Donnerstag, 17. September 2009

Archäologen ohne Finderlohn

Zufälliges Pausengespräch mit einem Archäologiestudenten heute Mittag in der Technischen Fachhochschule Berlin:

Er: "Ihr Erfinder habt es gut. Ihr bekommt was für Eure Erfindungen. Wir Archäologen sind nur Entdecker. Und bekommen keine Belohnung, wenn wir was finden."

Ich: "Wem gehören denn die Funde, wenn Sie beim Graben etwas finden?"

Er: "Dem Staat, bzw. den Bundesländern. Das Denkmalamt interessiert sich schnell für einen, wenn man auf der Baustelle etwas entdeckt hat."

Ich: "Und gibt es eine Art Urheberrecht an Fotos von Fundstücken?"

Er: "Nicht wirklich. Wenn die Funde freigelegt sind, dann verwertet sie der Staat. Auch die Fotos. An uns, bzw. wer auch immer einen Fund auf seinem Grundstück macht, bleiben nur die Kosten für die Freilegung hängen. In einigen Städten ist das ein hohes Risiko für Immobilienprojekte. In Köln z.B. findet man schnell alte Römer, sobald man anfängt zu graben."

Ich: "Erhalten Sie keinerlei Belohnung für Ihren Fund?"

Er: "Doch. Fundstücke aus Metall z.B. werden nach ihrem Materialwert entlohnt. Für eine alte Bronzevase aus der Römerzeit erhält man dann schon mal ein paar Euro Fünfzig."

Das wusste ich noch gar nicht. Ich finde das Verfahren ein bisschen ungerecht. Erfinder und Entdecker kennen ja zwei Arten von Entlohnung: Das Geld und den Ruhm. Es leuchtet mir ein, dass eine alte Stadtmauer nicht ihrem Finder gehören können. Aber man sollte ihm wenigstens einen Eintrag in der Hall of Fame gönnen, bevor man sie ihm aus der Hand nimmt. Vor allem, wenn ihm vorher noch die Arbeit obliegt, es auszugraben. Die Rechtsfigur, die das so regelt besteht aus den sog Regalien. Ein bisschen angestaubt sind sie schon:

Stichworte: Schatzregal, Bergregal

Der Witz ist, dass die Denkmalämter nicht mehr selber dort graben, wo sie Funde vermuten. Sondern darauf warten, dass ein Privater zufällig dort bauen will. Dann blockieren sie ihn, verpflichten ihn zur Finanzierung der Ausgrabung. Dann fotografieren sie den Fund und holen leicht bewegliche Stück heraus. Anschließend dürfen die Bagger ihres Amtes walten...

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