Golem berichtet über eine Patenterteilung (6,990,338) für den Flugzeughersteller Boeing. Geschützt sein soll "ein für mobile Anwendungen angepasstes System, dass beispielsweise im Inneren eines Flugzeugs betrieben werden kann".
Bereits im Juni 2005 berichtete Golem darüber, dass United Airlines von der Flugaufsichtsbehörde FAA die grundsätzliche Erlaubnis zum Betrieb eines WLAN Systems von Verizon auf Basis von Boden-Luft-Übertragungstechnik erhalten habe. Boeing hingegen nutzt den Satellitenservice von Connexion by Boeing.
Dienstag, 31. Januar 2006
Montag, 30. Januar 2006
Kalifornische Bank versteigert 1.000 Patente - als Maßnahme gegen Patenttrolle
Ocean Tomo bezeichnet sich auf ihrer Website als Handelsbank und Finanzdienstleister für geistiges Eigentums. Ihr Sitz ist Kalifornien. Am 5. und 6. April will die Bank in San Francisco 1000 Patente versteigern, deren Wert derzeit nicht realisiert sei. Ocean Tomo glaubt, dass Auktionen der beste Weg seien, um sog. Patenttrolle aus dem Geschäft zu halten.
(gefunden bei www.silicon.de)
(gefunden bei www.silicon.de)
Samstag, 28. Januar 2006
Teles verklagt Deutsche Telekom wegen Verletzung ihres skyDSL Patentes
Inzwischen bietet die Deutsche Telekom unter dem Namen "T-DSL via Satellit" selbst Breitbandzugang über Satellit an. Teles Chef Schindler sieht laut einer Meldung auf onlinekosten.de sein Patent verletzt, sobald demgemäß eine komprimierte, und priorisierte Datenübertragung erfolgt. Dies gelte neben der Telekom auch für andere Anbieter.
Wahrscheinlich wird man in den kommenden Wochen einiges mehr darüber lesen dürfen...
Wahrscheinlich wird man in den kommenden Wochen einiges mehr darüber lesen dürfen...
USPTO bestätigt Microsoft's FAT-Patente
Die Public Patent Foundation ist mit ihrem Widerspruch gegen die Erteilung zweier Microsoft Patente gescheitert. Microsoft wird deshalb künftig Lizenzgebühren für die Nutzung einiger Merkmale des FAT Dateiverwaltungsystems auf PC's, USB-Sticks, Digitalkameras erheben dürfen.
Auch einige unter der Open Source Lizenz GPL veröffentlichte Quellcodes sollen betroffen sein.
(Quelle: ZDnet, 11.01.2006)
Auch einige unter der Open Source Lizenz GPL veröffentlichte Quellcodes sollen betroffen sein.
(Quelle: ZDnet, 11.01.2006)
US Mobilfunkbetreiber will Emoticons auf Handies patentieren
Die Boulevardisierung des geistigen Eigentums schreitet weiter voran: ZDnet meldete am 27.01.06, dass Cellular Wireless am 28.05.2005 ein Patent auf die bedienerfreundliche Einfügung von Smilies auf mobilen Geräten eingereicht habe. Die Schrift sei nun veröffentlich worden.
Angesichts der in den USA eingesetzten Diskussion um das Niveau der vom USPTO erteilten Patente verschlechtern sich die Chancen auf die Erteilung dieses Trivialpatentes hoffentlich.
Angesichts der in den USA eingesetzten Diskussion um das Niveau der vom USPTO erteilten Patente verschlechtern sich die Chancen auf die Erteilung dieses Trivialpatentes hoffentlich.
