht ist auf den ersten Blick ein geeignetes Mittel, um jemanden den Mund zu verbieten: Wie soll man einen Diskurs, ein Plädoyer gegen jemanden führen, wenn man ihn nicht mal zitieren darf? Doch so ist das Recht gar nicht gemeint. Das Schutzrecht verbietet nur die gewerbliche Nutzung fremden geistigen Eigentums.

Ich darf z.B. jederzeit nach Belieben Patente benutzen, solange ich das privat tue oder zu Versuchszwecken und ich damit keinen gewerblichen Zweck verfolge (§11 PatG). Ich darf auch aus den Büchern einer Sekte zitieren, wenn ich einen Diskurs gegen sie führe.

Ich darf ein Theaterstück namens "Ceaucescu" aufführen, und wenn der Tyrannensohn dreimal Markenrechte auf seinen Familiennamen beantragt hat. Sogar, wenn ich mit dem Theaterstück einen gewerblichen Zweck verfolge. Denn der Name gehört zur Zeitgeschichte.

Und wenn ein Blogger Verwaltungsdokumente aus dem Fall Adolf Sauerland veröffentlicht, dann kann Sauerland ruhig versuchen, sein "Urheberrecht" durchzusetzen. Aber er wird damit scheitern. Urheberrechte auf Verwaltungsdokumente? Das wäre sehr praktisch für jeden Regierungskriminellen. Aber es wird nicht funktionieren, wenn es um Aufklärung geht. $50 des Urheberrechtgesetzes erlaubt die Berichterstattung über Tagesereignisse:

Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig.


Außerdem regelt § 5, dass amtliche Werke keinen Urheberrechtsschutz genießen:

(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.


Und sollte Sauerland gar glauben, er habe ein Urheberrecht an einem Gutachten, dass eine Kanzlei in seinem Auftrag erstellt hat, dann zeigt das zusätzlich das mangelnde Rechtsverständnis Sauerlands oder seiner Berater.

Nicht ins Bockshorn jagen lassen. Viele leitende Angestellte kennen ihre Rechte nicht und gehen dann gerne zweitklassigen Anwälten auf den Leim.

Dienstag, 1. Juni 2010

IBM meldet vernetzte StartStop-Funktion zum Patent an


Grafik: Offenlegungsschrift US 2010/0125402 A1

Jeder kennt das Dilemma: Man wartet bereits lange an einer roten Ampel und weiß im Nachhinein, es wäre ökonomischer gewesen, den Motor abzustellen. Warum zeigt keine Ampel öffentlich an, wie lange sie noch rot sein wird?

Wir kennen die Vorampeln, die anzeigen, dass die Ampel an der Kreuzung auf Rot schalten wird. Dies vermeidet (oder bewirkt??) unnötige Beschleunigungen, deren Energieverbrauch durch nachfolgendes Bremsmanöver reine Verschwendung war..

An der roten Ampel stehend, muss der Fahrer zwei Dinge gegeneinander abwägen: Die Einsparung durch den Motorstop und den Mehrverbrauch, den ein Wiederstart bewirkt, vor allem bei kaltem Motor. Diesen "Tradeoff" kann man nur berechnen, wenn man weiß, wie lange die Ampel noch rot zeigen wird.

Und mal angenommen, man steht mit gestopptem Motor hinter einer langen Baustellenschlange. Man schaltet den Motor ja nicht sofort wieder ein, wenn die Ampel auf grün schaltet. Sondern man wartet, bis der zweite oder dritte Vordermann startet.

Diesen Prozess hat IBM für eine Patentanmeldung aufgegriffen. IBM schlägt in seiner US Anmeldung mit dem Aktenzeichen US 2010/0125402 A1 (Erfinder: Bansal, Gandhi, Kottawar und Mahajan) vor, dass die Verkehrszeichenanlage die Reihe von Fahrzeugen vor einer bereits auf rot stehenden Ampel ermittelt. Dann berechnet sie anhand der Restlaufzeit der Ampelphase, ob sich ein Stoppsignal an die Fahrzeuge lohnt. Wenn so, sendet sie dieses.
Beim Phasenwechselt gibt sie dem ersten Fahrzeug in der Schlange sofort ein Startsignal. Den dahinter wartenden Fahrzeugen gibt sie gestaffelte Startsignale, so dass sie solange wie möglich noch gestoppt bleiben können.

Das Prinzip lohnt sich vor allem für Ampelkreuzungen, an denen sich üblicherweise lange Schlangen bilden. Und Voraussetzung ist eine vernetzbare (Car2x, Car2Infrastructure) StartStop-Automatik im Fahrzeug.

