... wieder flattern durch die Lüfte.
Sieht so aus, als würden wir demnächst eher einen Pickup, Amphi oder Jeep brauchen. Brandenburg als Flächenetappe hat so manche Tücken...
Mittwoch, 13. Juni 2007
Neues aus dem Meilenwerk Charlottenburg
Jetzt nur keine Panik, Mittelständler!
Findige Patentanwaltskanzleien nutzen den anschwellenden Mediengesang über den Fall Broadcom/Qualcomm. Das Handelsblatt zitiert einen Anwalt der Kanzlei Clifford Chance, nun sei es an der Zeit, dass Technologieunternehmen ihr Technologieportfolio auf etwaige Patentverletzungen durchforsten. Wie soll das ein MIttelständler bitteschön anstellen?
Und als Gegenmaßnahme empfiehlt er natürlich: Den Aufbau eines eigenen Patentportfolios. Als Verhandlungsmasse gegenüber Inhabern von Patenten, die man verletzt hat.
Diese Denke unterliegt folgenden Irrtümern:
- Der Anwalt verwechselt sein eigenes Interesse mit dem eines Technologieunternehmers. Es geht ihm nur darum, möglichst viele Unternehmer in Panik zu versetzen und nun auf Teufel komm raus, Patente anzumelden.
- Die empfohlene Stratgie zieht nur dann, wenn Ihre Patente den gleichen Wert für den Inhaber haben, deren Patente Sie verletzt haben. Was nützt ihm sonst eine Lizenz für Ihre Patente?
Man sollte in der Hektik eines nie vergessen:
Patentverletzungen tun um so mehr weh, je mehr Umsätze mit verletzten Patenten im Spiel sind. D.h. nur wenn Sie etwa Umsätze in der Größenordnung des Patentinhabers und dies in den gleichen Märkten wie er erzielen, sind Sie für ihn interessant. Alle anderen Konstellation lassen sich höchstwahrscheinlich friedlich lösen - in Form von Lizenzverträgen, die Sie einigermaßen verkraften können.
Und als Gegenmaßnahme empfiehlt er natürlich: Den Aufbau eines eigenen Patentportfolios. Als Verhandlungsmasse gegenüber Inhabern von Patenten, die man verletzt hat.
Diese Denke unterliegt folgenden Irrtümern:
- Der Anwalt verwechselt sein eigenes Interesse mit dem eines Technologieunternehmers. Es geht ihm nur darum, möglichst viele Unternehmer in Panik zu versetzen und nun auf Teufel komm raus, Patente anzumelden.
- Die empfohlene Stratgie zieht nur dann, wenn Ihre Patente den gleichen Wert für den Inhaber haben, deren Patente Sie verletzt haben. Was nützt ihm sonst eine Lizenz für Ihre Patente?
Man sollte in der Hektik eines nie vergessen:
Patentverletzungen tun um so mehr weh, je mehr Umsätze mit verletzten Patenten im Spiel sind. D.h. nur wenn Sie etwa Umsätze in der Größenordnung des Patentinhabers und dies in den gleichen Märkten wie er erzielen, sind Sie für ihn interessant. Alle anderen Konstellation lassen sich höchstwahrscheinlich friedlich lösen - in Form von Lizenzverträgen, die Sie einigermaßen verkraften können.
Dienstag, 12. Juni 2007
Energiesparsame Handies
Wenn ein Handy keinen Antennenempfang hat, z.B. in Tiefgaragen oder innerhalb massiver Gebäude, hat es keine Funktion. Warum dann nicht in den Standby Betrieb gehen?
Genau diese Funktionalität unterstützt ein patentiertes Verfahren des US Unternehmens Broadcom. Dumm nur, dass die 3G Chipsätze der Fa. Qualcomm diese Funktionen aufweisen, ohne das Patent lizenziert zu haben. Deshalb hat die US Außenhandelsbehörde ein Importverbot für Handies mit diesem Chipsatz verhängt. J.P. Morgan schätzt die nun ausfallenden Umsätze von Qualcomm auf 1,6 Mrd. US$.
Betroffen sind wegen der unterstützen Mobilfunkstandards die Märkte in Asien und den USA. Und hier trifft es nicht nur die
Handyhersteller
- LG, Samsung und Motorolas für Ende des Jahres geplanter Razr2,
sondern auch die Netzbetreiber
- AT&T, Sprint und Verizon,
bei denen 80% der verkauften Handies betroffen sein sollen. Gefährdet sind nicht nur Umsatzausfälle beim Verkauf neuer Handies, sondern auch die Investitionen in die Netzinfrastruktur 3G-CDMA.