Mittwoch, 25. Januar 2006
IPC Klassen H- Elektrotechnik
H Elektrotechnik
H01 Grundlegende elektronische Bauteile
- H01B (Kabel, Leiter, Isolatoren)
- H01H (Schalter, Schutzvorrichtungen)
- H01R (Installationstechnik, Stromabnehmer)
- H01T (Funkenstrecken, Überspannungsableiter, Lichtbogenschweißen)
H02 Erzeugung, Umwandlung oder Verteilung von elektrischer Energie
- H02H (Schutzschaltungsanordnungen
- H02J (Schaltungsanordnungen oder Systeme für die Abgabe oder Verteilung elektrischer Leistung)
- H02M (Umformung von Wechselstrom und Gleichstrom)
- H02N (Elektrische Maschinen)
- H02P (Steuern oder Regeln von elektrischen Motoren, Generatoren, Umformern)
H03 Grundlegende elektronische Schaltkreise
- H03B Erzeugung von Schwingungen, Regeln von Generatoren
- H03M Codieren, Decodieren
H04 Elektrische Nachrichtentechnik
- H04K Geheimer Nachrichtenverkehr
- H04L Übertragung digitaler Informationen, Codieren
- H04M Fernsprechverkehr (Telekommunikation)
- H04Q Wähltechnik
H05 Elektrotechnik
H01 Grundlegende elektronische Bauteile
- H01B (Kabel, Leiter, Isolatoren)
- H01H (Schalter, Schutzvorrichtungen)
- H01R (Installationstechnik, Stromabnehmer)
- H01T (Funkenstrecken, Überspannungsableiter, Lichtbogenschweißen)
H02 Erzeugung, Umwandlung oder Verteilung von elektrischer Energie
- H02H (Schutzschaltungsanordnungen
- H02J (Schaltungsanordnungen oder Systeme für die Abgabe oder Verteilung elektrischer Leistung)
- H02M (Umformung von Wechselstrom und Gleichstrom)
- H02N (Elektrische Maschinen)
- H02P (Steuern oder Regeln von elektrischen Motoren, Generatoren, Umformern)
H03 Grundlegende elektronische Schaltkreise
- H03B Erzeugung von Schwingungen, Regeln von Generatoren
- H03M Codieren, Decodieren
H04 Elektrische Nachrichtentechnik
- H04K Geheimer Nachrichtenverkehr
- H04L Übertragung digitaler Informationen, Codieren
- H04M Fernsprechverkehr (Telekommunikation)
- H04Q Wähltechnik
H05 Elektrotechnik
Dienstag, 24. Januar 2006
Was die Kürzel hinter den Patentnummern bedeuten
Ein vollständiges Patentaktenzeichen enthält ein Länderkürzel (DE für Deutschland, EP für europäisches Patent), ein Aktenzeichen und ein Kürzel für den Status der Patentanmeldung.
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
DE A1 Offenlegungsschrift
DE A8 Korrigierte Titelseite einer Offenlegungsschrift
DE A9 Korrigierte Offenlegungsschrift
DE C1 Patentschrift ohne vorherige Offenlegung (vor 2004)
DE C2 Patentschrift nach vorheriger Offenlegung (vor 2004)
DE C3 Patentschrift nach Änderung (vor 2004)
DE C5 Patentschrift nach Änderung oder Beschränkung
DE B3 Patentschrift ohne vorherige Offenlegung (ab 2004)
DE B4 Patentschrift nach vorheriger Offenlegung (ab 2004)
DE B8 Korrigierte Titelseite einer Patentschrift
DE B9 Korrigierte Patentschrift
DE T1 Veröffentlichung einer PCT-Anmeldung
DE T2 Übersetzung einer EP-Patentschrift
DE T3 Übersetzung einer geänderten EP-Patentschrift
DE T4 Korrigierte Übersetzung einer EP-Patentschrift
DE T8 Korrigierte Titelseite einer Übersetzung
DE T9 Korrigierte Übersetzung
DE U1 Gebrauchsmuster
DE U8 Korrigierte Titelseite eines Gebrauchsmusters
E U9 Korrigiertes Gebrauchsmuster
Europäisches Patentamt (EPO)
EP A1 Offenlegungsschrift mit Recherchebericht
EP A2 Offenlegungsschrift ohne Recherchebericht
EP A3 Recherchebericht
