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Montag, 15. März 2010

Deutsche holen mächtig auf bei Hybridpatenten

Bis zum Jahr 2006 kamen die meisten Patentanmeldungen im Bereich Hybridfahrzeuge mit Wirkung für den deutschen Markt noch aus Japan. Das hat sich geändert: Inzwischen meldet hier niemand so viele Hybridantriebspatente an, wie wir selbst :-)


Quelle: Deutsches Patent und Markenamt.

PS: DIe hier ausgewerteten IP-Klassen lauten: F01N3, F01N5, F01N9, F01N11, F02D41 bis F02D45

Dienstag, 9. März 2010

Freitag, 12. Februar 2010

Valentin Ceausescu missbraucht Markenrecht für Zensur

Der Größenwahn seines Vaters scheint sich auf ihn vererbt zu haben: Valentin Ceausescu hat gegen das Bukarester Odeon Theater geklagt, weil dieses ein Stück "über die letzten Tage der Ceausescus" aufführen will, der Sohnemann aber angeblich ein Markenrecht auf seinen Familiennamen hat.

Natürlich hat er auch einen Anwalt gefunden, dem dieses Stück nicht zu peinlich und dumm ist: Haralambie Voicilas. Besonders helle scheint der Mann nicht zu sein. Denn er hat das Theater auf einen lediglich symbolischen "Schadensersatz" von umgerechnet einen viertel EURO verklagt. Damit liefert er selbst den Beweis dafür, dass die Marke nicht für gewerbliche Zwecke angemeldet wurde, sondern für politische, nämlich Zensur. (Eine berüchtigte Sekte, die viele bunte Bücher verkauft, hat ebenfalls mal das Urheberrecht auf ihre Bücher dafür missbraucht, gegen Zitate von Kritikern vorzugehen.) Ginge es ihm um das gewerbliche Schutzrecht, würde er seine Forderung an die bisherigen Einnahmen des Theaters koppeln.

Das Gericht, bei dem Ceausescu Klage eingereicht hat, müsste diese also ablehnen.

Ich habe mal recherchiert, ob der Familienname auch als europäische Gemeinschaftsmarke eingetragen ist. Ergebnis: Ist er nicht! Dann werde ich mal hingehen, und verfolgen, ob ich Valentin belangen kann...

Ceausescu ist nicht der einzige, der seinen Familiennamen als Marke eingetragen hat. Heidi Klum hat das auch gemacht. Sogar als Wort und als Bildmarke. Anfangs glaubte ihr Vater ja auch, Kritiker von Heidi Klum mit Verweis auf das Markenrecht einschüchtern zu können...

Wenn man die eigene Person schon für markenwürdig hält, sollte man aber auch verstehen, dass Marken gewerbliche Schutzrechte sind, die sich für Politik nicht missbrauchen lassen.

Quelle: DNEWS

Dienstag, 9. Februar 2010

Liebe Google-Streetview-Kritiker,

nachdem die Brüder Wright ihre ersten erfolgreichen Flüge geleistet hatten, fiel einigen US-Juristen auf, dass einem Landbesitzer nicht nur die Fläche seines Grundstücks gehörte, sondern auch der Luftraumquader darüber -und zwar bis zum Himmel- und der Kegel darunter - bis zur Erdmitte. Also, so lasen sie das US-Gesetz, würde ein Flugzeugpilot fortan Lizenzen von allen Landbesitzern brauchen würde, die auf seiner Strecke von A nach B lagen. Der US-Kongress erkannte rechtzeitig, dass hier etwas klar gestellt werden musste, sollte diese revolutionäre Erfindung nicht aus juristischen Gründen "auf der Strecke bleiben".

Ein anderes Beispiel:

Nachdem ein gewisser Eastmann einen flexiblen, aufrollbaren und versandfähigen Film für Kodak-Kameras erfunden hatte, entkoppelte er das kreative Hobby der Fotografie von der fachmännischen Arbeit der Filmentwicklung. Fotografieren wurde ein Massenhobby. Die Leute fingen an, durch die Gegend zu fotografieren. Und dies ging schnell einigen anderen Leuten gegen den Strich. So kamen einige Kommunalpolitiker auf die Idee, fortan Lizenzgebühren zu verlangen, wenn man die Wahrzeichen einer Stadt fotografieren wollte. (Auf englisch heißt es ja "to take a photograph", so als würde der Fotograf dem Motiv etwas "wegnehmen", und sei es nur eine Kopie..) Doch die Gerichte sagten: Nein, eine Lizenz ist nicht erforderlich.

