Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) sieht deutsche Klingeltonanbieter durch das aktuelle Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts (OLG) zur Lizenzierung von Klingeltönen benachteiligt. Das OLG hat heute entschieden, dass der Klingeltonanbieter Telemedia an den Musikverlag EMI Music Publishing direkte Lizenzgebühren zahlen muss – und dies zusätzlich zu den bereits anfallenden Lizenzzahlungen an die Musikverwertungsgesellschaft GEMA.
Obwohl dieses Urteil sicherlich widersprüchlich ist, halten sich Mitleid und Gram landesweit in Grenzen ;-)
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