Wer springt in die Lücke?
Profitieren dürfte Texas Instruments, der größte Konkurrent von Qualcomm im Bereich WCDMA. Und Handyhersteller, die keine Chips von Qualcomm verwenden. Wie z.B. die Skandinavier Nokia und Ericsson. BenQ kann leider nicht mehr davon profitieren...
Vielleicht einigt sich Qualcomm ja noch mit Broadcom auf einen Lizenzvertrag.
Quelle: Computerzeitung, 11.6.
Genau diese Funktionalität unterstützt ein patentiertes Verfahren des US Unternehmens Broadcom. Dumm nur, dass die 3G Chipsätze der Fa. Qualcomm diese Funktionen aufweisen, ohne das Patent lizenziert zu haben. Deshalb hat die US Außenhandelsbehörde ein Importverbot für Handies mit diesem Chipsatz verhängt. J.P. Morgan schätzt die nun ausfallenden Umsätze von Qualcomm auf 1,6 Mrd. US$.
Betroffen sind wegen der unterstützen Mobilfunkstandards die Märkte in Asien und den USA. Und hier trifft es nicht nur die
Handyhersteller
- LG, Samsung und Motorolas für Ende des Jahres geplanter Razr2,
sondern auch die Netzbetreiber
- AT&T, Sprint und Verizon,
bei denen 80% der verkauften Handies betroffen sein sollen. Gefährdet sind nicht nur Umsatzausfälle beim Verkauf neuer Handies, sondern auch die Investitionen in die Netzinfrastruktur 3G-CDMA.
Wer springt in die Lücke?
Profitieren dürfte Texas Instruments, der größte Konkurrent von Qualcomm im Bereich WCDMA. Und Handyhersteller, die keine Chips von Qualcomm verwenden. Wie z.B. die Skandinavier Nokia und Ericsson. BenQ kann leider nicht mehr davon profitieren...
Vielleicht einigt sich Qualcomm ja noch mit Broadcom auf einen Lizenzvertrag.
Quelle: Computerzeitung, 11.6.
Fraunhofer will Ansprüche anmelden - beim Patentamt
Der Präsident der Fraunhofer Gesellschaft, H.-J- Bullinger, will die Einnahmen aus Patentclustern erheblich erhöhen. Hierfür werden den Fraunhofer Instituten für die nächsten fünf bis zehn Jahre 100 Mio EUR für patentrelevante Eigenforschungen bereitgestellt. Ziel ist es, Alleinstellungsmerkmale zu stärken, in dem ganze Forschungsfelder durch dichte Patentcluster geschützt werden. Finanziert werden wird das Programm vor allem durch MP3 Lizenzeinnahmen.
Die ersten so finanzierten Eigenforschungsprojekte sind die
- "Solarzellen auf Basis metallurgischen Siliziums" (metallurgisch heißt: es muss nicht hochkristallin sein, das senkt die Kosten) des ISE in Freiburg und
- die "Mikrobrennstoffzellen in Multilayerkeramik für die Massenproduktion" des Fraunhofer-Institute für Keramische Technologien und Systeme IKTS und ISE.
- Zusätzlich wurde ein Programm "Challenge" für besonders exotisch -aber chancenreich- anmutende Erfindungen aufgesetzt.
Die Fraunhofer Patentstelle in Zahlen (2006):
Anzahl der eingereichten Erfindungsmeldungen: 574
Daraus resultierende deutsche Patentanmeldungen: 396
Dito internationale Patentanmeldungen: 473
Anzahl der neu abgeschlossenen Verwertungsverträge: 267
Anzahl der in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Verwertungsverträge: 1.145
Summe der Lizenzerträge 2006: 92 Mio EUR
Anteil von MP3 Einnahmen an dieser Summe: 2/3
(Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, idw-online.de)
Das stellt einen Strategiewechsel bei Fraunhofer dar: Denn in den letzten Jahren galt die Devise, nur noch im Auftrag forschen zu wollen, um Forschungsinvestments zu vermeiden. Anscheinend hat man bemerkt, dass es ein wenig an der eigenen Kreativität zehrt, wenn man nur noch im Auftrag denkt.