Damals wie heute war Leuten, die auf der Straße zufällig mit fotografiert wurden, ein wenig unwohl.

Und heute? Heute haben wir uns daran gewöhnt. Wir werden uns auch an Google Streetview gewöhnen. Was Google hier macht, ist eine Verdichtung von vielen Einzelfotografien, die man auch mühselig als weltweite Community tun könnte. Wenn jeder vor sein Haus ginge und ein Foto von seiner Straße aufnähme und anschließend auf Open Streetmap hochladen würden, wäre der Effekt der gleiche.

Ist das riskant, oder ist es nur ungewöhnlich? Wird die Exposition des Einzelnen nicht dadurch relativiert, dass er nur einer unter Millionen ist? Streetview zeigt doch nur das, was man vor Ort als normaler Passant auch sehen kann. Eine reale Abbildung einer Straße hilft beim Navigieren ungemein. Hilft, eine Hausnummer zu finden, hilft bei der Überlegung, wo man parken könnte. Oder hilft bei der Wohnungssuche, um sich ein Bild zu machen. Usw.

Ich wäre dagegen, hierfür eine Lizenzgebühr zu verlangen...

Link: Lawrence Lessig, "Free Culture"

Samstag, 6. Februar 2010

Unterschätzt und unterbewertet: Arbeitnehmererfindungen

Ich bin einem typisch deutschen Missstand auf der Spur: Unvergüteten Arbeitnehmererfindungen. Oder mit anderen Worten: Zuviel Bescheidenheit bei den Wertschöpfenden.

Was sind "Arbeitnehmererfindungen"?
Angestellte eines Unternehmens sind verpflichtet, ihrem Arbeitgeber Erfindungen, die sie erdacht haben, zu melden. Erfindungen sind: Ideen für neue oder verbesserte Produkte oder Verfahren. Nur so kommen Unternehmen überhaupt zu Patenten: Weil ihre Mitarbeiter diese melden, so dass das Unternehmen diese zum Patent anmelden kann.
Mitarbeiter sind zur Meldung von "Diensterfindungen" sogar gesetzlich verpflichtet: §5, Arbeitnehmererfindungsgesetz

Nach Eingang der Erfindungsmeldung kann der Arbeitgeber entscheiden, ob er die Erfindung "in Anspruch nimmt" oder sie "frei gibt". Wenn er sie frei gibt, kann der Arbeitnehmer damit machen, was er will. Z.B. sie selbst zum Patent anmelden.

Wenn der Arbeitgeber sie in Anspruch nimmt, kann er sie zum Patent anmelden. Der oder die Erfinder haben das Recht, in der Patentschrift als Erfinder genannt zu werden. Das dient z.B. dem Rennommee eines Erfinders in seinem Fachgebiet.

Vergütungsanspruch und Erfolgsbeteiligung
Was viele Arbeitnehmer wissen oder bereits erfahren haben: Es gibt einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber direkt nach dessen Inanspruchnahme. Meistens sind es mehrere hundert Euro. Diese Höhe empfinden die Mitarbeiter meistens als fair. Wer in der Entwicklung arbeitet und mehrere Erfindungsmeldungen im Jahr schreibt, der verdient sich hier einen nennenswerten Obulus dazu. Doch das ist noch nicht alles, auf was Erfinder einen Anspruch haben - und das wissen oft nur wenige:

Das Arbeitnehmererfindungsgesetz verweist zusätzlich auf eine Richtlinie des Gesetzgebers für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen, auf die der Erfinder Anspruch hat, wenn seine Erfindung vom Arbeitgeber "verwertet" wird. Die Richtlinie beschreibt Vorgehensweisen für die Vergütung von patentfähigen und gebrauchsmusterfähigen Erfindungen sowie technischen Verbesserungsvorschlägen. Diese Richtlinien sind allerdings nicht zwingend 1:1 genau so umzusetzen, insbesondere dann nicht, wenn es bereits eine Regelung gibt, die den Erfinder besser stellt, als es diese Richtlinie täte. Aber laut Arbeitnehmererfindungsgesetz hat der Erfinder einen Anspruch auf eine Erfolgsbeteiligung.