EP A8 Korrigierte Titelseite einer Offenlegungsschrift
EP A9 Korrigierte Offenlegungsschrift
EP B1 Patentschrift
EP B2 Patentschrift nach Änderung
EP B8 Korrigierte Titelseite einer Patentschrift
EP B9 Korrigierte Patentschrift
World Intellectual Property Organisation (WIPO)
WO A1 Offenlegungsschrift mit Recherchebericht
WO A2 Offenlegungsschrift ohne Recherchebericht
WO A3 Recherchebericht
WO A8 Korrigierte Titelseite einer Offenlegungsschrift
WO A9 Korrigierte Offenlegungsschrift
US Patent and Trademark Office (USPTO)
US A1 Offenlegungsschrift
US A2 Offenlegungsschrift, 2. Veröffentlichung
US A9 Korrektur einer Offenlegungsschrift
US B1 Patentschrift ohne vorherige Offenlegung
US B2 Patentschrift nach vorheriger Offenlegung
US P1 Offenlegungsschrift für Pflanzenpatent
US P2 Pflanzenpatent ohne vorherige Offenlegung
US P3 Pflanzenpatent mit vorheriger Offenlegung
US S Designpatent
US E Patentschrift erneut ausgegeben (Reissue Patent)
US H1 Gesetzliche Registrierung der Erfindung (SIR)
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
DE A1 Offenlegungsschrift
DE A8 Korrigierte Titelseite einer Offenlegungsschrift
DE A9 Korrigierte Offenlegungsschrift
DE C1 Patentschrift ohne vorherige Offenlegung (vor 2004)
DE C2 Patentschrift nach vorheriger Offenlegung (vor 2004)
DE C3 Patentschrift nach Änderung (vor 2004)
DE C5 Patentschrift nach Änderung oder Beschränkung
DE B3 Patentschrift ohne vorherige Offenlegung (ab 2004)
DE B4 Patentschrift nach vorheriger Offenlegung (ab 2004)
DE B8 Korrigierte Titelseite einer Patentschrift
DE B9 Korrigierte Patentschrift
DE T1 Veröffentlichung einer PCT-Anmeldung
DE T2 Übersetzung einer EP-Patentschrift
DE T3 Übersetzung einer geänderten EP-Patentschrift
DE T4 Korrigierte Übersetzung einer EP-Patentschrift
DE T8 Korrigierte Titelseite einer Übersetzung
DE T9 Korrigierte Übersetzung
DE U1 Gebrauchsmuster
DE U8 Korrigierte Titelseite eines Gebrauchsmusters
E U9 Korrigiertes Gebrauchsmuster
Europäisches Patentamt (EPO)
EP A1 Offenlegungsschrift mit Recherchebericht
EP A2 Offenlegungsschrift ohne Recherchebericht
EP A3 Recherchebericht
EP A8 Korrigierte Titelseite einer Offenlegungsschrift
EP A9 Korrigierte Offenlegungsschrift
EP B1 Patentschrift
EP B2 Patentschrift nach Änderung
EP B8 Korrigierte Titelseite einer Patentschrift
EP B9 Korrigierte Patentschrift
World Intellectual Property Organisation (WIPO)
WO A1 Offenlegungsschrift mit Recherchebericht
WO A2 Offenlegungsschrift ohne Recherchebericht
WO A3 Recherchebericht
WO A8 Korrigierte Titelseite einer Offenlegungsschrift
WO A9 Korrigierte Offenlegungsschrift
US Patent and Trademark Office (USPTO)
US A1 Offenlegungsschrift
US A2 Offenlegungsschrift, 2. Veröffentlichung
US A9 Korrektur einer Offenlegungsschrift
US B1 Patentschrift ohne vorherige Offenlegung
US B2 Patentschrift nach vorheriger Offenlegung
US P1 Offenlegungsschrift für Pflanzenpatent
US P2 Pflanzenpatent ohne vorherige Offenlegung
US P3 Pflanzenpatent mit vorheriger Offenlegung
US S Designpatent
US E Patentschrift erneut ausgegeben (Reissue Patent)
US H1 Gesetzliche Registrierung der Erfindung (SIR)
Donnerstag, 19. Januar 2006
Off-topic: Einige Anmerkungen zur Berichtssaison
