Aus gegebenen Anlass erinnert die GEMA daran, dass das von Kindergärten an St. Martin gesungene Liedgut tlw. noch urheberrechtlich geschützt ist.
Ich zitiere hier mal am besten O-Ton:
Werke jüngerer Urheber, die ihre Rechte an eine Verwertungsgesellschaft übertragen haben, sind hingegen geschützt und dürfen nur mit Lizenz öffentlich aufgeführt werden. Die Anmeldung erfolgt über die örtliche GEMA-Bezirksdirektion.
Allen Ernstes empfiehlt die GEMA Kindergärtnern, sich hinsichtlich der Urheberrechtslage der für den morgigen Martinstag geplanten Lieder unsicher sind, vorher in der Datenbank der GEMA zu recherchieren: www.gema.de/musikrecherche/
Die Märkische Oderzeitung lässt mich fassungslos zurück mit dem Hinweis der GEMA:
Allerdings gibt es auch eine Reihe moderner Lieder zum Martinstag. Wer diese aus den Liederbüchern einfach rauskopiert, um etwa ein Liedheft für Eltern und Verwandte zu basteln, handelt illegal. Die VG (Verwertungsgesellschaft) Musikedition habe deshalb 2009 zusammen mit der Gema den Kindergärten in Deutschland einen Lizenzvertrag angeboten, sagte der Geschäftsführer der VG, Christian Krauß, am Mittwoch.
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Unfassbar!
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