Somit haben sie zusätzlich und laufend ein Anrecht auf eine Vergütung, wenn die Erfindung in den Betrieb oder an den Markt geht. Und wenn es um große Summen gehen sollte, kann richtig etwas zusammen kommen. Wir haben im Fernstudium einige Praxisfälle gerechnet, bei denen ich gerne der Erfinder gewesen wäre ;-)

Doch nicht alle Angestellten wissen davon. Und nicht alle, die es wissen, machen ihren Anspruch geltend. Hier gibt es zu viel Bescheidenheit. Z.B.: "Es gehört zu meinem Job, Erfindungen zu machen. Ich werde bereits gut bezahlt, meine Erfindungen sind hier eingerechnet." Das kann natürlich sein. Aber warum auf die Motivation einer Erfolgsbeteiligung verzichten? Liegt nicht hier genau der Reiz, Ingenieur zu werden? Einmal den ganz großen Treffer zu landen? Oder viele kleine? Die Vergütung läuft so lange, wie das Produkt am Markt Umsätze erzielt.

Könnte man sich soviel Bescheidenheit von einem -sagen wir:- Investmentbanker oder Konzernvorstand vorstellen? Das wäre unwahrscheinlich. Aber gerade in von Venture Capitalists gehaltenen Unternehmen gibt es eine große Affinität für solche Erfolgsbeteiligungen. VCs sind sehr an Patenten ihrer Portfoliounternehmen interessiert, weil sie den Unternehmenswert erhöhen oder stützen. In vielen Unternehmen hingegen werden kreative Angestellte nicht angemessen am Erfolg ihrer Erfindungen beteiligt, obwohl diese einen gesetzlichen Anspruch darauf hätten. Es wäre interessant, hierzu mal eine Studie zu erstellen.

Großes Win-Win-Potenzial
Doch der Misstand setzt eigentlich noch weiter vorne an: In vielen Unternehmen gibt es gar keine "Erfindungskultur" in dem Sinne, dass gute Ideen regelmäßig gemeldet und patentiert werden. Dabei entstehen hier die wettbewerbsrelevanten Unterscheidungsmerkmale und Vorsprünge durch Technik. Es sollte nicht dem Zufall überlassen bleiben, oder davon abhängen, dass der Mitarbeiter irgendwann die Zeit findet, ein Formular für die Erfindungsmeldung auszufüllen. Hierzu sollte regelmäßig motiviert werden. Davon profitiert auch das Unternehmen.

Erfindungsmeldungen sind ein vergleichsweise einfacher Weg, kreativ zu sein und mit guten Ideen Erfolg zu haben.
Ich kann jedem Entwickler also nur empfehlen, wenigstens einmal im Quartal Zeit dafür einzuplanen, um Ideen in Erfindungsmeldungen zu gießen. Es kann sich lohnen.

Hinweis:
Dies ist keine Rechtsberatung und ich biete diese auch nicht für Einzelfälle an. Hierzu sollte man sich im Zweifel an das Patentwesen bei seinem Arbeitgeber, seinen Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Links:
Arbeitnehmererfindungsgesetz,
Vergütungsrichtlinie

Freitag, 9. Oktober 2009

Coca Cola

Ich hatte in einem früheren Beitrag schon mal erwähnt, dass viele Erfindungen zunächst nur in öffentlichen Gruppen oder über einen Dienstleister nutzbar waren. Erst durch weitere Erfindungen wurden solche Produkte so preiswert, dass sie für Normalkonsumenten erschwinglich wurden.

Beispiele: Autos gab es zuerst als Busse und LWKs. Vor dem Fernsehen gab es das Kino. Vor der Kodakkamera gab es den Photographen.

Ein weiteres Beispiel ist die Getränkeindustrie.

Coca Cola wurde zuerst in Sodabars ausgeschenkt. Erst als der Kronkorken erfunden wurde, wurde es möglich, Coca Cola zu marktfähigen Preisen in Flaschen zu vertreiben.

Eine Coca Cola Flasche ist übrigens ein sehr schönes Beispiel für den erfolgreichen, strategischen Einsatz von gewerblichen Schutzrechten.