Die ersten so finanzierten Eigenforschungsprojekte sind die
- "Solarzellen auf Basis metallurgischen Siliziums" (metallurgisch heißt: es muss nicht hochkristallin sein, das senkt die Kosten) des ISE in Freiburg und
- die "Mikrobrennstoffzellen in Multilayerkeramik für die Massenproduktion" des Fraunhofer-Institute für Keramische Technologien und Systeme IKTS und ISE.
- Zusätzlich wurde ein Programm "Challenge" für besonders exotisch -aber chancenreich- anmutende Erfindungen aufgesetzt.
Die Fraunhofer Patentstelle in Zahlen (2006):
Anzahl der eingereichten Erfindungsmeldungen: 574
Daraus resultierende deutsche Patentanmeldungen: 396
Dito internationale Patentanmeldungen: 473
Anzahl der neu abgeschlossenen Verwertungsverträge: 267
Anzahl der in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Verwertungsverträge: 1.145
Summe der Lizenzerträge 2006: 92 Mio EUR
Anteil von MP3 Einnahmen an dieser Summe: 2/3
(Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, idw-online.de)
Das stellt einen Strategiewechsel bei Fraunhofer dar: Denn in den letzten Jahren galt die Devise, nur noch im Auftrag forschen zu wollen, um Forschungsinvestments zu vermeiden. Anscheinend hat man bemerkt, dass es ein wenig an der eigenen Kreativität zehrt, wenn man nur noch im Auftrag denkt.
Samstag, 9. Juni 2007
Was Sie mit einem Download aus iTunes dürfen
Die Nutzungsbedingungen im Apple iTunes Onlineshop beinhalten laut Apple Website u.a. folgende Rechte:
(ii) Sie sind lediglich berechtigt, die Produkte für ihre persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecke zu verwenden. Der Weitervertrieb, die Weitergabe, Übertragung oder Unterlizenzierung ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet.
(iii) Sie dürfen die Produkte jederzeit auf bis zu fünf von Apple freigegebenen Geräten nutzen.
(iv) Sie haben die Möglichkeit, Produkte aus bis zu fünf verschiedenen Konten gleichzeitig auf bestimmten Geräten, beispielsweise iPods, zu speichern.
(v) Sie sind dazu berechtigt, eine „Audio Playlist“ bis zu sieben Mal zu brennen.
(vi) Sie dürfen Videoprodukte nicht brennen.
(vii) Sie dürfen die Produkte nur für Ihre persönlichen und nicht-gewerblichen Nutzungszwecke exportieren, (gegebenenfalls) brennen oder kopieren.
(viii) Sie dürfen die Produkte nicht als Klingelton für Telefonanrufe verwenden.
=> Apple bietet seit dem 1. Juni 2007 im Medienshop iTunes eine neue Lizenz namens iTunes plus an. Die Nutzungsbedingungen hierfür lauten im Original:
(xii) iTunes Plus Produkte enthalten keine technischen Sicherheitsvorkehrungen, die Ihre Verwendung dieser Produkte beschränken. Die Nutzungsbedingungen (iii) – (vi) gelten nicht für iTunes Plus Produkte. Sie dürfen iTunes Plus Produkte in angemessenem Umfang zu persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecken kopieren und speichern.
Quelle: http://www.apple.com/legal/itunes/de/service.html
D.h. für einen Aufpreis von +30% (Preis pro Song EUR 1,29 statt EUR 0,99) entfallen die Kopierbeschränkungen, kopiert werden darf aber nach wie vor nur für den persönlichen Gebrauch.
(ii) Sie sind lediglich berechtigt, die Produkte für ihre persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecke zu verwenden. Der Weitervertrieb, die Weitergabe, Übertragung oder Unterlizenzierung ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet.
(iii) Sie dürfen die Produkte jederzeit auf bis zu fünf von Apple freigegebenen Geräten nutzen.
(iv) Sie haben die Möglichkeit, Produkte aus bis zu fünf verschiedenen Konten gleichzeitig auf bestimmten Geräten, beispielsweise iPods, zu speichern.
(v) Sie sind dazu berechtigt, eine „Audio Playlist“ bis zu sieben Mal zu brennen.
(vi) Sie dürfen Videoprodukte nicht brennen.
