Sonntag, 7. März 2010
Samstag, 6. März 2010
Hybrid Premium SUVs: Cayenne vs. Lexus RX
Na, da haben sich die Porsche Designer wohl ein wenig vom bisherigen Platzhirsch Lexus inspirieren lassen, oder?
Trotzdem verstehen sich die beiden nicht als Modelle gleicher Gattung. Der Porsche ist ein SUV. Der Lexus RX ein "Crossover". Crossover von was? Wohl aus SUV und Limousine? Gefällt mir jedenfalls viel besser als der Crossover von BMW. Am Facelift des Cayenne fällt auf: Der wuchtige Charakter ist etwas entschärft. Die Heckleuchten (die mir am Heck des Cayenne besonders gefielen), sind von vertikal auf horizontal gelegt worden - viel zu brav, finde ich. Die Schulterlinie des Cayenne verläuft nun nach vorne abfallend - ein zeitgemäßer Trick, mit dem auch stehende Autos wie in Fahrt wirken...
Foto: Porsche
Foto: Lexus
Preisfrage: Welche Funktion hat der Dachspoiler?
a) Verbesserung des Heckabtriebs?
b) Reduzierung der Verschmutzung der Heckscheibe?
Datenvergleich:
Systemleistung, Höchstgeschwindigkeit, Beschleunigung, Norm- vs. Testverbrauch und CO2/km:
Lexus RX450h: 183kW, 200km/h, 7,8s, 6,3l vs. 10l (Express.de), 148g
Porsche Cayenne Hybrid: 245kW+34kW=279kW, 242km/h, 6,5s, 8,2l, 193g
Hybridkonzept und Batteriespezifikation
Lexus: Vollhybrid (d.h. beide Antriebsarten sind einzeln oder kombiniert nutzbar), Boostoption, Rekuperation. / Nickel-Metallhydrid, 5 Jahre Garantie
Porsche: 3,0l, 6 Zylinder (Super), Vollhybrid (s.o.)
Basispreise:
Lexus: 59.690 EUR, Aufpreis für Executive Line (mit Premiumaudio, Navi, elektr. Heckklappe, Parkassistent, LED-Scheinwerfer): 5860 EUR
Porsche: 78.636 EUR
Ich bin den Lexus Hybrid schon probegefahren. Den Cayenne habe ich bislang nur als Diesel gefahren. Was sofort auffällt: Für die Fahrt durch die City ist der Lexus wesentlich übersichtlicher, weil er einfach nicht so dick ist. Er sieht dezenter aus als ein Cayenne. Man fährt auch im Stadtverkehr relativ entspannt. Das gilt für den Cayenne nicht, jedenfalls nicht in Berlin. Andauernd ist man damit beschäftigt, nirgendwo anzuecken. Der Lexus sieht auch mehr nach robustem Metroauto aus, dessen Fahrer die innerstädtische Umgebung nur als Sonderform eines schwierigen Geländes versteht. Die Idee vom Cayenne ist es dagegen, die Rallye Transsyberia zu bestehen oder gar zu gewinnen. Die neuen Cayenne und Touareg sehen zwar wesentlich dezenter aus, aber eigentlich sind sie doch eher für Brandenburg als für Berlin designed.
Die Frage ist also: Wer braucht einen Cayenne S Hybrid, wenn es einen Cayenne Diesel gibt? Ich bin gespannt, wie er sich verkaufen wird.
Trotzdem verstehen sich die beiden nicht als Modelle gleicher Gattung. Der Porsche ist ein SUV. Der Lexus RX ein "Crossover". Crossover von was? Wohl aus SUV und Limousine? Gefällt mir jedenfalls viel besser als der Crossover von BMW. Am Facelift des Cayenne fällt auf: Der wuchtige Charakter ist etwas entschärft. Die Heckleuchten (die mir am Heck des Cayenne besonders gefielen), sind von vertikal auf horizontal gelegt worden - viel zu brav, finde ich. Die Schulterlinie des Cayenne verläuft nun nach vorne abfallend - ein zeitgemäßer Trick, mit dem auch stehende Autos wie in Fahrt wirken...
Foto: Porsche
Foto: Lexus
Preisfrage: Welche Funktion hat der Dachspoiler?
a) Verbesserung des Heckabtriebs?
b) Reduzierung der Verschmutzung der Heckscheibe?
Datenvergleich:
Systemleistung, Höchstgeschwindigkeit, Beschleunigung, Norm- vs. Testverbrauch und CO2/km:
Lexus RX450h: 183kW, 200km/h, 7,8s, 6,3l vs. 10l (Express.de), 148g
Porsche Cayenne Hybrid: 245kW+34kW=279kW, 242km/h, 6,5s, 8,2l, 193g
Hybridkonzept und Batteriespezifikation
Lexus: Vollhybrid (d.h. beide Antriebsarten sind einzeln oder kombiniert nutzbar), Boostoption, Rekuperation. / Nickel-Metallhydrid, 5 Jahre Garantie
Porsche: 3,0l, 6 Zylinder (Super), Vollhybrid (s.o.)
Basispreise:
Lexus: 59.690 EUR, Aufpreis für Executive Line (mit Premiumaudio, Navi, elektr. Heckklappe, Parkassistent, LED-Scheinwerfer): 5860 EUR
Porsche: 78.636 EUR
Ich bin den Lexus Hybrid schon probegefahren. Den Cayenne habe ich bislang nur als Diesel gefahren. Was sofort auffällt: Für die Fahrt durch die City ist der Lexus wesentlich übersichtlicher, weil er einfach nicht so dick ist. Er sieht dezenter aus als ein Cayenne. Man fährt auch im Stadtverkehr relativ entspannt. Das gilt für den Cayenne nicht, jedenfalls nicht in Berlin. Andauernd ist man damit beschäftigt, nirgendwo anzuecken. Der Lexus sieht auch mehr nach robustem Metroauto aus, dessen Fahrer die innerstädtische Umgebung nur als Sonderform eines schwierigen Geländes versteht. Die Idee vom Cayenne ist es dagegen, die Rallye Transsyberia zu bestehen oder gar zu gewinnen. Die neuen Cayenne und Touareg sehen zwar wesentlich dezenter aus, aber eigentlich sind sie doch eher für Brandenburg als für Berlin designed.
Die Frage ist also: Wer braucht einen Cayenne S Hybrid, wenn es einen Cayenne Diesel gibt? Ich bin gespannt, wie er sich verkaufen wird.
Freitag, 5. März 2010
Bund fördert Patentneulinge
Kleine und mittlere Unternehmen, die noch nie oder zuletzt vor mindestens fünf Jahren ein Patent angemeldet haben, können im Rahmen einer Patentaktion des Bundesbundes Fördermittel beantragen.
Die KMU-Patentaktion (Link) ist Teil des Förderprogramms SIGNO (Link), zu dem noch weitere Leistungen gehören.