1. Das Markenzeichen von Coca Cola ist seit der Gründung unverändert. Zum Vergleich: Pepsi Cola verändert sein Zeichen ca. alle zehn bis zwanzig Jahre. Und die Marke ist bis heute geschützt. Anders als den Patentschutz kann man den Markenschutz unendlich weiter verlängern.

2. Die markante Flaschenform ist als Patentdesign (in Deutschland als Geschmacksmuster) geschützt.

3. Die Rezeptur hingegen ist nicht etwa zum Patent angemeldet worden. Denn dann wäre sie veröffentlicht worden und nach zwanzig Jahren frei geworden. In weiser Voraussicht wählten die Coca Cola Chefs das Mittel der Geheimhaltung um ihr Alleinstellungsmerkmal vor Nachahmung zu schützen. Die Legende besagt, dass der Erfinder der Rezeptur diese niemals aufgeschrieben habe und neben sich nur einen einzigen Mitwisser zuließ. Heute wird das Rezept in einem Safe der Konzernzentrale in Atlanta aufbewahrt.

Übrigens wurde -wie viele andere bekannte Konsumprodukte starker Marken- von einem Apotheker erfunden. Es war zunächst eine Arznei gegen Unwohlsein, Depression und Kopfschmerz. Sie enthielt zu Anfang Alkohol, Extrakte der Kokapflanze, der Kolanuss und Koffein. Es war das amerikanische Alkoholverbot (Prohibition), die den Alkohol aus der Brause verschwinden ließ. Coca Cola war damit das einzige alkoholfreie populäre Erfrischungsgetränk. Das verhalf ihr zum Durchbruch.

Die markante rote Farbe der Marke ist übrigens von der Farbe der Fässer inspiriert, in denen Coca Cola anfangs transportiert wurde.

Donnerstag, 8. Oktober 2009

Paice bremst Toyotas neue Hybridmodelle ein..

Der auf umwelttechnische Patente spezialisierte Greenpatentblog berichtet von Patentverletzungsvorwürfen und Klagen der US-Firma Paice gegen Toyota.

Toyota soll Hybridpatente von Paice verletzen, die Vorteile bei der Drehmomentverteilung auf die Antriebsräder bieten.

Das soll schon seit 2005 so gehen. Ein US-Gericht entschied damals, dass Toyota in der Tat einige Ansprüche von Paice Patenten verletze.

Interessant ist, dass Toyota zunächst zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von 4,3 Mio US$ verurteilt wurde. Später wurde die Schadensersatzzahlung umgewandelt in Stücklizenzen in Höhe von zunächst 24 US$ pro "verletzendem Fahrzeug", später 95 US$.

Nachdem Toyota vor kurzem die Vermarktung seiner dritten Generation Hybridfahrzeuge in den USA ankündigte, beantragte Paice bei der internationalen Handelskommission ITC zu prüfen, ob auch die neuen Modelle Prius, Camry und Lexus die besagten Patente verletzen.

Der Fall zeigt, dass die Verfolgung von Patentverletzungen nun auch in der Automobilbranche zunimmt. Das war nicht immer so.

Mittwoch, 15. April 2009

Die Wahrheit interessiert anscheinend "keine Sau"

UPDATE:

Patentgegner verunsichern Schweinezüchter mit gefährlichem Halbwissen. Angeblich habe das Europäische Patentamt (EPA) ein Patent auf eine Schweinezucht erteilt, mithin ein "Patent auf Leben". Das hatte die US-amerikanische Firma NEWSHAM CHOICE GENETICS tatsächlich ursprünglich unter dem Titel

"VERWENDUNG EINES EINZELNUKLEOTID-POLYMORPHISMUS IM CODIERENDEN BEREICH DES LEPTINREZEPTOR-GENS AUS SCHWEIN ZUR VERBESSERUNG DER SCHWEINEFLEISCHPRODUKTION"
(Link zur Patentdatenbank)

beantragt. Wenn es so gekommen wäre, könnte man sich in der Tat aufregen. Dem ist aber nicht so. Das EPA hat die angemeldeten Patentansprüche deutlich reduziert und nur das Auswahlverfahren mit der man die besonders attraktiven Schweine identifizieren kann, übrig gelassen. Hier steht's: EPA Erklärung

Aber das interessiert mal wieder buchstäblich "keine Sau", um im Sprachgebrauch der Patentgegner zu bleiben. Unter "Patentgegnern" verstehe ich nicht nur Gegner dieses Patentes, sondern des Patentwesens allgemein. Es gibt da ein pseudoliberales, wenn nicht anarchisches, Klientel, das die Legitimität von so etwas wie geistigem Eigentum in Abrede stellt. Diese Leute manipulieren z.B. freiberuflicher Softwareentwickler mit fingierten "Patentverletungsklageschriften", um ihnen Angst einzujagen. Sie lassen dabei stets wichtige Sachverhalte außer acht und erstellen unrealistische Szenarien.

