Dienstag, 24. Januar 2006

Was die Kürzel hinter den Patentnummern bedeuten

Ein vollständiges Patentaktenzeichen enthält ein Länderkürzel (DE für Deutschland, EP für europäisches Patent), ein Aktenzeichen und ein Kürzel für den Status der Patentanmeldung.

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
DE A1 Offenlegungsschrift
DE A8 Korrigierte Titelseite einer Offenlegungsschrift
DE A9 Korrigierte Offenlegungsschrift
DE C1 Patentschrift ohne vorherige Offenlegung (vor 2004)
DE C2 Patentschrift nach vorheriger Offenlegung (vor 2004)
DE C3 Patentschrift nach Änderung (vor 2004)
DE C5 Patentschrift nach Änderung oder Beschränkung
DE B3 Patentschrift ohne vorherige Offenlegung (ab 2004)
DE B4 Patentschrift nach vorheriger Offenlegung (ab 2004)
DE B8 Korrigierte Titelseite einer Patentschrift
DE B9 Korrigierte Patentschrift
DE T1 Veröffentlichung einer PCT-Anmeldung
DE T2 Übersetzung einer EP-Patentschrift
DE T3 Übersetzung einer geänderten EP-Patentschrift
DE T4 Korrigierte Übersetzung einer EP-Patentschrift
DE T8 Korrigierte Titelseite einer Übersetzung
DE T9 Korrigierte Übersetzung
DE U1 Gebrauchsmuster
DE U8 Korrigierte Titelseite eines Gebrauchsmusters
E U9 Korrigiertes Gebrauchsmuster

Europäisches Patentamt (EPO)
EP A1 Offenlegungsschrift mit Recherchebericht
EP A2 Offenlegungsschrift ohne Recherchebericht
EP A3 Recherchebericht
EP A8 Korrigierte Titelseite einer Offenlegungsschrift
EP A9 Korrigierte Offenlegungsschrift
EP B1 Patentschrift
EP B2 Patentschrift nach Änderung
EP B8 Korrigierte Titelseite einer Patentschrift
EP B9 Korrigierte Patentschrift

World Intellectual Property Organisation (WIPO)
WO A1 Offenlegungsschrift mit Recherchebericht
WO A2 Offenlegungsschrift ohne Recherchebericht
WO A3 Recherchebericht
WO A8 Korrigierte Titelseite einer Offenlegungsschrift
WO A9 Korrigierte Offenlegungsschrift

US Patent and Trademark Office (USPTO)
US A1 Offenlegungsschrift
US A2 Offenlegungsschrift, 2. Veröffentlichung
US A9 Korrektur einer Offenlegungsschrift
US B1 Patentschrift ohne vorherige Offenlegung
US B2 Patentschrift nach vorheriger Offenlegung
US P1 Offenlegungsschrift für Pflanzenpatent
US P2 Pflanzenpatent ohne vorherige Offenlegung
US P3 Pflanzenpatent mit vorheriger Offenlegung
US S Designpatent
US E Patentschrift erneut ausgegeben (Reissue Patent)
US H1 Gesetzliche Registrierung der Erfindung (SIR)

Donnerstag, 19. Januar 2006

Off-topic: Einige Anmerkungen zur Berichtssaison

Die gegenwärtige Berichtssaison der Technologieunternehmen legt aus meiner Sicht ein erschreckend mangelndes Verständnis vieler Analysten von der Branche, die sie beobachten und kommentieren, offen. Wenn laut einem FTD-Bericht Norbert Kretlow, Analyst bei Independent Research, von den Zahlen und dem Ausblick von Intel enttäuscht ist, und wenn die Aktien von Intel und auch Apple stark korrigieren, dann hat die Zunft, nach der sich ja viele Investoren richten, nicht verstanden, was gegenwärtig im ICT-Markt vor sich geht:
1. Im Bürobereich werden viele Desktoprechner von Notebooks abgelöst. Diese Entwicklung vollziehen die Zahlen von Intel nach, die Umsätze verschieben sich in Richtung Notebook Chipsätze. Einzige Ausnahme: Apple Rechner, die iMacs sind ein wachsendes Segment. Unterm Strich tauscht Intel niedrigpreisige durch (obendrein wachsende) hochpreisige Segmente aus. Nur Produktionsengpässe hemmen derzeit ein noch höheres Wachstum, verschieben also weitere Umsätze in die Zukunft. Was will man als Anleger mehr?

2. Im Privatsektor werden Desktops durch Apples iMacs ersetzt, weil nicht jeder Kunde mehr auf das Flair eines Rechenzentrums in seinem Wohnzimmer steht und weil man keine Lust mehr auf Microsofts Sicherheitslücken hat. Die iPod Umsätze machen derzeit die Hälfte des Apple Umsatzes aus. Zwar kann man damit rechnen, dass dieses Wachstum nicht ewig so weitergeht, aber die Analysten unterschätzen völlig den Effekt des iPod als Einstiegsprodukt in die Apple Markenwelt. Dieser Effekt dürfte in den kommenden Quartalen messbar werden. Und auch Apple nennt Produktionsengpässe als Grund, warum es nicht noch höhere Umsätze gab.