Teilpakete mit Fördersummenobergrenze:
Patentrecherche, 800€
Kosten-Nutzen-Analyse, 800€
Patentanmeldung beim DPMA, 2.100€
Vorbereitung der Erfindungsverwertung, 1.600€
Gewerberlicher Rechtsschutz im Ausland, 2.700€
Pro Unternehmen können maximal 8.000€ abgerufen werden.
Teilnehmen können Unternehmen mit Sitz in Deutschland und höchstens 250 Mitarbeiter oder einer Jahresbilanzsumme unter 43 Mio. €.
Förderanträge können nicht beim Bund sondern müssen über die SIGNO-Partner eingereicht werden.
In Berlin und Brandenburg sind dies die
- TSB Innovationsagentur Berlin GmbH.
- EuroNorm GmbH in Neuenhagen,
- ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg in Potsdam (Frau Verena Klemz).
(Kontaktdaten: Link)
Die KMU-Patentaktion (Link) ist Teil des Förderprogramms SIGNO (Link), zu dem noch weitere Leistungen gehören.
Teilpakete mit Fördersummenobergrenze:
Patentrecherche, 800€
Kosten-Nutzen-Analyse, 800€
Patentanmeldung beim DPMA, 2.100€
Vorbereitung der Erfindungsverwertung, 1.600€
Gewerberlicher Rechtsschutz im Ausland, 2.700€
Pro Unternehmen können maximal 8.000€ abgerufen werden.
Teilnehmen können Unternehmen mit Sitz in Deutschland und höchstens 250 Mitarbeiter oder einer Jahresbilanzsumme unter 43 Mio. €.
Förderanträge können nicht beim Bund sondern müssen über die SIGNO-Partner eingereicht werden.
In Berlin und Brandenburg sind dies die
- TSB Innovationsagentur Berlin GmbH.
- EuroNorm GmbH in Neuenhagen,
- ZAB ZukunftsAgentur Brandenburg in Potsdam (Frau Verena Klemz).
(Kontaktdaten: Link)
Mittwoch, 3. März 2010
UPDATE: Porsche und RWE sind die innovativsten Aussteller in Genf
Ich gehe gerade die Twittermeldungen vom Genfer Autosalon durch. Neben Porsche überrascht mich RWE am meisten. Später mehr dazu...
UPDATE:
RWE
Wenn ein Elektroauto an einer Ladestation geladen wird, muss nicht nur Strom fließen. Es müssen auch Informationen ausgetauscht werden. Z.B. Wer tankt hier? Ist der Kunde registriert? Zu welchem Tarif bezieht er Strom? Wieviel will er laden? Es gibt ihnzwischen gleich mehrere Standardisierungskreise für die äußere und digitale Gestaltung des Ladekabels. Man kann annehmen, dass es am Ende aus einer Energie- und einer Informationsleitung bestehen würde.
RWE hingegen geht hier einen entscheidenden Schritt weiter. Man erinnerte sich seiner Entwicklungsarbeiten vor zehn Jahren im Thema Powerline, dem Datenaustausch über das Stromversorgungsnetz. Voila! Dann besteht das Ladekabel nur noch aus einer Energieleitung. Das bietet erhebliche Kostenvorteile. Seinem Ziel, jede längere Parksituation eines Elektroautos zum Nachladen nutzen zu können, kommt RWE damit näher.
RWE hat in Genf eine ziemlich geniale Gemeinschaftsentwicklung mit Harman International präsentiert: Die Idee: Wenn man schon über Powerline eine breitbandige Verbindung zum Fahrzeug aufbauen kann, dann kann man gleich auch das Infotainment im Fahrzeug beliefern: Musik, Navigationsdaten und was man sonst noch so brauchen könnte. Ein einziges Kabel für alles - die Powerline. Nun kommt doch noch seine Zeit und alle Vorstände heißen es -anders als damals - anscheinend gut ;-)
(Infos: RWE Effizienz)
PORSCHE
Wenn jemand alle Nutzenpotenziale aus der Kombination eines Verbrennungsmotors, einer Elektromaschine und einer Batterie wirklich verstanden hat, dann ist es meiner Meinung nach Porsche. Der Fahrer hat alle Optionen, die elektrische Maschine als Generator für die Batterie zu nutzen, für den rein elektrischen Antrieb oder als unterstützendes Drehmoment zum Verbrennungsmotor. Was einen zusätzlichen Effekt bewirkt: Wird die elektrische Maschine zum "Boosten" genutzt, bietet sie nicht nur Drehmoment, es entfällt auch ihr Schleppmoment aus dem Generatorbetrieb. (BMW nutzt dies im Mildhybrid: Allein das Wegschalten des Generators beim Beschleunigen wirkt auf den Fahrer wie ein zusätzliches Dremoment.)
Dieser Hybrid zeigt auch, dass der tatsächliche Verbrauch eines Autos zunehmend vom Fahrstil des Fahrers abhängt. Der Spyder bietet nicht 70g CO2/km bei Höchstgeschwindigkeit oder - beschleunigung. Aber im rein elektrischen Betrieb kann er so gefahren werden.
(Infos: Porsche)
UPDATE:
RWE
Wenn ein Elektroauto an einer Ladestation geladen wird, muss nicht nur Strom fließen. Es müssen auch Informationen ausgetauscht werden. Z.B. Wer tankt hier? Ist der Kunde registriert? Zu welchem Tarif bezieht er Strom? Wieviel will er laden? Es gibt ihnzwischen gleich mehrere Standardisierungskreise für die äußere und digitale Gestaltung des Ladekabels. Man kann annehmen, dass es am Ende aus einer Energie- und einer Informationsleitung bestehen würde.
RWE hingegen geht hier einen entscheidenden Schritt weiter. Man erinnerte sich seiner Entwicklungsarbeiten vor zehn Jahren im Thema Powerline, dem Datenaustausch über das Stromversorgungsnetz. Voila! Dann besteht das Ladekabel nur noch aus einer Energieleitung. Das bietet erhebliche Kostenvorteile. Seinem Ziel, jede längere Parksituation eines Elektroautos zum Nachladen nutzen zu können, kommt RWE damit näher.
RWE hat in Genf eine ziemlich geniale Gemeinschaftsentwicklung mit Harman International präsentiert: Die Idee: Wenn man schon über Powerline eine breitbandige Verbindung zum Fahrzeug aufbauen kann, dann kann man gleich auch das Infotainment im Fahrzeug beliefern: Musik, Navigationsdaten und was man sonst noch so brauchen könnte. Ein einziges Kabel für alles - die Powerline. Nun kommt doch noch seine Zeit und alle Vorstände heißen es -anders als damals - anscheinend gut ;-)
(Infos: RWE Effizienz)
PORSCHE
Wenn jemand alle Nutzenpotenziale aus der Kombination eines Verbrennungsmotors, einer Elektromaschine und einer Batterie wirklich verstanden hat, dann ist es meiner Meinung nach Porsche. Der Fahrer hat alle Optionen, die elektrische Maschine als Generator für die Batterie zu nutzen, für den rein elektrischen Antrieb oder als unterstützendes Drehmoment zum Verbrennungsmotor. Was einen zusätzlichen Effekt bewirkt: Wird die elektrische Maschine zum "Boosten" genutzt, bietet sie nicht nur Drehmoment, es entfällt auch ihr Schleppmoment aus dem Generatorbetrieb. (BMW nutzt dies im Mildhybrid: Allein das Wegschalten des Generators beim Beschleunigen wirkt auf den Fahrer wie ein zusätzliches Dremoment.)