Donnerstag, 2. April 2009

Wisdom of Crowds für Patentprüfungen - es funktioniert!

Eines der wenigen funktionierenden Praxisbeispiele für Crowsourcing und Open Innovation kommt ausgerechnet aus der Patentszene. Natürlich nicht aus der europäischen oder gar deutschen. Sondern der US-amerikanischen:

Peer-2-Patent nutzt das Wissen von Patentinhabern und anderen Fachexperten für die Neuheitsprüfung eingereichter US-Patente. Musste bisher ein einzelner Prüfer des Patentamtes recherchieren, ob es eine eingereichte Erfindung schon gibt, zieht man nun das Wissen der Community hinzu. Jedes Mitglied kann hier seine "Entgegenhaltung" posten, wenn es eine Patentanmeldung nicht für neu hält. Peer-2-Patent ist ein Kooperationsprojekt der New Yor Law School (Prof. Beth Noveck) und dem US-Patentamt.

Auslöser für das Projekt war laut Business Week die wachsende Zahl von Nichtigkeitsklagen gegen US-Patente. Begründet sind diese NIchtigkeitsklagen meist mit fehlender Neuheit. Was lag also näher, als das Wissen der Communities VOR der Patenterteilung in die Prüfung einzubeziehen? Den Prüfern bleibt wegen der wachsenden Zahl von Patentanmeldungen immer weniger Zeit für die Neuheitsrecherche. Heute sind es gerade noch 20h, nicht einmal drei Arbeitstage.

Das Projekt ist gesponsert u.a. General Electric, HP und IBM. Der Vorteil für diese Unternehmen ist eine erhöhte Sicherheit der Rechtsbeständigkeit ihrer Patente.

Wie verhindert das Projekt den Missbrauch, den Prüfer eines Patentes mit vermeintlichen Entgegenhaltungen zuzuschütten um den Erteilungsprozess für Wettbewerber zu verzögern? - Wenn mehr als zehn Entgegenhaltungen zu einer Patentanmeldung eingehen, filtert die Community die zehn wichtigsten heraus, die sie dem Patentprüfer übergibt.

Die Communitymitgieder kommentieren ihre Reviews und taggen Patentschriften mit Fachbegriffen, so dass sie später leichter auffindbar sind.

Seit dem Projektstart vor zwei Jahren haben sich mittlerweile mehr als 2.500 Mitglieder aus mehr als 150 Ländern registriert. Mehr als 120 reviewte Patentanmeldungen wurden mit 350 Entgegenhaltungen beantwortet. (Das sind aus meiner Sicht erschreckend wenig. Lesen hier die meisten Mitglieder nur mit?)

Die Patentprüfer empfinden Peer-2-Patent vor allem in einer Hinsicht als sehr entlastend: Die Community bringt vor allem Entgegenhaltungen, die keine Patentschriften sind sondern anderweitige Veröffentlichungen. Genau hier kommen Knowhow und Überblick der "Menge" ins Spiel, die der Patentprüfer selbst nicht hat.

Quellen: Business Week, Peer-2-Patent Project

In Europa wird nur noch jedes vierte "Softwarepatent" erteilt

Das Europäische Patentamt (EPA) meldet 147 Tausend Anmeldungen im vergangenen Jahr, plus 3,6 Prozent.

14.850 Patentanmeldungen (+10%) kamen aus der Nachrichtentechnik, 9.250 (+6,5%) aus der Datenverarbeitung.

Interessant: Weil die Zügel bei den sog. computerimplementierten Erfindungen ("Softwarepatenten") angezogen wurden, sank die Erteilungsquote hier auf 26 Prozent. Das EPA teilt den Anmeldern inzwischen sehr früh mit, wie es die Aussichten auf eine Patenterteilung einschätzt. Deshalb können unsichere Anmeldungen früher zurückgezogen werden, um z.B. die Gebühren für den Prüfantrag und den Patentanwalt zu sparen.