(vii) Sie dürfen die Produkte nur für Ihre persönlichen und nicht-gewerblichen Nutzungszwecke exportieren, (gegebenenfalls) brennen oder kopieren.
(viii) Sie dürfen die Produkte nicht als Klingelton für Telefonanrufe verwenden.
=> Apple bietet seit dem 1. Juni 2007 im Medienshop iTunes eine neue Lizenz namens iTunes plus an. Die Nutzungsbedingungen hierfür lauten im Original:
(xii) iTunes Plus Produkte enthalten keine technischen Sicherheitsvorkehrungen, die Ihre Verwendung dieser Produkte beschränken. Die Nutzungsbedingungen (iii) – (vi) gelten nicht für iTunes Plus Produkte. Sie dürfen iTunes Plus Produkte in angemessenem Umfang zu persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecken kopieren und speichern.
Quelle: http://www.apple.com/legal/itunes/de/service.html
D.h. für einen Aufpreis von +30% (Preis pro Song EUR 1,29 statt EUR 0,99) entfallen die Kopierbeschränkungen, kopiert werden darf aber nach wie vor nur für den persönlichen Gebrauch.
Sonntag, 3. Juni 2007
Wertzuwachs durch Patentierung
Wie ändert sich der Wert einer Erfindung, wenn sie patentiert wird?
Wir kalkuliert man den Wert einer erfolgreichen Patenterteilung für eine
erfolgrkritische Innovation? Angenommen, sie bringen ein Produkt nach der
Patentanmeldung aber vor der Patenterteilung auf den Markt und haben Erfolg.
Wie ändert sich der Wert Ihres Unternehmens im Moment der Patenterteilung?
Diese Frage lässt sich transformieren in: Wie verändern sich
a) Ihre Marktanteile und
b) der durchsetzbare Preis?
zu a) Zugewinn an Marktanteilen
Die Antwort hängt stark davon ab, wieviele Marktteilnehmer im Ranking vor
Ihrem Unternehmen liegen.
- Welche Marktanteile haben diese Unternehmen?
- Wieviele von deren Konkurrenzprodukten unterliegen Ihrem Patent?
- Haben die Betroffenen mindestens gleichwertige Alternativen, mit denen sie
Ihr Patent umgehen können, ohne auf die Nutzeneffekte verzichten zu müssen?
Gehen Sie diese Fragen für Ihre Wettbewerber durch. Sollten Sie alle Fragen
zu Ihren Gunsten beantworten können, können Sie ihrem Wettbewerber
vermutlich Marktanteile abnehmen. Darauf wird er reagieren, z.B. mit
Preissenkungen oder Produktverbesserungen, die ihn wieder verlorene Anteile
zurückgewinnen lassen.
Wenn Sie genügend Wettbewerber (mit einem signifikanten Marktanteil)
identifizieren können, können Sie nicht nur von zusätzlichen Marktanteilen
träumen, sondern auch von Preiserhöhungen.
b) Preiserhöhungspotenzial
Wenn Sie durch Ihren Patentschutz einen nicht nachahmbaren Produktnutzen erzielen, der für Kunden kaufentscheidend ist, müssen sie sich preislich nicht mehr in Bezug auf Ihre Wettbewerber positionieren, sondern nur noch in Bezug auf die Preisschwelle Ihrer Kunden. D.h. es geht um die Optimierung des Produktes aus Absatz multipliziert mit Preis.
Wir kalkuliert man den Wert einer erfolgreichen Patenterteilung für eine
erfolgrkritische Innovation? Angenommen, sie bringen ein Produkt nach der
Patentanmeldung aber vor der Patenterteilung auf den Markt und haben Erfolg.
Wie ändert sich der Wert Ihres Unternehmens im Moment der Patenterteilung?
Diese Frage lässt sich transformieren in: Wie verändern sich
a) Ihre Marktanteile und
b) der durchsetzbare Preis?
zu a) Zugewinn an Marktanteilen
Die Antwort hängt stark davon ab, wieviele Marktteilnehmer im Ranking vor
Ihrem Unternehmen liegen.
- Welche Marktanteile haben diese Unternehmen?
- Wieviele von deren Konkurrenzprodukten unterliegen Ihrem Patent?
- Haben die Betroffenen mindestens gleichwertige Alternativen, mit denen sie
Ihr Patent umgehen können, ohne auf die Nutzeneffekte verzichten zu müssen?