Beide Unternehmen wirken auf mich bestens aufgestellt und es wird der Beginn eines neuen Innovationszyklus in der IT-Branche sichtbar. Ein neuer Zyklus im IT-Geschäft beginnt immer mit Innovationen in der Hardware (Rechner, Medien und Netzwerktechnik). Darauf setzen dann Softwareinnovationen auf, und darauf neue Services und das Beratungsgeschäft. Dieser Zyklus beginnt derzeit neu.

Die Analysten sehen jedoch nur, dass ihre Erwartung pro Aktie um einige Cents enttäuscht würde, und die Aktien stürzen ab. Aus meiner Sicht stellen sich einige Vertreter der Analystenzunft damit ein ziemlich schlechtes Zeugnis aus.

BITKOM veröffentlicht Leitfaden zur Patentierung "computerimplementierter Erfindungen"

Der Branchenverband bietet unter dieser Adresse einen kostenlosen Leitfaden zur Entscheidungsfindung bei der Patentanmeldung computerimplementierter Erfindungen an. Der Leitfaden wendet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen.

Eine deutsche Patentanmeldung kostet inklusive Patentanwaltskosten leicht über 2.500 EURO. Die Patentierbarkeit von in Software abgebildeten Verfahren ist nicht eindeutig geregelt, deshalb stehen gerade die in diesen Fragen unerfahrenen kleineren Unternehmen vor der schwierigen Frage, was die Kriterien für die Patentierbarkeit sind.

McAfee erhält Patent auf Verfahren zur sicheren SW-Installation

A computer program tool for checking the correct or otherwise installation of a different computer program operates by comparing predetermined installation data with detected installation results, including at least one of read register entries and details of files stored subsequent to the installation. A user may specify the particular computer program and version of which the installation is to be checked, as well the operating system environment...

Zitat aus der Zusammenfassung der Patentschrift

Mittwoch, 18. Januar 2006

Lizenz als Datenschutzmodell?

Angesichts der rapide ansteigenden Datenschutzvergehen durch US-amerikanische Behörden und Dienste stellt sich die Frage, auf Basis welchen Rechtskonstruktes man als Bürger souveräner Herr über seine persönlichen Daten werden kann.

Eine Idee wäre, persönliche Daten als Schutzrecht zu klassifizieren, für das man an Dritte Lizenzen vergeben kann. Eigenschaften der Lizenz wären z.B.:

- Verwendungszweck
- Befristung der Verwendung
- Informationspflicht über die Verwendung
- Lizenzgebühr

Link zur ACLU

Studie sieht Nachholbedarf bei Patentanmeldungen deutscher ICT-Ausrüster

Die deutschen Hersteller von IT- und Telekommunikationsequiptment haben hohen Nachholbedarf bei Patentanmeldungen. Das jedenfalls behaupen die Verfasser Ganswindt (Siemens), Heuskel (Boston Consulting) und Schläffer (Deutsche Telekom) in ihrer Studie "Wirtschaftliche und politische Chancen der Informationsgesellschaft".
Dort heißt es auf Seite 24:
Allerdings ist die Innovationstätigkeit der deutschen ICT-Equipment-Industrie im internationalen Vergleich nur schwach ausgeprägt. Die Untersuchung des
relativen Patentanteils Deutschlands in verschiedenen Branchen zeigt, dass der Anteil deutscher Patente in der jeweiligen Branche im Vergleich zu Deutschlands Anteil an der weltweiten Anzahl von Patenten die deutschen Patentaktivitäten bei innovativen Produkten des ICT-Equipment-Sektors zwischen 1998 und 2002 vergleichsweise gering waren.

Interessanterweise stellen sich damit zwei Manager namhafter ICT-Konzerne selbst ein schwaches Zeugnis aus, was die Innovationskraft ihrer Unternehmen anbelangt. Die Lösung sehen sie jedoch trotzdem nicht in höheren eigenen Anstrengungen, sondern: beim Staat:
Deutsche ICT-Equipment-Anbieter weisen zudem oftmals strukturelle Probleme auf. Skalennachteile im Vergleich zu ausländischen Anbietern wirken sich negativ auf die Profitabilität der Unternehmen aus. Geringere Renditen und ein relativ niedriges Niveau öffentlicher Forschungsaufträge hemmen das Forschungs- und Entwicklungsniveau insgesamt. Dadurch fallen deutsche Unternehmen mit ihren Innovationsmöglichkeiten international zurück. Dies führt dazu, dass mittlerweile ein Großteil der De-facto-Standards im Bereich ICT-Equipment von US-amerikanischen und asiatischen Unternehmen gesetzt wird. Diese Unternehmen verfügen über eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber Lieferanten und können Skalenvorteile nutzen. Um die Innovationsaktivitäten der ICT-Equipment-Anbieter zu fördern und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, sollte der Staat über die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen Anreize für eine Erhöhung der
Forschungs- und Entwicklungsausgaben in den Unternehmen setzen.

