Samstag, 9. Juni 2007

Was Sie mit einem Download aus iTunes dürfen

Die Nutzungsbedingungen im Apple iTunes Onlineshop beinhalten laut Apple Website u.a. folgende Rechte:

(ii) Sie sind lediglich berechtigt, die Produkte für ihre persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecke zu verwenden. Der Weitervertrieb, die Weitergabe, Übertragung oder Unterlizenzierung ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet.

(iii) Sie dürfen die Produkte jederzeit auf bis zu fünf von Apple freigegebenen Geräten nutzen.

(iv) Sie haben die Möglichkeit, Produkte aus bis zu fünf verschiedenen Konten gleichzeitig auf bestimmten Geräten, beispielsweise iPods, zu speichern.

(v) Sie sind dazu berechtigt, eine „Audio Playlist“ bis zu sieben Mal zu brennen.

(vi) Sie dürfen Videoprodukte nicht brennen.

(vii) Sie dürfen die Produkte nur für Ihre persönlichen und nicht-gewerblichen Nutzungszwecke exportieren, (gegebenenfalls) brennen oder kopieren.

(viii) Sie dürfen die Produkte nicht als Klingelton für Telefonanrufe verwenden.

=> Apple bietet seit dem 1. Juni 2007 im Medienshop iTunes eine neue Lizenz namens iTunes plus an. Die Nutzungsbedingungen hierfür lauten im Original:

(xii) iTunes Plus Produkte enthalten keine technischen Sicherheitsvorkehrungen, die Ihre Verwendung dieser Produkte beschränken. Die Nutzungsbedingungen (iii) – (vi) gelten nicht für iTunes Plus Produkte. Sie dürfen iTunes Plus Produkte in angemessenem Umfang zu persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecken kopieren und speichern.

Quelle: http://www.apple.com/legal/itunes/de/service.html

D.h. für einen Aufpreis von +30% (Preis pro Song EUR 1,29 statt EUR 0,99) entfallen die Kopierbeschränkungen, kopiert werden darf aber nach wie vor nur für den persönlichen Gebrauch.

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