Gehen Sie diese Fragen für Ihre Wettbewerber durch. Sollten Sie alle Fragen
zu Ihren Gunsten beantworten können, können Sie ihrem Wettbewerber
vermutlich Marktanteile abnehmen. Darauf wird er reagieren, z.B. mit
Preissenkungen oder Produktverbesserungen, die ihn wieder verlorene Anteile
zurückgewinnen lassen.
Wenn Sie genügend Wettbewerber (mit einem signifikanten Marktanteil)
identifizieren können, können Sie nicht nur von zusätzlichen Marktanteilen
träumen, sondern auch von Preiserhöhungen.
b) Preiserhöhungspotenzial
Wenn Sie durch Ihren Patentschutz einen nicht nachahmbaren Produktnutzen erzielen, der für Kunden kaufentscheidend ist, müssen sie sich preislich nicht mehr in Bezug auf Ihre Wettbewerber positionieren, sondern nur noch in Bezug auf die Preisschwelle Ihrer Kunden. D.h. es geht um die Optimierung des Produktes aus Absatz multipliziert mit Preis.
Sonntag, 27. Mai 2007
Hohenschönhausen - Stazi KZ
Zu de Orten, in die man vielleicht nur ganz knapp nicht hineingeboren wurde, gehört das Stasi KZ in Berlin Hohenschönhausen. Ein Internierungslager, mit dem die Marodeure Mielkes zeigten, dass sie von den Nazis nicht nur gelernt hatten, wie man Widersacher zur Räson bringt. Sondern obendrein, wie man keine Spuren hinterlässt - für den Fall, dass man doch mal zur Rechenschaft gezogen wird. Von den DDR Tätern wurde so gut wie keiner verurteilt. In der Logik des staatlichen Justizapparates erfüllt man eben immer nur seine Pflicht. Das gilt systemübergreifend.
IBM analysiert Persönlichkeitsmerkmale aus Sprachdialogen
Das DPMA hat vor kurzem eine Patentanmeldung von IBM mit dem Titel "Verfahren zur Ermittlung von Persönlichkeitsmerkmalen unter Verwendung eines sprachbasierten Dialogs" veröffentlicht. Die Anmeldung beim EPA erfolgte am 28.07.2000. Die Erfinder sind Mitarbeiter der IBM in UK.
Das System unterstützt Callcenter Agenten oder Sprachcomputer bei der Analyse und Datenbankspeicherung von Persönlichkeitsmerkmalen, die sich aus der Stimme des Anrufers erkennen lassen. Z.B. Geschlecht, Dialekt (Herkunft) und sogar angeblich den Bildungsgrad. Die Daten sollen vorhandene Kundendatenbanken bzw. Business Intelligence Systeme von CRM Systemen anreichern.
Man darf gespannt sein, was Datenschützer davon halten, wenn diese Technik in Produktion geht bzw. publik wird. Zwar ermittelt solch ein System keine Informationen, die nicht auch ein Callcenter Agent erkennen und erfassen kann. Aber verknüpft mit weiter vernetzten Datenbanken ist es denkbar, einen Anrufer allein anhand seiner Stimme zu identifizieren oder aus einem Kreis von Kandidaten "einzukreisen"...
Das System unterstützt Callcenter Agenten oder Sprachcomputer bei der Analyse und Datenbankspeicherung von Persönlichkeitsmerkmalen, die sich aus der Stimme des Anrufers erkennen lassen. Z.B. Geschlecht, Dialekt (Herkunft) und sogar angeblich den Bildungsgrad. Die Daten sollen vorhandene Kundendatenbanken bzw. Business Intelligence Systeme von CRM Systemen anreichern.
Man darf gespannt sein, was Datenschützer davon halten, wenn diese Technik in Produktion geht bzw. publik wird. Zwar ermittelt solch ein System keine Informationen, die nicht auch ein Callcenter Agent erkennen und erfassen kann. Aber verknüpft mit weiter vernetzten Datenbanken ist es denkbar, einen Anrufer allein anhand seiner Stimme zu identifizieren oder aus einem Kreis von Kandidaten "einzukreisen"...