Die gegenwärtige Berichtssaison der Technologieunternehmen legt aus meiner Sicht ein erschreckend mangelndes Verständnis vieler Analysten von der Branche, die sie beobachten und kommentieren, offen. Wenn laut einem FTD-Bericht Norbert Kretlow, Analyst bei Independent Research, von den Zahlen und dem Ausblick von Intel enttäuscht ist, und wenn die Aktien von Intel und auch Apple stark korrigieren, dann hat die Zunft, nach der sich ja viele Investoren richten, nicht verstanden, was gegenwärtig im ICT-Markt vor sich geht:
1. Im Bürobereich werden viele Desktoprechner von Notebooks abgelöst. Diese Entwicklung vollziehen die Zahlen von Intel nach, die Umsätze verschieben sich in Richtung Notebook Chipsätze. Einzige Ausnahme: Apple Rechner, die iMacs sind ein wachsendes Segment. Unterm Strich tauscht Intel niedrigpreisige durch (obendrein wachsende) hochpreisige Segmente aus. Nur Produktionsengpässe hemmen derzeit ein noch höheres Wachstum, verschieben also weitere Umsätze in die Zukunft. Was will man als Anleger mehr?
2. Im Privatsektor werden Desktops durch Apples iMacs ersetzt, weil nicht jeder Kunde mehr auf das Flair eines Rechenzentrums in seinem Wohnzimmer steht und weil man keine Lust mehr auf Microsofts Sicherheitslücken hat. Die iPod Umsätze machen derzeit die Hälfte des Apple Umsatzes aus. Zwar kann man damit rechnen, dass dieses Wachstum nicht ewig so weitergeht, aber die Analysten unterschätzen völlig den Effekt des iPod als Einstiegsprodukt in die Apple Markenwelt. Dieser Effekt dürfte in den kommenden Quartalen messbar werden. Und auch Apple nennt Produktionsengpässe als Grund, warum es nicht noch höhere Umsätze gab.
Beide Unternehmen wirken auf mich bestens aufgestellt und es wird der Beginn eines neuen Innovationszyklus in der IT-Branche sichtbar. Ein neuer Zyklus im IT-Geschäft beginnt immer mit Innovationen in der Hardware (Rechner, Medien und Netzwerktechnik). Darauf setzen dann Softwareinnovationen auf, und darauf neue Services und das Beratungsgeschäft. Dieser Zyklus beginnt derzeit neu.
Die Analysten sehen jedoch nur, dass ihre Erwartung pro Aktie um einige Cents enttäuscht würde, und die Aktien stürzen ab. Aus meiner Sicht stellen sich einige Vertreter der Analystenzunft damit ein ziemlich schlechtes Zeugnis aus.
1. Im Bürobereich werden viele Desktoprechner von Notebooks abgelöst. Diese Entwicklung vollziehen die Zahlen von Intel nach, die Umsätze verschieben sich in Richtung Notebook Chipsätze. Einzige Ausnahme: Apple Rechner, die iMacs sind ein wachsendes Segment. Unterm Strich tauscht Intel niedrigpreisige durch (obendrein wachsende) hochpreisige Segmente aus. Nur Produktionsengpässe hemmen derzeit ein noch höheres Wachstum, verschieben also weitere Umsätze in die Zukunft. Was will man als Anleger mehr?
2. Im Privatsektor werden Desktops durch Apples iMacs ersetzt, weil nicht jeder Kunde mehr auf das Flair eines Rechenzentrums in seinem Wohnzimmer steht und weil man keine Lust mehr auf Microsofts Sicherheitslücken hat. Die iPod Umsätze machen derzeit die Hälfte des Apple Umsatzes aus. Zwar kann man damit rechnen, dass dieses Wachstum nicht ewig so weitergeht, aber die Analysten unterschätzen völlig den Effekt des iPod als Einstiegsprodukt in die Apple Markenwelt. Dieser Effekt dürfte in den kommenden Quartalen messbar werden. Und auch Apple nennt Produktionsengpässe als Grund, warum es nicht noch höhere Umsätze gab.