Dieser Hybrid zeigt auch, dass der tatsächliche Verbrauch eines Autos zunehmend vom Fahrstil des Fahrers abhängt. Der Spyder bietet nicht 70g CO2/km bei Höchstgeschwindigkeit oder - beschleunigung. Aber im rein elektrischen Betrieb kann er so gefahren werden.
(Infos: Porsche)
Dienstag, 2. März 2010
"Macht alles anders": Der Porsche 918 Spyder mit Vierquadrantenbetrieb
Um eines beneide ich SPIEGEL Online Autor Thomas Hillenbrand (Link) wirklich: Er wird in Genf die neue Porsche Studie 918 Spyder sehen.
Foto: Porsche
OK, äußerlich sieht er aus, wie so ein offener Porsche Rennwagen für dieses "Classement" eben aussieht. Ein 918 eben. Die Ansage lautet: Dies ist der Nachfolger vom 917, der Teufelsmaschine eines gewissen Ferdinand Piech.
Aber im Maschinenraum wird es richtig interessant. Die Werte: 3,4l V8 Motor mit 500 PS, zzgl. 2 Elektromotoren mit addiert 218 PS (Quelle: Classicdriver.com), 3l/100km, 70g CO2/km. 320 km/ Spitze. 25 km elektrische Reichweite.
Das Hybridsystem bietet vier verschiedene Betriebsmodi:
1 - rein elektrisch
2 - "normaler" Hybridbetrieb
3 - Elektroboostbetrieb: Nutzt beide Antriebsarten gleichzeitig für die Beschleunigung.
4 - Rennbetrieb
Empfehlenswert: Das Porsche Webspecial (Link)
Foto: Porsche
OK, äußerlich sieht er aus, wie so ein offener Porsche Rennwagen für dieses "Classement" eben aussieht. Ein 918 eben. Die Ansage lautet: Dies ist der Nachfolger vom 917, der Teufelsmaschine eines gewissen Ferdinand Piech.
Aber im Maschinenraum wird es richtig interessant. Die Werte: 3,4l V8 Motor mit 500 PS, zzgl. 2 Elektromotoren mit addiert 218 PS (Quelle: Classicdriver.com), 3l/100km, 70g CO2/km. 320 km/ Spitze. 25 km elektrische Reichweite.
Das Hybridsystem bietet vier verschiedene Betriebsmodi:
1 - rein elektrisch
2 - "normaler" Hybridbetrieb
3 - Elektroboostbetrieb: Nutzt beide Antriebsarten gleichzeitig für die Beschleunigung.
4 - Rennbetrieb
Empfehlenswert: Das Porsche Webspecial (Link)
Montag, 1. März 2010
RWE Ladekabel
Morgen auf dem Autosalon Genf präsentiert RWE den Software-Download via Ladekabel, entwickelt mit Harman International,der TU Dortmund und INSYS.
Sonntag, 28. Februar 2010
Where the streets have no views
So, Kanzlerin Merkel podcastet also ihre Zustimmung zum Opt-Out-Verfahren, nachdem schriftlich widersprechen muss, wer sein Haus, sein Auto oder sich selbst nicht auf Street View sehen will.
Ich habe gerade mal einen Googlemaps Screenshot vom Wohnhaus Merkels gemacht. Soll ich den auch mal posten? Wenn es ihr nicht gefällt, kann sie mir ja das Musterschreiben ihrer Verbraucherschutzministerin zusenden.
Das kann sich ja jeder herunterladen auf einer eigens eingerichteten Website: Link
Für Realsatire halte ich allerdings die Adresse von Google Germany: ABC-Straße 19, Hamburg. "ABC-Straße". Heißt der Datenschutzbeauftragte von Google Germany etwa auch Herr Mustermann?
Wohlgemerkt:
Ich sehe kein Problem in Google Streetview. Aber ich habe etwas länger darüber nachgedacht und vergleiche es mit den Datenschutzbedenken und Lizenzansprüchen nach Erfindung der Kodakkamera und Fliegerei.
Aber dass jeder widersprechen kann, ist ja wohl nicht Legitimität genug.
Ich habe gerade mal einen Googlemaps Screenshot vom Wohnhaus Merkels gemacht. Soll ich den auch mal posten? Wenn es ihr nicht gefällt, kann sie mir ja das Musterschreiben ihrer Verbraucherschutzministerin zusenden.
Das kann sich ja jeder herunterladen auf einer eigens eingerichteten Website: Link
Für Realsatire halte ich allerdings die Adresse von Google Germany: ABC-Straße 19, Hamburg. "ABC-Straße". Heißt der Datenschutzbeauftragte von Google Germany etwa auch Herr Mustermann?
Wohlgemerkt:
Ich sehe kein Problem in Google Streetview. Aber ich habe etwas länger darüber nachgedacht und vergleiche es mit den Datenschutzbedenken und Lizenzansprüchen nach Erfindung der Kodakkamera und Fliegerei.
Aber dass jeder widersprechen kann, ist ja wohl nicht Legitimität genug.
Sonntag, 14. Februar 2010
Toyota in der Boxengasse, Porsche mit Uranzentrifugentechnik
Nach den Kleinwagen, der Kompaktklasse und den Hybriden muss Toyota nun auch noch seinen US-Pickup zurückrufen. Und dieser letzte Rückruf ist besonders peinlich: Die Antriebswelle kann aus der Verankerung herausreißen und auf den Boden fallen.
Genau dieses Malheur hat Frank Goosen in seinem Heimatroman über das schööne Ruhrgebiet "Radio Heimat" über seinen damaligen Ford Taunus beschrieben. Die Welle fiel ab und es knirschte Metall auf Asphalt.
Wenn es einmal läuft, dann läuft es richtig.
Website von Williams Hybrid Power
Währenddessen geht man in Zuffenhausen völlig neue Wege: Porsche bringt einen Hybrid Rennwagen heraus. Der Hybridantrieb soll den Verbrauch senken. Der ist bei Langstreckenrennen wie Le Mans manchmal entscheidend, denn er reduziert die Anzahl der Tankstopps.
Stopp: Lesen wir nicht immer, ein Hybrid rechne sich nur im Stadtverkehr mit viel Stop-and-Go? Das stimmt. Wenn man aber genauer hinguckt, geht es im Stadtzyklus darum, wie oft man bremsen und wieder beschleunigen muss und ob sich dies in dem niedrigen Geschwindigkeitsband -bzw. Drehzahlband abspielt, in dem der Elektroantrieb ökonomischer ist. Zusätzlich wirkt der Effekt des "rekuperativen", also generatorischen Bremsens. Wer bremst, lädt die Batterie auf.