SAP, DE, Veröffentlichungsjahr 2007
Das DPMA hat folgende Patentanmeldungen von SAP (Anmeldeland Deutschland) in 2007 veröffentlicht:
ERFASSUNG VON DATENATTRIBUTEN EINES VORDEFINIERTEN TYPS VOM BENUTZER, (über EPA erteiltes Patent)
SYSTEM, VERFAHREN, PROGRAMMPRODUKT ZUR DATENÜBERTRAGUNG VON TRANSPORTIERTEN OBJEKTEN, (über EPA erteiltes Patent)
Kontextgegenstände zum Zugreifen auf Nachrichteninhalte, (Gebrauchsmusterschrift)
Netzsystem, Router und Netzeinrichtungsverfahren (über EPA erteiltes Patent)
Publikations-Abonnementsystem, (über EPA erteiltes Patent) (Anm.: Die Besonderheit ist, dass der Empfänger die Kenntnisnahme der Nachricht signalisiert)
Datenschutzgerechtes Radio Frequency Identification (RFID)-System durch besitzerkontrollierte RFID-Tag Funktionalität
ERFASSUNG VON DATENATTRIBUTEN EINES VORDEFINIERTEN TYPS VOM BENUTZER, (über EPA erteiltes Patent)
SYSTEM, VERFAHREN, PROGRAMMPRODUKT ZUR DATENÜBERTRAGUNG VON TRANSPORTIERTEN OBJEKTEN, (über EPA erteiltes Patent)
Kontextgegenstände zum Zugreifen auf Nachrichteninhalte, (Gebrauchsmusterschrift)
Netzsystem, Router und Netzeinrichtungsverfahren (über EPA erteiltes Patent)
Publikations-Abonnementsystem, (über EPA erteiltes Patent) (Anm.: Die Besonderheit ist, dass der Empfänger die Kenntnisnahme der Nachricht signalisiert)
Datenschutzgerechtes Radio Frequency Identification (RFID)-System durch besitzerkontrollierte RFID-Tag Funktionalität
Mittwoch, 23. Mai 2007
Interessante neue Patentanmeldungen Elektrotechnik
Werfen wir doch mal einen Blick auf die neuesten Patentanmeldungen. Ich habe mal die Titel aus dem Bereich Elektrotechnik (IPC Klasse H) gesichtet, die in 2007 veröffentlicht wurden. Die folgende Auswahl ist natürlich subjektiv und enthält nur aussagekräftige Titel.
Anmelder / Titel der Patentschrift
BSH Bosch Siemens Hausgeräte / Induktionskochfeld mit Kühlgebläse
Bundesrepublik Deutschland / Anordnung zur Störung von fremden Satellitennavigationsempfängern
Eon Netz / Verfahren zum Betreiben einer einer Windenergieanlage und Windenergieanlage
EADS / MOBILE STÖRSENDERANTENNE
GIESECKE & DEVRIENT / Entsperren von Mobilfunkkarten
HALANG WOLFGANG / Realzeitfähige und fehlertolerante Datenübertragung
HERAEUS NOBLELIGHT LTD / Hochleistungsentladungslampe
HICKMANN THORSTEN / Pufferung von Akkumulatoren mit Brennstoffzellen
Intel / Laktat-enthaltender Korrosionshemmer
ISTA SHARED SERVICES / Verfahren zur Kommunikation mehrerer Sensorknoten in einem Sensornetzwerk
/ Verfahren zum Aufbau eines Sensornetzwerkes
/ Verfahren zum Verbinden von Scheiben aus (Al, In, Ga)N und Zn(S, ..
