Montag, 11. April 2011

Solms: Sofortabschaltung war "autokratische" Entscheidung der Ministerpräsidenden

In den vergangenen Tagen hat die FDP Spitze, zuletzt durch Hermann-Otto Solms im Interview der Woche des DRadio (Link), den Eindruck erweckt, sie habe bereits 1981 den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Da fragt man sich, warum sie bis zu ihrer Abwahl von der Bundesregierung 1998 und nach ihrer Wiederwahl 2010 nicht nur nichts für den Ausstieg unternommen hat sondern sogar die beschlossenen Laufzeitverkürzungen wieder rückgängig gemacht hat. Die FDP hätte es im eigenen Interesse besser unterlassen, auf Antiatompartei zu machen, denn so wird nur wieder einmal das Bild von der Umfallerpartei bestätigt.

Solms hat in dem Interview noch etwas interessantes gesagt: Es sei nicht die Bundesregierung gewesen, die nach Beschluss des "Moratoriums" die sieben Altkraftwerke vom Netz genommen habe. Sondern die Unions-Ministerpräsidenten, die Bundeskanzlerin Merkel zuvor ins Gebet genommen habe:
Adler: Nun war das eine Entscheidung, die ja zusammen mit der Bundesregierung getroffen worden ist - zusammen mit der Kanzlerin, mit dem Bundesumweltminister, mit dem Bundeswirtschaftsminister von Ihrer Partei. Das war ja keine autokratische Entscheidung von Ministerpräsidenten.

Solms: Doch, das war eine autokratische Entscheidung der Ministerpräsidenten, die für die Atomaufsicht zuständig sind . . .

Adler: . . . in der Ausführung . . .

Solms: . . . nein, die sind für die Atomaufsicht zuständig und nur sie konnten diese Entscheidung treffen. Wenn es eine Entscheidung der Bundesregierung gewesen wäre, dann hätte der Umweltminister die Abschaltung anordnen müssen. Das hat er nicht getan. Das war sozusagen eine klare einseitige Entscheidung der Ministerpräsidenten. Die Bundeskanzlerin hat nicht widersprochen, weil sie erkannt hat, dass die Ministerpräsidenten den Wunsch hatten, dies zu tun und sie das auch gar nicht verhindern konnte.

Quelle: DRadio Interview

Im weiteren Interviewverlauf bestätigt er sogar explizit, dass sich deshalb etwaige Schadensersatzklagen nicht gegen die Bundesregierung sondern gegen die handelnde Atomsicht im jeweiligen Bundesland zu richten habe. Allen voran gegen den bayerischen MP Seehofer, weil der am meisten Druck in diese Richtung gemacht habe.

Wer solche politische Verbündete hat, braucht wahrlich keinen politischen Gegner mehr. Mag sein, dass Solms juristisch richtig liegt. Aber ich kann mich an kein Statement der Bundesregierung gegen die sofortige Abschaltung erinnern. Im Gegenteil hat FDP Generalsekretär Lindner durch sein Nachpreschen, keiner der abgeschalteten Altkraftwerke dürfe je wieder ans Netz gehen, suggeriert, die Bundesregierung sei mit der Sofortabschaltung mehr als einverstanden.

Von der RWE Klage gegen die Abschaltung von Biblis ist nur bekannt geworden, dass sie beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht worden. Gegen wen genau sie sich richtet, konnte ich nicht recherchieren. Bisher waren aber wohl alle Beobachter in dem Glauben, die Abschaltung sei in direkter Folge des sog. Atom-Moratoriums erfolgt. So ist auch dessen Definition bei Wikipedia formuliert: Link
Auf Bitte der Bundesregierung ordneten die Atomaufsichtsbehörden der Länder, in denen diese Kraftwerke stehen, ihre befristete Stilllegung (Abschaltung) an. Einige Bundesländer fürchten erhebliche Schadensersatzforderungen, falls Gerichte das Moratorium als rechtlich unzulässigen Eingriff beurteilen.
Quelle: Wikipedia


Konkret wird Umweltminister Röttgen wie folgt wiedergegeben:
Das Gebot äußerster Vorsorge zwinge erst einmal zur Abschaltung der älteren Kraftwerke, ergänzte Röttgen. Als rechtliche Grundlage dafür nannte er Paragraph 19, Absatz 3 des Atomgesetzes.

Dies steht im Widerspruch zur Aussage von Solms: Damit dürfte weiterer Streit zwischen CDU und FDP bzw. Bund und Ländern entstehen, wenn es darum geht, für den Schadensersatz an RWE aufzukommen, wenn das Gericht für RWE entscheiden sollte. Die Chancen dafür stehen gar nicht schlecht.

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