Und dies ist der Haupteffekt im Rennbetrieb: Generatorisch bremsen und mit der eingespeicherten elektrischen Energie einen Elektromotor für ein zusätzliches Drehmoment antreiben.
Wenn die Rekuperation aber den Haupteinspareffekt bringen soll, und nicht das elektrische Fahren, gibt es bei der "zivilen" Architektur eines Hybridantriebs ein Problem: Die Batterie kann nur einen Bruchteil der Leistung aufnehmen und speichern, die beim Bremsen erzeugt wird. (Deshalb dauert es ja so lange, bis eine Batterie vollaufgeladen ist: Das Problem ist nicht, dass man die Leistung für eine Volladung nicht zur Verfügung hätte, sondern der elektrochemische Prozess des Ladens dauert so lange.)
Es gibt nur noch zwei Speichertechniken, die die hohe Bremsleistung verlustarm speichern können: Kondensatoren und: Schwungräder! Und unter Rennbedingungen bietet ein Schwungrad mehr Vorteile als Kondensatoren: Es kann bei gleichen Abmaßen mehr Energie speichern. Doch auch hier ist Aufmerksamkeit geboten: Eine rotierende Masse neigt dazu, ihre Rotationsachse beizubehalten. Weil die Erde sich dreht erleben wir nicht nur Tag und Nacht sondern auch Sommer und Winter, die durch die charakteristische Neigung der Erdachse gegen ihre Umlaufbahn um die Sonne erzeugt werden. Und deshalb versetzt man Raketen und Satelliten in Rotation: Damit sie ihre Orientierung beibehalten. Baut man jedoch ein schnell rotierendes Schwungrad in der falschen Lage in ein Fahrzeug, kann dies das Abbiegen erschweren. So geschehen bei den ersten Hybridbussen vor etlichen Jahren.
Deshalb hat sich Porsche beim 911 GT3 R Hybrid für einen ausgereiften Schwungmassenspeicher entschieden. Als Zuliefer wurde der britische Zulieferer Williams Hybrid Power ausgewählt (Link). Williams schildert auf seiner Website, dass die entwickelte MLC-Technologie ursprünglich für Zentrifugen entwickelt wurde, die in der Urananreicherung eingesetzt werden.
Da kann man nur hoffen, dass der neue Hybridporsche nicht unter den Atomwaffensperrvertrag fallen wird ;-)
Genau dieses Malheur hat Frank Goosen in seinem Heimatroman über das schööne Ruhrgebiet "Radio Heimat" über seinen damaligen Ford Taunus beschrieben. Die Welle fiel ab und es knirschte Metall auf Asphalt.
Wenn es einmal läuft, dann läuft es richtig.
Website von Williams Hybrid Power
Währenddessen geht man in Zuffenhausen völlig neue Wege: Porsche bringt einen Hybrid Rennwagen heraus. Der Hybridantrieb soll den Verbrauch senken. Der ist bei Langstreckenrennen wie Le Mans manchmal entscheidend, denn er reduziert die Anzahl der Tankstopps.
Stopp: Lesen wir nicht immer, ein Hybrid rechne sich nur im Stadtverkehr mit viel Stop-and-Go? Das stimmt. Wenn man aber genauer hinguckt, geht es im Stadtzyklus darum, wie oft man bremsen und wieder beschleunigen muss und ob sich dies in dem niedrigen Geschwindigkeitsband -bzw. Drehzahlband abspielt, in dem der Elektroantrieb ökonomischer ist. Zusätzlich wirkt der Effekt des "rekuperativen", also generatorischen Bremsens. Wer bremst, lädt die Batterie auf.
Und dies ist der Haupteffekt im Rennbetrieb: Generatorisch bremsen und mit der eingespeicherten elektrischen Energie einen Elektromotor für ein zusätzliches Drehmoment antreiben.
Wenn die Rekuperation aber den Haupteinspareffekt bringen soll, und nicht das elektrische Fahren, gibt es bei der "zivilen" Architektur eines Hybridantriebs ein Problem: Die Batterie kann nur einen Bruchteil der Leistung aufnehmen und speichern, die beim Bremsen erzeugt wird. (Deshalb dauert es ja so lange, bis eine Batterie vollaufgeladen ist: Das Problem ist nicht, dass man die Leistung für eine Volladung nicht zur Verfügung hätte, sondern der elektrochemische Prozess des Ladens dauert so lange.)
Es gibt nur noch zwei Speichertechniken, die die hohe Bremsleistung verlustarm speichern können: Kondensatoren und: Schwungräder! Und unter Rennbedingungen bietet ein Schwungrad mehr Vorteile als Kondensatoren: Es kann bei gleichen Abmaßen mehr Energie speichern. Doch auch hier ist Aufmerksamkeit geboten: Eine rotierende Masse neigt dazu, ihre Rotationsachse beizubehalten. Weil die Erde sich dreht erleben wir nicht nur Tag und Nacht sondern auch Sommer und Winter, die durch die charakteristische Neigung der Erdachse gegen ihre Umlaufbahn um die Sonne erzeugt werden. Und deshalb versetzt man Raketen und Satelliten in Rotation: Damit sie ihre Orientierung beibehalten. Baut man jedoch ein schnell rotierendes Schwungrad in der falschen Lage in ein Fahrzeug, kann dies das Abbiegen erschweren. So geschehen bei den ersten Hybridbussen vor etlichen Jahren.
Deshalb hat sich Porsche beim 911 GT3 R Hybrid für einen ausgereiften Schwungmassenspeicher entschieden. Als Zuliefer wurde der britische Zulieferer Williams Hybrid Power ausgewählt (Link). Williams schildert auf seiner Website, dass die entwickelte MLC-Technologie ursprünglich für Zentrifugen entwickelt wurde, die in der Urananreicherung eingesetzt werden.
Da kann man nur hoffen, dass der neue Hybridporsche nicht unter den Atomwaffensperrvertrag fallen wird ;-)
Freitag, 12. Februar 2010
Valentin Ceausescu missbraucht Markenrecht für Zensur
Der Größenwahn seines Vaters scheint sich auf ihn vererbt zu haben: Valentin Ceausescu hat gegen das Bukarester Odeon Theater geklagt, weil dieses ein Stück "über die letzten Tage der Ceausescus" aufführen will, der Sohnemann aber angeblich ein Markenrecht auf seinen Familiennamen hat.
Natürlich hat er auch einen Anwalt gefunden, dem dieses Stück nicht zu peinlich und dumm ist: Haralambie Voicilas. Besonders helle scheint der Mann nicht zu sein. Denn er hat das Theater auf einen lediglich symbolischen "Schadensersatz" von umgerechnet einen viertel EURO verklagt. Damit liefert er selbst den Beweis dafür, dass die Marke nicht für gewerbliche Zwecke angemeldet wurde, sondern für politische, nämlich Zensur. (Eine berüchtigte Sekte, die viele bunte Bücher verkauft, hat ebenfalls mal das Urheberrecht auf ihre Bücher dafür missbraucht, gegen Zitate von Kritikern vorzugehen.) Ginge es ihm um das gewerbliche Schutzrecht, würde er seine Forderung an die bisherigen Einnahmen des Theaters koppeln.