Beide Unternehmen wirken auf mich bestens aufgestellt und es wird der Beginn eines neuen Innovationszyklus in der IT-Branche sichtbar. Ein neuer Zyklus im IT-Geschäft beginnt immer mit Innovationen in der Hardware (Rechner, Medien und Netzwerktechnik). Darauf setzen dann Softwareinnovationen auf, und darauf neue Services und das Beratungsgeschäft. Dieser Zyklus beginnt derzeit neu.
Die Analysten sehen jedoch nur, dass ihre Erwartung pro Aktie um einige Cents enttäuscht würde, und die Aktien stürzen ab. Aus meiner Sicht stellen sich einige Vertreter der Analystenzunft damit ein ziemlich schlechtes Zeugnis aus.
BITKOM veröffentlicht Leitfaden zur Patentierung "computerimplementierter Erfindungen"
Der Branchenverband bietet unter dieser Adresse einen kostenlosen Leitfaden zur Entscheidungsfindung bei der Patentanmeldung computerimplementierter Erfindungen an. Der Leitfaden wendet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen.
Eine deutsche Patentanmeldung kostet inklusive Patentanwaltskosten leicht über 2.500 EURO. Die Patentierbarkeit von in Software abgebildeten Verfahren ist nicht eindeutig geregelt, deshalb stehen gerade die in diesen Fragen unerfahrenen kleineren Unternehmen vor der schwierigen Frage, was die Kriterien für die Patentierbarkeit sind.
Eine deutsche Patentanmeldung kostet inklusive Patentanwaltskosten leicht über 2.500 EURO. Die Patentierbarkeit von in Software abgebildeten Verfahren ist nicht eindeutig geregelt, deshalb stehen gerade die in diesen Fragen unerfahrenen kleineren Unternehmen vor der schwierigen Frage, was die Kriterien für die Patentierbarkeit sind.
McAfee erhält Patent auf Verfahren zur sicheren SW-Installation
A computer program tool for checking the correct or otherwise installation of a different computer program operates by comparing predetermined installation data with detected installation results, including at least one of read register entries and details of files stored subsequent to the installation. A user may specify the particular computer program and version of which the installation is to be checked, as well the operating system environment...
Zitat aus der Zusammenfassung der Patentschrift
Mittwoch, 18. Januar 2006
Lizenz als Datenschutzmodell?
Angesichts der rapide ansteigenden Datenschutzvergehen durch US-amerikanische Behörden und Dienste stellt sich die Frage, auf Basis welchen Rechtskonstruktes man als Bürger souveräner Herr über seine persönlichen Daten werden kann.
Eine Idee wäre, persönliche Daten als Schutzrecht zu klassifizieren, für das man an Dritte Lizenzen vergeben kann. Eigenschaften der Lizenz wären z.B.:
- Verwendungszweck
- Befristung der Verwendung
- Informationspflicht über die Verwendung
- Lizenzgebühr
Link zur ACLU
Eine Idee wäre, persönliche Daten als Schutzrecht zu klassifizieren, für das man an Dritte Lizenzen vergeben kann. Eigenschaften der Lizenz wären z.B.:
- Verwendungszweck
- Befristung der Verwendung
- Informationspflicht über die Verwendung
- Lizenzgebühr
Link zur ACLU
Studie sieht Nachholbedarf bei Patentanmeldungen deutscher ICT-Ausrüster
Die deutschen Hersteller von IT- und Telekommunikationsequiptment haben hohen Nachholbedarf bei Patentanmeldungen. Das jedenfalls behaupen die Verfasser Ganswindt (Siemens), Heuskel (Boston Consulting) und Schläffer (Deutsche Telekom) in ihrer Studie "Wirtschaftliche und politische Chancen der Informationsgesellschaft".