(Quelle: Europäisches Patentamt)

Mittwoch, 1. April 2009

Schutzmöglichkeiten für Software

Softwarepatente sind in der Open Source Szene allseits beliebt. Trotzdem ist es besser, man haut selbst welche. Man weiß ja nie. IBM ist Patentweltmeister, stellt aber gönnerhaft einige von ihnen kostenfrei zur Verfügung. In der Arena der Patentschlachten war es lange ruhig, bis Tomtom und MIcrosoft in den Ring stiegen. Der Streit wurde kürzlich beigelegt. Sicher nicht zuletzt, weil beide Seiten etwas zu bieten hatten.

Wer wissen will, ob er selbst schutzfähiges Knowhow auf seinen Servern hat, kann sich in einem allerersten Schritt mit folgender Systematik behelfen: Sie zeigt, auf welchen Ebenen man Software mit Schutzrechten schützen könnte. Gilt natürlich nur für neue, erfinderische Entwicklungen. Und für Dienstleister gilt insbesondere, was man in puncto Intellectual Property (IP) in seinem Vertrag geregelt hat.

Freitag, 20. März 2009

Patentanmeldungen für umweltfreundliche Antriebe steigen

Die Menge der deutschen Patentanmeldungen für Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellen ist 2008 stark gestiegen.


Patentanmeldungen für Hybridfahrzeuge stiegen um 57%.


Die Zahl der Patentanmeldungen für Brennstoffzellen stieg um immerhin 21%.

Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt (Link)

Mittwoch, 4. März 2009

OPEL hat keine Patentlösung mehr

Carl-Peter Forster war bis 2004 Vorsitzender des OPEL-Vorstandes. (Davor übrigens war er -wie so viele andere Verantwortliche der gegenwärtigen Krise- bei McKinsey.) Offensichtlich hat er die Verträge unterschrieben, die die Herauslösung von OPEL aus dem GM-Konzern heute so schwierig machen. Er konnte die Eskalation der GM-Krise natürlich nicht unbedingt vorhersehen. Aber musste er das Familiensilber von OPEL -deren Patentportfolio- so billig aus der Hand geben? OPEL bekam für die Übertragung des gesamten Portfolios (Beispiele einiger Patente hier) laut Handelsblatt rd. 1,8 Mrd. EUR. Genauer: Einen bis heute nicht eingelösten Schuldschein in dieser Höhe.
Dafür zahlt OPEL eine jährliche Lizenzgebühr, deren Höhe vom Umsatz abhängt. 2007 betrug diese allein mehr als 600 Mio EUR.

Ginge es so weiter, hätte OPEL die Einnahmen, die ja bis jetzt noch nicht einmal auf dem nicht vorhandenen Konto gelandet sind, bereits nach drei Jahren in Form von Lizenzgebühren zurückgezahlt.

OPEL hat sich ausziehen lassen, steht ohne Hemd da. Blechen müssen die Angestellten. Forster will in Europa drei Werke schließen.

Bei SAAB lag der Fall ähnlich. Rick Wagoner und Bob Lutz haben die zugekauften Marken restlos ausgehöhlt und geistig enteignet. Die Kunden wandten sich ab. Das ist das Ende dieser Marken.

Mittwoch, 18. Februar 2009

Carloft - Das Auto mit in die Wohnung nehmen

Manfred Dick aus Düren hat sich eine geniale Idee patentieren lassen. Sie ist die taktisch richtige Antwort auf die nächtlichen Anschläge auf Autos im Problembezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Carloft ist der persönliche Parkplatz neben der Wohnung - in jedem Stockwerk! Man fährt einfach mit dem Fahrstuhl mit dem Auto in seine Etage und parkt das Auto quasi auf dem Balkon oder der Garage.
Diese innovationspreisverdächtige Idee erfreut vor allem Besitzer von Autofans, muss man doch in der Regel auf den Anblick seines Schmuckstücks verzichten, wenn dieses in der Garage oder hinter der Straßenecke steht.



Carloft vermarktet gehobene Eigentumswohnungen am Paul-Lincke-Ufer (Link).

Ich finde die Idee spitze. Nicht zuletzt, weil sich der berufsjugendliche Gutmensch Carsten Joost darüber ärgert.