Das Gericht, bei dem Ceausescu Klage eingereicht hat, müsste diese also ablehnen.
Ich habe mal recherchiert, ob der Familienname auch als europäische Gemeinschaftsmarke eingetragen ist. Ergebnis: Ist er nicht! Dann werde ich mal hingehen, und verfolgen, ob ich Valentin belangen kann...
Ceausescu ist nicht der einzige, der seinen Familiennamen als Marke eingetragen hat. Heidi Klum hat das auch gemacht. Sogar als Wort und als Bildmarke. Anfangs glaubte ihr Vater ja auch, Kritiker von Heidi Klum mit Verweis auf das Markenrecht einschüchtern zu können...
Wenn man die eigene Person schon für markenwürdig hält, sollte man aber auch verstehen, dass Marken gewerbliche Schutzrechte sind, die sich für Politik nicht missbrauchen lassen.
Quelle: DNEWS
Natürlich hat er auch einen Anwalt gefunden, dem dieses Stück nicht zu peinlich und dumm ist: Haralambie Voicilas. Besonders helle scheint der Mann nicht zu sein. Denn er hat das Theater auf einen lediglich symbolischen "Schadensersatz" von umgerechnet einen viertel EURO verklagt. Damit liefert er selbst den Beweis dafür, dass die Marke nicht für gewerbliche Zwecke angemeldet wurde, sondern für politische, nämlich Zensur. (Eine berüchtigte Sekte, die viele bunte Bücher verkauft, hat ebenfalls mal das Urheberrecht auf ihre Bücher dafür missbraucht, gegen Zitate von Kritikern vorzugehen.) Ginge es ihm um das gewerbliche Schutzrecht, würde er seine Forderung an die bisherigen Einnahmen des Theaters koppeln.
Das Gericht, bei dem Ceausescu Klage eingereicht hat, müsste diese also ablehnen.
Ich habe mal recherchiert, ob der Familienname auch als europäische Gemeinschaftsmarke eingetragen ist. Ergebnis: Ist er nicht! Dann werde ich mal hingehen, und verfolgen, ob ich Valentin belangen kann...
Ceausescu ist nicht der einzige, der seinen Familiennamen als Marke eingetragen hat. Heidi Klum hat das auch gemacht. Sogar als Wort und als Bildmarke. Anfangs glaubte ihr Vater ja auch, Kritiker von Heidi Klum mit Verweis auf das Markenrecht einschüchtern zu können...
Wenn man die eigene Person schon für markenwürdig hält, sollte man aber auch verstehen, dass Marken gewerbliche Schutzrechte sind, die sich für Politik nicht missbrauchen lassen.
Quelle: DNEWS
Valentin Ceausescu missbraucht Markenrecht für Zensur
Der Größenwahn seines Vaters scheint sich auf ihn vererbt zu haben: Valentin Ceausescu hat gegen das Bukarester Odeon Theater geklagt, weil dieses ein Stück "über die letzten Tage der Ceausescus" aufführen will, der Sohnemann aber angeblich ein Markenrecht auf seinen Familiennamen hat.
Natürlich hat er auch einen Anwalt gefunden, dem dieses Stück nicht zu peinlich und dumm ist: Haralambie Voicilas. Besonders helle scheint der Mann nicht zu sein. Denn er hat das Theater auf einen lediglich symbolischen "Schadensersatz" von umgerechnet einen viertel EURO verklagt. Damit liefert er selbst den Beweis dafür, dass die Marke nicht für gewerbliche Zwecke angemeldet wurde, sondern für politische, nämlich Zensur. (Eine berüchtigte Sekte, die viele bunte Bücher verkauft, hat ebenfalls mal das Urheberrecht auf ihre Bücher dafür missbraucht, gegen Zitate von Kritikern vorzugehen.) Ginge es ihm um das gewerbliche Schutzrecht, würde er seine Forderung an die bisherigen Einnahmen des Theaters koppeln.
Das Gericht, bei dem Ceausescu Klage eingereicht hat, müsste diese also ablehnen.
Ich habe mal recherchiert, ob der Familienname auch als europäische Gemeinschaftsmarke eingetragen ist. Ergebnis: Ist er nicht! Dann werde ich mal hingehen, und verfolgen, ob ich Valentin belangen kann...
Ceausescu ist nicht der einzige, der seinen Familiennamen als Marke eingetragen hat. Heidi Klum hat das auch gemacht. Sogar als Wort und als Bildmarke. Anfangs glaubte ihr Vater ja auch, Kritiker von Heidi Klum mit Verweis auf das Markenrecht einschüchtern zu können...
Wenn man die eigene Person schon für markenwürdig hält, sollte man aber auch verstehen, dass Marken gewerbliche Schutzrechte sind, die sich für Politik nicht missbrauchen lassen.
Quelle: DNEWS
Natürlich hat er auch einen Anwalt gefunden, dem dieses Stück nicht zu peinlich und dumm ist: Haralambie Voicilas. Besonders helle scheint der Mann nicht zu sein. Denn er hat das Theater auf einen lediglich symbolischen "Schadensersatz" von umgerechnet einen viertel EURO verklagt. Damit liefert er selbst den Beweis dafür, dass die Marke nicht für gewerbliche Zwecke angemeldet wurde, sondern für politische, nämlich Zensur. (Eine berüchtigte Sekte, die viele bunte Bücher verkauft, hat ebenfalls mal das Urheberrecht auf ihre Bücher dafür missbraucht, gegen Zitate von Kritikern vorzugehen.) Ginge es ihm um das gewerbliche Schutzrecht, würde er seine Forderung an die bisherigen Einnahmen des Theaters koppeln.
Das Gericht, bei dem Ceausescu Klage eingereicht hat, müsste diese also ablehnen.
Ich habe mal recherchiert, ob der Familienname auch als europäische Gemeinschaftsmarke eingetragen ist. Ergebnis: Ist er nicht! Dann werde ich mal hingehen, und verfolgen, ob ich Valentin belangen kann...
Ceausescu ist nicht der einzige, der seinen Familiennamen als Marke eingetragen hat. Heidi Klum hat das auch gemacht. Sogar als Wort und als Bildmarke. Anfangs glaubte ihr Vater ja auch, Kritiker von Heidi Klum mit Verweis auf das Markenrecht einschüchtern zu können...
Wenn man die eigene Person schon für markenwürdig hält, sollte man aber auch verstehen, dass Marken gewerbliche Schutzrechte sind, die sich für Politik nicht missbrauchen lassen.
Quelle: DNEWS
Dienstag, 9. Februar 2010
Liebe Google-Streetview-Kritiker,
nachdem die Brüder Wright ihre ersten erfolgreichen Flüge geleistet hatten, fiel einigen US-Juristen auf, dass einem Landbesitzer nicht nur die Fläche seines Grundstücks gehörte, sondern auch der Luftraumquader darüber -und zwar bis zum Himmel- und der Kegel darunter - bis zur Erdmitte. Also, so lasen sie das US-Gesetz, würde ein Flugzeugpilot fortan Lizenzen von allen Landbesitzern brauchen würde, die auf seiner Strecke von A nach B lagen. Der US-Kongress erkannte rechtzeitig, dass hier etwas klar gestellt werden musste, sollte diese revolutionäre Erfindung nicht aus juristischen Gründen "auf der Strecke bleiben".