Dort heißt es auf Seite 24:
Interessanterweise stellen sich damit zwei Manager namhafter ICT-Konzerne selbst ein schwaches Zeugnis aus, was die Innovationskraft ihrer Unternehmen anbelangt. Die Lösung sehen sie jedoch trotzdem nicht in höheren eigenen Anstrengungen, sondern: beim Staat:
Wie wäre es mit dem Staat als Nachfrager? Förder- und Steuerprogramme sind meistens kompliziert und deshalb für Mittelständler uninteressant. Besser wäre es, wenn der Staat und seine Einrichtungen neue Technologien selbst nutzen würde und entsprechende Modernisierungsaufträge an heimische Unternehmen vergeben würde.
Dort heißt es auf Seite 24:
Allerdings ist die Innovationstätigkeit der deutschen ICT-Equipment-Industrie im internationalen Vergleich nur schwach ausgeprägt. Die Untersuchung des
relativen Patentanteils Deutschlands in verschiedenen Branchen zeigt, dass der Anteil deutscher Patente in der jeweiligen Branche im Vergleich zu Deutschlands Anteil an der weltweiten Anzahl von Patenten die deutschen Patentaktivitäten bei innovativen Produkten des ICT-Equipment-Sektors zwischen 1998 und 2002 vergleichsweise gering waren.
Interessanterweise stellen sich damit zwei Manager namhafter ICT-Konzerne selbst ein schwaches Zeugnis aus, was die Innovationskraft ihrer Unternehmen anbelangt. Die Lösung sehen sie jedoch trotzdem nicht in höheren eigenen Anstrengungen, sondern: beim Staat:
Deutsche ICT-Equipment-Anbieter weisen zudem oftmals strukturelle Probleme auf. Skalennachteile im Vergleich zu ausländischen Anbietern wirken sich negativ auf die Profitabilität der Unternehmen aus. Geringere Renditen und ein relativ niedriges Niveau öffentlicher Forschungsaufträge hemmen das Forschungs- und Entwicklungsniveau insgesamt. Dadurch fallen deutsche Unternehmen mit ihren Innovationsmöglichkeiten international zurück. Dies führt dazu, dass mittlerweile ein Großteil der De-facto-Standards im Bereich ICT-Equipment von US-amerikanischen und asiatischen Unternehmen gesetzt wird. Diese Unternehmen verfügen über eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber Lieferanten und können Skalenvorteile nutzen. Um die Innovationsaktivitäten der ICT-Equipment-Anbieter zu fördern und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, sollte der Staat über die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen Anreize für eine Erhöhung der
Forschungs- und Entwicklungsausgaben in den Unternehmen setzen.
Wie wäre es mit dem Staat als Nachfrager? Förder- und Steuerprogramme sind meistens kompliziert und deshalb für Mittelständler uninteressant. Besser wäre es, wenn der Staat und seine Einrichtungen neue Technologien selbst nutzen würde und entsprechende Modernisierungsaufträge an heimische Unternehmen vergeben würde.
Klingeltöner zahlen doppelt Lizenzen
Nun erwischt es die Klingeltonanbieter selbst: Sie müssen lauter einer PM von BITKOM mehr Lizenzen zahlen, als sie geplant hatten :-))
Obwohl dieses Urteil sicherlich widersprüchlich ist, halten sich Mitleid und Gram landesweit in Grenzen ;-)
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) sieht deutsche Klingeltonanbieter durch das aktuelle Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts (OLG) zur Lizenzierung von Klingeltönen benachteiligt. Das OLG hat heute entschieden, dass der Klingeltonanbieter Telemedia an den Musikverlag EMI Music Publishing direkte Lizenzgebühren zahlen muss – und dies zusätzlich zu den bereits anfallenden Lizenzzahlungen an die Musikverwertungsgesellschaft GEMA.
Obwohl dieses Urteil sicherlich widersprüchlich ist, halten sich Mitleid und Gram landesweit in Grenzen ;-)
Abonnieren
Posts (Atom)