Aktenzeichen (des Patentes, nicht Carsten Joost): EP 1 419302 B1
Anmelder: Carloft GmbH, Berlin

Samstag, 7. Februar 2009

"Hidden Champions" melden keine Patente an

Dieses Werk von Hermann Simon ist absolut gegen den Strich vieler kurzlebiger Managementmoden gebürstet. Es stellt auch eine meiner Grundüberzeugungen in Frage, weshalb ich hier kurz darüber berichten will.

In Sachen Marketing und Patenten halten die "Hidden Champions" kurz gesagt einfach die Klappe. Sie kennen ihre Kunden, hören ihnen zu, entwickeln ihre Produkte und Services dementsprechend weiter. Und ansonsten hört und sieht man nichts von ihnen, wenn man nicht zu ihren Kunden gehört.

Warum?

1. Sie wollen keine schlafenden Hunde (Wettbewerber) wecken. Sie wollen möglichst jedermann im unklaren darüber lassen, dass sie in einer schmalen aber lukrativen Nische arbeiten.
2. Sie wollen vor allem Berater und Analysten nicht alarmieren, vor deren halbgaren aber lautstarken Unwissen sie sich fürchten. Sie wollen sich von keinem Rezensenten oder Kritiker einen neuen Rythmus aufzwingen lassen.
3. Patente (Offenlegungen) sorgen für Aufmerksamkeit und Nachahmung und deshalb unterlassen die "Hidden Champions" jedwede Patentanmeldung. Deshalb findet man einige der innovativsten Unternehmen auch nicht in Patentdatenbanken.
4. Marketingmaßnahmen, die über die Direktansprache ihrer Bestandskunden hinausgehen und deshalb das RIsiko von a) Streuverlusten und b) Aufmerksamkeiten bei Wettbewerbern sorgen, werden unterlassen.

Somit sind die Hidden Champions eigentlich Hiding Champions.

Freitag, 6. Februar 2009

Analyse von Vorwärtszitaten in Patentschriften

Wer nach Inspiration für neue Produktideen sucht, könnte einfach mal verfolgen, wie andere Erfinder seine Patente weiterentwickeln. Wer ein neues Patent anmeldet, muss den Stand der Technik recherchieren. Also, wie die zugrunde liegende Aufgabe bisher gelöst wurde. Auf diese Patente verweist man, um zu zeigen, an welcher Stelle man selbst "noch einen drauf" setzt. Hier lässt sich die erfinderische Höhe der Patentanmeldung ablesen. Ist sie zu klein, lehnt der Prüfer des Patentamtes die Erteilung des Patentes ab.

Im Umkehrschluss heißt das: Wer früher ein Patent angemeldet hat, wird heute vielleicht von anderen Patentanmeldern recherchiert. Wenn die eigene Erfindung wichtig für den Fortschritt in diesem Technikbereich war, wird sie vielleicht besonders häufig zitiert. D.h. aus einer Vielzahl so genannter "Vorwärtszitate" (vorwärts bezieht sich auf die Zeitrichtung) kann man auf einen hohen Stellenwert des eigenen Patents schließen. Denn wer das Vorwärtszitat nutzen will, braucht wahrscheinlich auch das vorherige Patent.

Doch nicht nur für Fragen der quantitativen Bewertung eines Patentes ist die Vorwärtszitatanalyse interessant. Auch die Inhalte, die sie liefert können interessant sein. Sie inspirieren vielleicht zur Anwendung auf eigene Produkte, oder zu weiteren Entwicklungen der gefundenen Patente.

Wie kommt man an Vorwärtszitate? Leider sind diese Recherchen nicht online durchführbar. Man muss die internen Datenbanken des Patentamtes und seiner Außenstellen nutzen. Oder man mietet sich Zugriff auf einen der bekannten kommerziellen Patentdatenbankanbieter. Hier kann man seine Patentaktenzeichen eingaben und per Mausklick startet man die Vorwärtsrecherche. Allein schon die Erkenntnisse, WER besonders gerne die eigenen Patente zitiert, ist interessant, und liefert im günstigen Fall Hinweise auf evtl. Lizenznehmer oder Entwicklungspartner oder Kunden.