Wie wäre es mit dem Staat als Nachfrager? Förder- und Steuerprogramme sind meistens kompliziert und deshalb für Mittelständler uninteressant. Besser wäre es, wenn der Staat und seine Einrichtungen neue Technologien selbst nutzen würde und entsprechende Modernisierungsaufträge an heimische Unternehmen vergeben würde.

Klingeltöner zahlen doppelt Lizenzen

Nun erwischt es die Klingeltonanbieter selbst: Sie müssen lauter einer PM von BITKOM mehr Lizenzen zahlen, als sie geplant hatten :-))
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) sieht deutsche Klingeltonanbieter durch das aktuelle Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts (OLG) zur Lizenzierung von Klingeltönen benachteiligt. Das OLG hat heute entschieden, dass der Klingeltonanbieter Telemedia an den Musikverlag EMI Music Publishing direkte Lizenzgebühren zahlen muss – und dies zusätzlich zu den bereits anfallenden Lizenzzahlungen an die Musikverwertungsgesellschaft GEMA.

Obwohl dieses Urteil sicherlich widersprüchlich ist, halten sich Mitleid und Gram landesweit in Grenzen ;-)

Montag, 16. Januar 2006

GIER

Gefunden im Forum von heise.de: "Gemeinsamer Interessenverband Europäischer Rechtinhaber" (kurz: GIER) ;-)

Bericht über WIPO Onlinediskussion über IP im Informationszeitalter verfügbar

Die WIPO hostete im vergangenen Jahr eine Onlinediskussion über IP im digitalen Zeitalter. Die Auswertung der Diskussion kann nun heruntergeladen werden.
Hier der Link

Freitag, 13. Januar 2006

Roland Bergers Umfrage über EPA Patentierungskosten

Das Beratungsunternehmen Roland Berger, bisher eigentlich eher unbekannt im Umfeld Intellectual Property, hat im Auftrag des Europäischen Patentamtes die defacto Kosten für Patentanmeldungen untersucht. Ich habe diese öffentlich verfügbare Studie noch nicht durchforstet, kann mir aber vorstellen, dass die Bundesjustizministerin Zypries mit ihrer Aussage, ein (Software-)Patent koste nur 60 EURO darin widerlegt wird ;-) (frei zitiert aus einem Chat auf heise.de 2004).
Link zur Studie
(Dank an Till für den Hinweis)

Donnerstag, 12. Januar 2006

IBM führt weiter das Ranking der US Patenterteilungen an

Das US Patent and Trademark Office hat sein 2005er Ranking der Patentempfänger (=erteilte Patente) veröffentlicht. Wie in fast jedem Jahr steht IBM an der Spitze.

Bis auf den Neuzugang Fujitsu haben die Top10 in diesem Jahr im wesentlichen ihre Plätze verteidigt. Matsushita fiel vom 2. auf den 4. Platz zurück.

Hier die 10 Unternehmen, die in 2005 vom US Patentamt die meisten Patente erteilt bekamen:

1. IBM, 2941 erteilte Patente (Vorjahr Platz 1 mit 3248 Patenten)
2. Canon Kabushiki Kaisha, 1828 (3, 1805)
3. Hewlett-Packard, 1797 (4, 1775)
4. Matsushita, 1688 (2, 1934)
5. Samsung Electronics, 1641 (6, 1604)
6. Micron Technology, 1561 (5, 1760)
7. Intel, 1549 (7, 1601)
8. Hitachi, 1271 (8, 1513)
9. Toshiba, 1258 (9, 1311)
10. Fujitsu, 1154 (11, 1296)

Quelle: US Patentamt

Peer Review für laufende US-Patentanmeldungen?

Das Projekt "Open Patent Review" will durch öffentliche Kommentierungen von Patentanmeldungen die immer häufiger kiritisierte Patentqualität (in den USA) verbessern . Sponsoren dieses Projektes sind IBM und die New York Law School (Professor Beth Noveck). Beispielsweise soll es der Community ermöglicht sein, dem Prüfer VOR seiner Entscheidung Dokumente zum Stand der Technik zumailen zu können.

Link zum Peer to Patent Project

Ein weiteres Projekt ist der Aufbau eines Patent Quality Index, das Patentanmeldern, aber wohl auch Prüfern und Lizenznehmern als Werkzeug zur Bewertung eines Patentes dienen soll.

Link zum Patent Quality Index (Projekt ist im Aufbau)

Die Kritik an Trivialpatenten und immer teureren Patentprozessen in den USA scheint somit in Initiativen zur Verbesserung dieses Mißstandes zu münden.

Dienstag, 10. Januar 2006

Heidi Klum ist 'ne Marke

Die Dame hat ihren Namen laut DPINFO als Wort- und Wort-Bild-Marke für folgende Klassen eingetragen:
03, 14, 18, 25, 09
Parfümerien, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Seifen; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmeßinstrumente; Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, Reise- und Handkoffer; Regenschirme; Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; Filmmaterial (Negativ-Filme zur Belichtung), soweit in Klasse 9 enthalten.