IBM meldet vernetzte StartStop-Funktion zum Patent an


Grafik: Offenlegungsschrift US 2010/0125402 A1

Jeder kennt das Dilemma: Man wartet bereits lange an einer roten Ampel und weiß im Nachhinein, es wäre ökonomischer gewesen, den Motor abzustellen. Warum zeigt keine Ampel öffentlich an, wie lange sie noch rot sein wird?

Wir kennen die Vorampeln, die anzeigen, dass die Ampel an der Kreuzung auf Rot schalten wird. Dies vermeidet (oder bewirkt??) unnötige Beschleunigungen, deren Energieverbrauch durch nachfolgendes Bremsmanöver reine Verschwendung war..

An der roten Ampel stehend, muss der Fahrer zwei Dinge gegeneinander abwägen: Die Einsparung durch den Motorstop und den Mehrverbrauch, den ein Wiederstart bewirkt, vor allem bei kaltem Motor. Diesen "Tradeoff" kann man nur berechnen, wenn man weiß, wie lange die Ampel noch rot zeigen wird.

Und mal angenommen, man steht mit gestopptem Motor hinter einer langen Baustellenschlange. Man schaltet den Motor ja nicht sofort wieder ein, wenn die Ampel auf grün schaltet. Sondern man wartet, bis der zweite oder dritte Vordermann startet.

Diesen Prozess hat IBM für eine Patentanmeldung aufgegriffen. IBM schlägt in seiner US Anmeldung mit dem Aktenzeichen US 2010/0125402 A1 (Erfinder: Bansal, Gandhi, Kottawar und Mahajan) vor, dass die Verkehrszeichenanlage die Reihe von Fahrzeugen vor einer bereits auf rot stehenden Ampel ermittelt. Dann berechnet sie anhand der Restlaufzeit der Ampelphase, ob sich ein Stoppsignal an die Fahrzeuge lohnt. Wenn so, sendet sie dieses.
Beim Phasenwechselt gibt sie dem ersten Fahrzeug in der Schlange sofort ein Startsignal. Den dahinter wartenden Fahrzeugen gibt sie gestaffelte Startsignale, so dass sie solange wie möglich noch gestoppt bleiben können.

Das Prinzip lohnt sich vor allem für Ampelkreuzungen, an denen sich üblicherweise lange Schlangen bilden. Und Voraussetzung ist eine vernetzbare (Car2x, Car2Infrastructure) StartStop-Automatik im Fahrzeug.

Dienstag, 16. März 2010

Deutsche holen mächtig auf bei Hybridpatenten

Bis zum Jahr 2006 kamen die meisten Patentanmeldungen im Bereich Hybridfahrzeuge mit Wirkung für den deutschen Markt noch aus Japan. Das hat sich geändert: Inzwischen meldet hier niemand so viele Hybridantriebspatente an, wie wir selbst :-)


Quelle: Deutsches Patent und Markenamt.

PS: DIe hier ausgewerteten IP-Klassen lauten: F01N3, F01N5, F01N9, F01N11, F02D41 bis F02D45

Montag, 15. März 2010

Patenttrends bei den regenerativen Energien

Interessant auch das Anmeldegeschehen bei den regenerativen Energien, also Wind, Wasser, Erdwärme, Biogase und Sonne.

Das Deutsche Patentamt berichtet über die inhaltlichen Schwerpunkte:
- In der Solartechnik geht es vor allem um Halbleiter und die Befestigungen auf Dächern.
- Bei der Windkraftnutzung im Binnenland und an der Küste steht die Netzintegration im Mittelpunkt. Bei Offshoretechnik geht es um die Verbesserung der Stabilität.
- Starkes Wachstum verzeichnet der Bereich Erdwärme und Biogasanlagen.


Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt

Die zugehörigen IPC:
Solartechnik: F24J2, F03G6, H02N6, E04D13/18, C02F1/14, H01L31/04 bis H01L31/078
Windkraft: F03D

Patenttrends bei den regenerativen Energien

Interessant auch das Anmeldegeschehen bei den regenerativen Energien, also Wind, Wasser, Erdwärme, Biogase und Sonne.

Das Deutsche Patentamt berichtet über die inhaltlichen Schwerpunkte:
- In der Solartechnik geht es vor allem um Halbleiter und die Befestigungen auf Dächern.
- Bei der Windkraftnutzung im Binnenland und an der Küste steht die Netzintegration im Mittelpunkt. Bei Offshoretechnik geht es um die Verbesserung der Stabilität.
- Starkes Wachstum verzeichnet der Bereich Erdwärme und Biogasanlagen.


Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt

Die zugehörigen IPC:
Solartechnik: F24J2, F03G6, H02N6, E04D13/18, C02F1/14, H01L31/04 bis H01L31/078
Windkraft: F03D