Patentdatenbank als Wettbewerbsinformationsquelle

Wie wäre es, sehr konkrete Informationen zu kommenden Produkten und den beabsichtigten Zielmärkten Ihrer Wettbewerber serviert zu bekommen? Und das ganze auch noch kostenlos, als PDF-Dokument?

Voila! - Besuchen Sie http:www.depatisnet.de und recherchieren Sie die Offenlegungsschriften Ihrer Wettbewerber. Das Patentamt veröffentlicht Patentanmeldungen 18 Monate nach Posteingang. Und die online abrufbaren Schriften beinhalten alle Informationen über das, was da kommen wird:
- DIe entscheidenden Produktvorteile im Kapitel Patentansprüche.
- Ausführliche Nutzenvorteile gegenüber dem Stand der Technik im Textbody.
- Die Namen der Erfinder.
- Später auch die beabsichtigten Zielmärkte, wenn die Erstreckung der Patente auf weitere Länder erfolgt.

Ich empfehle, solche Patentrecherchen regelmäßig durchzuführen und mit den eigenen Produktmerkmalen und Entwicklungsprojekten zu vergleichen.

Man gewinnt nicht nur Informationen über seine Wettbewerber. Man bekommt auch Entscheidungshilfen, ob sich die eigene geplante Patentanmeldung noch lohnt. Wenn der Wettbewerber auch nur einen Tag eher angemeldet hat als ich , habe ich das nachsehen und kann die Kosten für die Anmeldung sparen. Angeblich kommt die Hälfte aller Patentanmeldungen nicht zur Erteilung, weil sie nicht mehr neu sind.

Porsche bremst rein generatorisch

Was nur wenige wissen (woher auch?): Die Möglichkeit, ein Elektro- oder Hybridfahrzeug "auf den Generator" zu bremsen, reduziert zwar die Verluste des Bremsvorgangs. Aber nur partiell, da es die mechanische Bremse nur unterstützt. Man löst das generatorische Bremsen, das auch als Rekuperation bezeichnet wird, auch mit dem Bremspedal aus.

Das bewirkt gleich zwei Nutzeneffekte:
1. Man wandelt kinetische Energie in elektrische Energie, die in der Batterie für das elektrische Fahren gespeichert wird.
2. Die Abnutzung der Bremsbeläge reduziert sich.

Porsche hat nun ein Patent angemeldet, das noch einen Schritt weitergeht: Einen Schalter am Lenkrad, mit dem man eine pure Rekuperation auslösen kann. Das Bremsmoment wird hier nur noch vom Generator aufgebracht.

Die Erfinder von Porsche schreiben, dies ermögliche eine sehr sparsame vorausschauende Fahrweise. Wer z.B. schon aus weiterer Entfernung ein Hindernis oder Tempolimit erkennt, z.B. Ampelkreuzung oder Ortseingang, kann seine Fahrt so timen, dass er mit dem richtigen Tempo an der Marke ankommt. Das kann man zwar auch mit reinem Schiebebetrieb ohne Rekuperation, aber hier muss man früher vom Gas gehen.

Einer Einschränkung unterliegt die Erfindung aber: Man braucht einen Energiespeicher, der die hohe Leistung der Rekuperation auch speichern kann. Hierzu muss entweder die Batteriekapazität erhöht werden. Oder man greift auf Super-Caps (Kondensatoren) zurück.

Aktenzeichen: DE 10 2007 035 423 A1
Titel: Hybridfahrzeug
Anmelder: Porsche AG

Donnerstag, 5. April 2007

KfW: Patente erleichtern KMU den Kreditzugang

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die Patentaktivitäten deutscher kleiner und mittelständischer Unternehmen untersucht.

Ergebnisse:
0,1% aller KMU leisten alle Patentaktivitäten von KMU.
Patentierende KMU sind erheblich (je nach Bezugsgröße um 25% oder 50%) innovativer als nicht-aktive.

Und vor allem:

Unternehmen mit Patenten haben einen merklich leichteren Zugang zu Krediten. Ich kann dies aus eigener Beobachtung bestätigen. Hier ist es allerdings sehr wichtig, a) ob es sich um bereits erteilte (und nicht nur angemeldete) Patente handelt und b) welche Rolle diese Patente für den Erfolg der Schlüsselprodukte spielen, d.h. wie stark sie Wettbewerber aus dem eigenen Markt halten können.

Quelle: www.foerderland.de