JK PATENTPORTFOLIO / Mobilfunktelefon mit Panoramadisplay
JUNIPER NETWORKS / Basisstations-Modulator/Demodulator und ATM-Zellen-Sende-/Emfangsverfahren
KERNFORSCHUNGSANLAGE JUELICH / SCHUTZ ANODENGESTÜTZTER HOCHTEMPERATURBRENNSTOFFZELLEN GEGEN REOXIDATION
KERNFORSCHUNGSANLAGE JUELICH / CHROMRÜCKHALTESCHICHTEN FÜR BAUTEILE VON BRENNSTOFFZELLENSYSTEMEN
Loewe Opta / Suchverfahren nach TV-Kanälen in einem Rundfunksignal, Empfängerschaltung
Nokia / AUSWAHL EINES DATENÜBERTRAGUNGSVERFAHRENS
OCE Printing Systems / Verfahren zur gesicherten Übersendung eines Dokuments
OCE Printing Systems / Verfahren zum Abbilden von Farbwerten eines Farbbildes auf die Farbwerte
Ruhrkohle AG / WLAN-ZUGANGSGERÄT FÜR DEN EINSATZ IN GASGEFÄHRDETEN GRUBENGEBÄUDEN
Schindler, Stefan / Telefon mit akustischer Nennung des Anrufenden im Anrufsignal
Siemens / Kraftfahrzeug für Kfz-Kfz-Kommunikation und zugehöriges Verfahren
Siemens Audiologische Technik / Im Ohr tragbares Hörhilfegerät mit einem Belüftungskanal
Univ. Bremen / Vorrichtung und Verfahren zur kontaktlosen Energieübertragung
Visapix / Verfahren zur Objektortung in Videosignalen
Anmelder / Titel der Patentschrift
BSH Bosch Siemens Hausgeräte / Induktionskochfeld mit Kühlgebläse
Bundesrepublik Deutschland / Anordnung zur Störung von fremden Satellitennavigationsempfängern
Eon Netz / Verfahren zum Betreiben einer einer Windenergieanlage und Windenergieanlage
EADS / MOBILE STÖRSENDERANTENNE
GIESECKE & DEVRIENT / Entsperren von Mobilfunkkarten
HALANG WOLFGANG / Realzeitfähige und fehlertolerante Datenübertragung
HERAEUS NOBLELIGHT LTD / Hochleistungsentladungslampe
HICKMANN THORSTEN / Pufferung von Akkumulatoren mit Brennstoffzellen
Intel / Laktat-enthaltender Korrosionshemmer
ISTA SHARED SERVICES / Verfahren zur Kommunikation mehrerer Sensorknoten in einem Sensornetzwerk
/ Verfahren zum Aufbau eines Sensornetzwerkes
/ Verfahren zum Verbinden von Scheiben aus (Al, In, Ga)N und Zn(S, ..
JK PATENTPORTFOLIO / Mobilfunktelefon mit Panoramadisplay
JUNIPER NETWORKS / Basisstations-Modulator/Demodulator und ATM-Zellen-Sende-/Emfangsverfahren
KERNFORSCHUNGSANLAGE JUELICH / SCHUTZ ANODENGESTÜTZTER HOCHTEMPERATURBRENNSTOFFZELLEN GEGEN REOXIDATION
KERNFORSCHUNGSANLAGE JUELICH / CHROMRÜCKHALTESCHICHTEN FÜR BAUTEILE VON BRENNSTOFFZELLENSYSTEMEN
Loewe Opta / Suchverfahren nach TV-Kanälen in einem Rundfunksignal, Empfängerschaltung
Nokia / AUSWAHL EINES DATENÜBERTRAGUNGSVERFAHRENS
OCE Printing Systems / Verfahren zur gesicherten Übersendung eines Dokuments
OCE Printing Systems / Verfahren zum Abbilden von Farbwerten eines Farbbildes auf die Farbwerte
Ruhrkohle AG / WLAN-ZUGANGSGERÄT FÜR DEN EINSATZ IN GASGEFÄHRDETEN GRUBENGEBÄUDEN
Schindler, Stefan / Telefon mit akustischer Nennung des Anrufenden im Anrufsignal
Siemens / Kraftfahrzeug für Kfz-Kfz-Kommunikation und zugehöriges Verfahren
Siemens Audiologische Technik / Im Ohr tragbares Hörhilfegerät mit einem Belüftungskanal
Univ. Bremen / Vorrichtung und Verfahren zur kontaktlosen Energieübertragung
Visapix / Verfahren zur Objektortung in Videosignalen
Donnerstag, 17. Mai 2007
Lawrence Lessig über "Culture and policies"
Juraprofessor Lawrence Lessig, Autor u.a. von "Free Culture" spricht bei Authors@Google über den Einfluss von Urheberrechten auf die Kultur. Ein sehr empfehlenswerter Vortrag:
Mittwoch, 16. Mai 2007
Patentanmeldungen 2006 Deutsche Telekom
Für die IPC-Klasse H (=Elektrotechnik) finden sich mit dem Anmeldejahr 2006 folgende Schutzrechtsanmeldungen der Deutschen Telekom in der Patentdatenbank DEPATISNET:
1. VERFAHREN UND UNABHÄNGIGES KOMMUNIKATIONSTEILNETZ ZUM ERMITTELN LABELVERMITTELTER ROUTEN IN EINEM SOLCHEN KOMMUNIKATIONSTEILNETZ (WO002006133669A1)
Inhaltlich handelt es sich um einen zweistufigen Routingalgorithmus "zum Vermitteln labelvermittelter Routen zwischen einem Quell- und einem Zielrouter in einem unabhängigen Kommunikationsteilnetz (Anm.: gemeint ist das Internet)".
