Die Schweizer Kreditinstitute sollen in Zukunft die deutsche Abgeltungsteuer wie deutsche Zahlstellen direkt einbehalten. Dabei werden grundsätzlich dieselben Erträge wie in Deutschland (Zinsen, Dividenden, sonstige Erträge, Veräußerungsgewinne) mit dem gleichen Steuersatz von 26,375 %, d. h. 25 %Kapitalertragsteuer + 5,5 % Solidaritätszuschlag, erhoben.Quelle: Wikipedia
Steuerhinterziehung wird hier lediglich unter dem Blickwinkel des in der Schweiz (anonym) arbeitenden Vermögens betrachtet. Dabei sind selbst hier für große Vermögen die pauschalen 25% Kapitalertragsteuer schon mal eine Besserstellung gegenüber einer individuellen Vertsteuerung, wie auch schon in Deutschland. Der Schweizer Bankenverband tat in einem Dradio Interview gestern so, als hebele er mit diesem Hinweis alle Kritik an dem Steuerabkommen aus (Link).
Aber das ist gar nicht der Punkt. Walter-Borjans wies in einem weiteren Interview darauf hin, dass der Tatbestand der Steuerhinterziehung in Deutschland mit der anschließenden Verbringung in die Schweiz (anonym, zugriffssicher) mit dem Abkommen überhaupt nicht geregelt wird (Link). Hier lauern aber die Dickfische: Wer einen in Deutschland erwirtschafteten Ertrag oder Gewinn von 1 Mio EUR nicht versteuere hinterziehe damit leicht 420.000 EUR. In der Schweiz werfe die 1 Mio dann pro Jahr je nach Anlage klasse mehrere 10.000 EUR ab, auf die künftig 25% fällig würden, also 2.500 EUR pro 10.000 EUR Ertrag.
Das feiert Schäuble als Eindämmung von Steuerhinterziehung. Auf die 420.000 EUR verzichtet er in diesem Beispiel aber weiterhin. Wessen Interessen das dient, ist sonnenklar: Den Schweizer Banken, für die sich die Anlagesumme, von der sie für die Anlage eine Provision erhält, nicht schmälert. Und den Steuerhinterziehern.
Der NRW Finanzminister hat aufgepasst und versucht Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Dafür sollte er das Bundesverdienstkreuz bekommen.
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