Existenzgründer und GmbH's benötigen z.B. aus folgenden Gründen eine Bewertung ihrer Schutzrechte.
- Vorbereitung von Lizenzverhandlungen oder Veräußerung
- Untermauerung eines Wertpotenzials von Produkten oder des Unternehmens für die Akquisition von Investoren oder Kreditgebern.
Die vom Wertgutachten abhängenden ökonomischen Größen können sein:
- Der Barwert auf Basis einer Fortschreibung oder Prognose fiktiver Lizenzeinnahmen (auf Basis einer passenden Lizenzanalogie)
- Upfrontpayments als Teil des Barwertes im Rahmen eines Lizenzvertrages (hier: meist exklusive Lizenz)
- Alle Verträge, die entweder den Wert des Patentes oder der Patentprodukte untermauern, erhöhen die Glaubhaftigkeit des ermittelten Wertes.
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