2. VERFAHREN ZUR RAMANVERSTÄRKUNG VON OPTISCHEN SIGNALEN UND ÜBERTRAGUNGSSYSTEM (WO002006136130A1)
Verfahren zur Ramanverstärkung von optischen Signalen sowie ein Übertragungssystem (speziell WDM). Ziel der Anordnung ist die Senkung der effektiven Rauschzahl von optischen, ramanverstärkten Übertragungsstrecken.
3. VERFAHREN UND SYSTEM ZUR NUTZUNG VON ORTSBASIERTEN DIENSTEN FÜR MOBILE ENDGERÄTE (WO002007012310A1)
Location Bases Services: Ein Nutzer fragt über ein mobiles Endgerät Informationen über seinen momentanen Aufenthaltsort ab und bekommt diese zugesandt. Ziel der Erindung ist die Vereinfachung des Dialogs zwischen dem User und dem Server unter Nutzung des USSD Standards, der von fast allen mobilen Endgeräten unterstützt wird. Die Auswahl des LCB-Dienstes erfolgt über USSD-Codes.
4. VERFAHREN UND SYSTEM ZUM EINSPIELEN VON AUDIOCLIPS WÄHREND EINES SPRACHANRUFS (WO002006102857A1)
Die Erfindung beinhaltet Verfahren, mit denen auf Tastendruck während einer Sprachverbindung im Mobil- oder Festnetz gespeicherte Audiodateien abgespielt werden können. Die Besonderheit ist hier, dass dieser Dienst unabhängig vom Telefongerät bzw. -typ genutzt werden kann, und dass das Verfahren besonders wenig Speicherplatz auf dem Endgerät benötigt.
1. VERFAHREN UND UNABHÄNGIGES KOMMUNIKATIONSTEILNETZ ZUM ERMITTELN LABELVERMITTELTER ROUTEN IN EINEM SOLCHEN KOMMUNIKATIONSTEILNETZ (WO002006133669A1)
Inhaltlich handelt es sich um einen zweistufigen Routingalgorithmus "zum Vermitteln labelvermittelter Routen zwischen einem Quell- und einem Zielrouter in einem unabhängigen Kommunikationsteilnetz (Anm.: gemeint ist das Internet)".
2. VERFAHREN ZUR RAMANVERSTÄRKUNG VON OPTISCHEN SIGNALEN UND ÜBERTRAGUNGSSYSTEM (WO002006136130A1)
Verfahren zur Ramanverstärkung von optischen Signalen sowie ein Übertragungssystem (speziell WDM). Ziel der Anordnung ist die Senkung der effektiven Rauschzahl von optischen, ramanverstärkten Übertragungsstrecken.
3. VERFAHREN UND SYSTEM ZUR NUTZUNG VON ORTSBASIERTEN DIENSTEN FÜR MOBILE ENDGERÄTE (WO002007012310A1)
Location Bases Services: Ein Nutzer fragt über ein mobiles Endgerät Informationen über seinen momentanen Aufenthaltsort ab und bekommt diese zugesandt. Ziel der Erindung ist die Vereinfachung des Dialogs zwischen dem User und dem Server unter Nutzung des USSD Standards, der von fast allen mobilen Endgeräten unterstützt wird. Die Auswahl des LCB-Dienstes erfolgt über USSD-Codes.
4. VERFAHREN UND SYSTEM ZUM EINSPIELEN VON AUDIOCLIPS WÄHREND EINES SPRACHANRUFS (WO002006102857A1)
Die Erfindung beinhaltet Verfahren, mit denen auf Tastendruck während einer Sprachverbindung im Mobil- oder Festnetz gespeicherte Audiodateien abgespielt werden können. Die Besonderheit ist hier, dass dieser Dienst unabhängig vom Telefongerät bzw. -typ genutzt werden kann, und dass das Verfahren besonders wenig Speicherplatz auf dem Endgerät benötigt.
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