Ein anderes Beispiel:
Nachdem ein gewisser Eastmann einen flexiblen, aufrollbaren und versandfähigen Film für Kodak-Kameras erfunden hatte, entkoppelte er das kreative Hobby der Fotografie von der fachmännischen Arbeit der Filmentwicklung. Fotografieren wurde ein Massenhobby. Die Leute fingen an, durch die Gegend zu fotografieren. Und dies ging schnell einigen anderen Leuten gegen den Strich. So kamen einige Kommunalpolitiker auf die Idee, fortan Lizenzgebühren zu verlangen, wenn man die Wahrzeichen einer Stadt fotografieren wollte. (Auf englisch heißt es ja "to take a photograph", so als würde der Fotograf dem Motiv etwas "wegnehmen", und sei es nur eine Kopie..) Doch die Gerichte sagten: Nein, eine Lizenz ist nicht erforderlich.
Damals wie heute war Leuten, die auf der Straße zufällig mit fotografiert wurden, ein wenig unwohl.
Und heute? Heute haben wir uns daran gewöhnt. Wir werden uns auch an Google Streetview gewöhnen. Was Google hier macht, ist eine Verdichtung von vielen Einzelfotografien, die man auch mühselig als weltweite Community tun könnte. Wenn jeder vor sein Haus ginge und ein Foto von seiner Straße aufnähme und anschließend auf Open Streetmap hochladen würden, wäre der Effekt der gleiche.
Ist das riskant, oder ist es nur ungewöhnlich? Wird die Exposition des Einzelnen nicht dadurch relativiert, dass er nur einer unter Millionen ist? Streetview zeigt doch nur das, was man vor Ort als normaler Passant auch sehen kann. Eine reale Abbildung einer Straße hilft beim Navigieren ungemein. Hilft, eine Hausnummer zu finden, hilft bei der Überlegung, wo man parken könnte. Oder hilft bei der Wohnungssuche, um sich ein Bild zu machen. Usw.
Ich wäre dagegen, hierfür eine Lizenzgebühr zu verlangen...
Link: Lawrence Lessig, "Free Culture"
Ein anderes Beispiel:
Nachdem ein gewisser Eastmann einen flexiblen, aufrollbaren und versandfähigen Film für Kodak-Kameras erfunden hatte, entkoppelte er das kreative Hobby der Fotografie von der fachmännischen Arbeit der Filmentwicklung. Fotografieren wurde ein Massenhobby. Die Leute fingen an, durch die Gegend zu fotografieren. Und dies ging schnell einigen anderen Leuten gegen den Strich. So kamen einige Kommunalpolitiker auf die Idee, fortan Lizenzgebühren zu verlangen, wenn man die Wahrzeichen einer Stadt fotografieren wollte. (Auf englisch heißt es ja "to take a photograph", so als würde der Fotograf dem Motiv etwas "wegnehmen", und sei es nur eine Kopie..) Doch die Gerichte sagten: Nein, eine Lizenz ist nicht erforderlich.
Damals wie heute war Leuten, die auf der Straße zufällig mit fotografiert wurden, ein wenig unwohl.
Und heute? Heute haben wir uns daran gewöhnt. Wir werden uns auch an Google Streetview gewöhnen. Was Google hier macht, ist eine Verdichtung von vielen Einzelfotografien, die man auch mühselig als weltweite Community tun könnte. Wenn jeder vor sein Haus ginge und ein Foto von seiner Straße aufnähme und anschließend auf Open Streetmap hochladen würden, wäre der Effekt der gleiche.
Ist das riskant, oder ist es nur ungewöhnlich? Wird die Exposition des Einzelnen nicht dadurch relativiert, dass er nur einer unter Millionen ist? Streetview zeigt doch nur das, was man vor Ort als normaler Passant auch sehen kann. Eine reale Abbildung einer Straße hilft beim Navigieren ungemein. Hilft, eine Hausnummer zu finden, hilft bei der Überlegung, wo man parken könnte. Oder hilft bei der Wohnungssuche, um sich ein Bild zu machen. Usw.
Ich wäre dagegen, hierfür eine Lizenzgebühr zu verlangen...
Link: Lawrence Lessig, "Free Culture"
Liebe Google-Streetview-Kritiker,
nachdem die Brüder Wright ihre ersten erfolgreichen Flüge geleistet hatten, fiel einigen US-Juristen auf, dass einem Landbesitzer nicht nur die Fläche seines Grundstücks gehörte, sondern auch der Luftraumquader darüber -und zwar bis zum Himmel- und der Kegel darunter - bis zur Erdmitte. Also, so lasen sie das US-Gesetz, würde ein Flugzeugpilot fortan Lizenzen von allen Landbesitzern brauchen würde, die auf seiner Strecke von A nach B lagen. Der US-Kongress erkannte rechtzeitig, dass hier etwas klar gestellt werden musste, sollte diese revolutionäre Erfindung nicht aus juristischen Gründen "auf der Strecke bleiben".
Ein anderes Beispiel:
Nachdem ein gewisser Eastmann einen flexiblen, aufrollbaren und versandfähigen Film für Kodak-Kameras erfunden hatte, entkoppelte er das kreative Hobby der Fotografie von der fachmännischen Arbeit der Filmentwicklung. Fotografieren wurde ein Massenhobby. Die Leute fingen an, durch die Gegend zu fotografieren. Und dies ging schnell einigen anderen Leuten gegen den Strich. So kamen einige Kommunalpolitiker auf die Idee, fortan Lizenzgebühren zu verlangen, wenn man die Wahrzeichen einer Stadt fotografieren wollte. (Auf englisch heißt es ja "to take a photograph", so als würde der Fotograf dem Motiv etwas "wegnehmen", und sei es nur eine Kopie..) Doch die Gerichte sagten: Nein, eine Lizenz ist nicht erforderlich.
Damals wie heute war Leuten, die auf der Straße zufällig mit fotografiert wurden, ein wenig unwohl.
Und heute? Heute haben wir uns daran gewöhnt. Wir werden uns auch an Google Streetview gewöhnen. Was Google hier macht, ist eine Verdichtung von vielen Einzelfotografien, die man auch mühselig als weltweite Community tun könnte. Wenn jeder vor sein Haus ginge und ein Foto von seiner Straße aufnähme und anschließend auf Open Streetmap hochladen würden, wäre der Effekt der gleiche.
Ist das riskant, oder ist es nur ungewöhnlich? Wird die Exposition des Einzelnen nicht dadurch relativiert, dass er nur einer unter Millionen ist? Streetview zeigt doch nur das, was man vor Ort als normaler Passant auch sehen kann. Eine reale Abbildung einer Straße hilft beim Navigieren ungemein. Hilft, eine Hausnummer zu finden, hilft bei der Überlegung, wo man parken könnte. Oder hilft bei der Wohnungssuche, um sich ein Bild zu machen. Usw.
Ich wäre dagegen, hierfür eine Lizenzgebühr zu verlangen...
Link: Lawrence Lessig, "Free Culture"
Ein anderes Beispiel:
Nachdem ein gewisser Eastmann einen flexiblen, aufrollbaren und versandfähigen Film für Kodak-Kameras erfunden hatte, entkoppelte er das kreative Hobby der Fotografie von der fachmännischen Arbeit der Filmentwicklung. Fotografieren wurde ein Massenhobby. Die Leute fingen an, durch die Gegend zu fotografieren. Und dies ging schnell einigen anderen Leuten gegen den Strich. So kamen einige Kommunalpolitiker auf die Idee, fortan Lizenzgebühren zu verlangen, wenn man die Wahrzeichen einer Stadt fotografieren wollte. (Auf englisch heißt es ja "to take a photograph", so als würde der Fotograf dem Motiv etwas "wegnehmen", und sei es nur eine Kopie..) Doch die Gerichte sagten: Nein, eine Lizenz ist nicht erforderlich.
Damals wie heute war Leuten, die auf der Straße zufällig mit fotografiert wurden, ein wenig unwohl.
Und heute? Heute haben wir uns daran gewöhnt. Wir werden uns auch an Google Streetview gewöhnen. Was Google hier macht, ist eine Verdichtung von vielen Einzelfotografien, die man auch mühselig als weltweite Community tun könnte. Wenn jeder vor sein Haus ginge und ein Foto von seiner Straße aufnähme und anschließend auf Open Streetmap hochladen würden, wäre der Effekt der gleiche.
Ist das riskant, oder ist es nur ungewöhnlich? Wird die Exposition des Einzelnen nicht dadurch relativiert, dass er nur einer unter Millionen ist? Streetview zeigt doch nur das, was man vor Ort als normaler Passant auch sehen kann. Eine reale Abbildung einer Straße hilft beim Navigieren ungemein. Hilft, eine Hausnummer zu finden, hilft bei der Überlegung, wo man parken könnte. Oder hilft bei der Wohnungssuche, um sich ein Bild zu machen. Usw.
Ich wäre dagegen, hierfür eine Lizenzgebühr zu verlangen...
Link: Lawrence Lessig, "Free Culture"
Samstag, 6. Februar 2010
Unterschätzt und unterbewertet: Arbeitnehmererfindungen
Ich bin einem typisch deutschen Missstand auf der Spur: Unvergüteten Arbeitnehmererfindungen. Oder mit anderen Worten: Zuviel Bescheidenheit bei den Wertschöpfenden.
Was sind "Arbeitnehmererfindungen"?
Angestellte eines Unternehmens sind verpflichtet, ihrem Arbeitgeber Erfindungen, die sie erdacht haben, zu melden. Erfindungen sind: Ideen für neue oder verbesserte Produkte oder Verfahren. Nur so kommen Unternehmen überhaupt zu Patenten: Weil ihre Mitarbeiter diese melden, so dass das Unternehmen diese zum Patent anmelden kann.
Mitarbeiter sind zur Meldung von "Diensterfindungen" sogar gesetzlich verpflichtet: §5, Arbeitnehmererfindungsgesetz
Nach Eingang der Erfindungsmeldung kann der Arbeitgeber entscheiden, ob er die Erfindung "in Anspruch nimmt" oder sie "frei gibt". Wenn er sie frei gibt, kann der Arbeitnehmer damit machen, was er will. Z.B. sie selbst zum Patent anmelden.
Wenn der Arbeitgeber sie in Anspruch nimmt, kann er sie zum Patent anmelden. Der oder die Erfinder haben das Recht, in der Patentschrift als Erfinder genannt zu werden. Das dient z.B. dem Rennommee eines Erfinders in seinem Fachgebiet.
Vergütungsanspruch und Erfolgsbeteiligung
Was viele Arbeitnehmer wissen oder bereits erfahren haben: Es gibt einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber direkt nach dessen Inanspruchnahme. Meistens sind es mehrere hundert Euro. Diese Höhe empfinden die Mitarbeiter meistens als fair. Wer in der Entwicklung arbeitet und mehrere Erfindungsmeldungen im Jahr schreibt, der verdient sich hier einen nennenswerten Obulus dazu. Doch das ist noch nicht alles, auf was Erfinder einen Anspruch haben - und das wissen oft nur wenige:
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz verweist zusätzlich auf eine Richtlinie des Gesetzgebers für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen, auf die der Erfinder Anspruch hat, wenn seine Erfindung vom Arbeitgeber "verwertet" wird. Die Richtlinie beschreibt Vorgehensweisen für die Vergütung von patentfähigen und gebrauchsmusterfähigen Erfindungen sowie technischen Verbesserungsvorschlägen. Diese Richtlinien sind allerdings nicht zwingend 1:1 genau so umzusetzen, insbesondere dann nicht, wenn es bereits eine Regelung gibt, die den Erfinder besser stellt, als es diese Richtlinie täte. Aber laut Arbeitnehmererfindungsgesetz hat der Erfinder einen Anspruch auf eine Erfolgsbeteiligung.
Somit haben sie zusätzlich und laufend ein Anrecht auf eine Vergütung, wenn die Erfindung in den Betrieb oder an den Markt geht. Und wenn es um große Summen gehen sollte, kann richtig etwas zusammen kommen. Wir haben im Fernstudium einige Praxisfälle gerechnet, bei denen ich gerne der Erfinder gewesen wäre ;-)
Doch nicht alle Angestellten wissen davon. Und nicht alle, die es wissen, machen ihren Anspruch geltend. Hier gibt es zu viel Bescheidenheit. Z.B.: "Es gehört zu meinem Job, Erfindungen zu machen. Ich werde bereits gut bezahlt, meine Erfindungen sind hier eingerechnet." Das kann natürlich sein. Aber warum auf die Motivation einer Erfolgsbeteiligung verzichten? Liegt nicht hier genau der Reiz, Ingenieur zu werden? Einmal den ganz großen Treffer zu landen? Oder viele kleine? Die Vergütung läuft so lange, wie das Produkt am Markt Umsätze erzielt.
Könnte man sich soviel Bescheidenheit von einem -sagen wir:- Investmentbanker oder Konzernvorstand vorstellen? Das wäre unwahrscheinlich. Aber gerade in von Venture Capitalists gehaltenen Unternehmen gibt es eine große Affinität für solche Erfolgsbeteiligungen. VCs sind sehr an Patenten ihrer Portfoliounternehmen interessiert, weil sie den Unternehmenswert erhöhen oder stützen. In vielen Unternehmen hingegen werden kreative Angestellte nicht angemessen am Erfolg ihrer Erfindungen beteiligt, obwohl diese einen gesetzlichen Anspruch darauf hätten. Es wäre interessant, hierzu mal eine Studie zu erstellen.
Großes Win-Win-Potenzial
Doch der Misstand setzt eigentlich noch weiter vorne an: In vielen Unternehmen gibt es gar keine "Erfindungskultur" in dem Sinne, dass gute Ideen regelmäßig gemeldet und patentiert werden. Dabei entstehen hier die wettbewerbsrelevanten Unterscheidungsmerkmale und Vorsprünge durch Technik. Es sollte nicht dem Zufall überlassen bleiben, oder davon abhängen, dass der Mitarbeiter irgendwann die Zeit findet, ein Formular für die Erfindungsmeldung auszufüllen. Hierzu sollte regelmäßig motiviert werden. Davon profitiert auch das Unternehmen.
Erfindungsmeldungen sind ein vergleichsweise einfacher Weg, kreativ zu sein und mit guten Ideen Erfolg zu haben.
Ich kann jedem Entwickler also nur empfehlen, wenigstens einmal im Quartal Zeit dafür einzuplanen, um Ideen in Erfindungsmeldungen zu gießen. Es kann sich lohnen.
Hinweis:
Dies ist keine Rechtsberatung und ich biete diese auch nicht für Einzelfälle an. Hierzu sollte man sich im Zweifel an das Patentwesen bei seinem Arbeitgeber, seinen Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Links:
Arbeitnehmererfindungsgesetz,
Vergütungsrichtlinie
Was sind "Arbeitnehmererfindungen"?
Angestellte eines Unternehmens sind verpflichtet, ihrem Arbeitgeber Erfindungen, die sie erdacht haben, zu melden. Erfindungen sind: Ideen für neue oder verbesserte Produkte oder Verfahren. Nur so kommen Unternehmen überhaupt zu Patenten: Weil ihre Mitarbeiter diese melden, so dass das Unternehmen diese zum Patent anmelden kann.
Mitarbeiter sind zur Meldung von "Diensterfindungen" sogar gesetzlich verpflichtet: §5, Arbeitnehmererfindungsgesetz
Nach Eingang der Erfindungsmeldung kann der Arbeitgeber entscheiden, ob er die Erfindung "in Anspruch nimmt" oder sie "frei gibt". Wenn er sie frei gibt, kann der Arbeitnehmer damit machen, was er will. Z.B. sie selbst zum Patent anmelden.
Wenn der Arbeitgeber sie in Anspruch nimmt, kann er sie zum Patent anmelden. Der oder die Erfinder haben das Recht, in der Patentschrift als Erfinder genannt zu werden. Das dient z.B. dem Rennommee eines Erfinders in seinem Fachgebiet.
Vergütungsanspruch und Erfolgsbeteiligung
Was viele Arbeitnehmer wissen oder bereits erfahren haben: Es gibt einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber direkt nach dessen Inanspruchnahme. Meistens sind es mehrere hundert Euro. Diese Höhe empfinden die Mitarbeiter meistens als fair. Wer in der Entwicklung arbeitet und mehrere Erfindungsmeldungen im Jahr schreibt, der verdient sich hier einen nennenswerten Obulus dazu. Doch das ist noch nicht alles, auf was Erfinder einen Anspruch haben - und das wissen oft nur wenige:
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz verweist zusätzlich auf eine Richtlinie des Gesetzgebers für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen, auf die der Erfinder Anspruch hat, wenn seine Erfindung vom Arbeitgeber "verwertet" wird. Die Richtlinie beschreibt Vorgehensweisen für die Vergütung von patentfähigen und gebrauchsmusterfähigen Erfindungen sowie technischen Verbesserungsvorschlägen. Diese Richtlinien sind allerdings nicht zwingend 1:1 genau so umzusetzen, insbesondere dann nicht, wenn es bereits eine Regelung gibt, die den Erfinder besser stellt, als es diese Richtlinie täte. Aber laut Arbeitnehmererfindungsgesetz hat der Erfinder einen Anspruch auf eine Erfolgsbeteiligung.
Somit haben sie zusätzlich und laufend ein Anrecht auf eine Vergütung, wenn die Erfindung in den Betrieb oder an den Markt geht. Und wenn es um große Summen gehen sollte, kann richtig etwas zusammen kommen. Wir haben im Fernstudium einige Praxisfälle gerechnet, bei denen ich gerne der Erfinder gewesen wäre ;-)
Doch nicht alle Angestellten wissen davon. Und nicht alle, die es wissen, machen ihren Anspruch geltend. Hier gibt es zu viel Bescheidenheit. Z.B.: "Es gehört zu meinem Job, Erfindungen zu machen. Ich werde bereits gut bezahlt, meine Erfindungen sind hier eingerechnet." Das kann natürlich sein. Aber warum auf die Motivation einer Erfolgsbeteiligung verzichten? Liegt nicht hier genau der Reiz, Ingenieur zu werden? Einmal den ganz großen Treffer zu landen? Oder viele kleine? Die Vergütung läuft so lange, wie das Produkt am Markt Umsätze erzielt.
Könnte man sich soviel Bescheidenheit von einem -sagen wir:- Investmentbanker oder Konzernvorstand vorstellen? Das wäre unwahrscheinlich. Aber gerade in von Venture Capitalists gehaltenen Unternehmen gibt es eine große Affinität für solche Erfolgsbeteiligungen. VCs sind sehr an Patenten ihrer Portfoliounternehmen interessiert, weil sie den Unternehmenswert erhöhen oder stützen. In vielen Unternehmen hingegen werden kreative Angestellte nicht angemessen am Erfolg ihrer Erfindungen beteiligt, obwohl diese einen gesetzlichen Anspruch darauf hätten. Es wäre interessant, hierzu mal eine Studie zu erstellen.
Großes Win-Win-Potenzial
Doch der Misstand setzt eigentlich noch weiter vorne an: In vielen Unternehmen gibt es gar keine "Erfindungskultur" in dem Sinne, dass gute Ideen regelmäßig gemeldet und patentiert werden. Dabei entstehen hier die wettbewerbsrelevanten Unterscheidungsmerkmale und Vorsprünge durch Technik. Es sollte nicht dem Zufall überlassen bleiben, oder davon abhängen, dass der Mitarbeiter irgendwann die Zeit findet, ein Formular für die Erfindungsmeldung auszufüllen. Hierzu sollte regelmäßig motiviert werden. Davon profitiert auch das Unternehmen.
Erfindungsmeldungen sind ein vergleichsweise einfacher Weg, kreativ zu sein und mit guten Ideen Erfolg zu haben.
Ich kann jedem Entwickler also nur empfehlen, wenigstens einmal im Quartal Zeit dafür einzuplanen, um Ideen in Erfindungsmeldungen zu gießen. Es kann sich lohnen.
Hinweis:
Dies ist keine Rechtsberatung und ich biete diese auch nicht für Einzelfälle an. Hierzu sollte man sich im Zweifel an das Patentwesen bei seinem Arbeitgeber, seinen Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Links:
Arbeitnehmererfindungsgesetz,
Vergütungsrichtlinie
Abonnieren
Posts (Atom)