"Es ist das Wesen einer Garantie, das sie gilt."Angela Merkel, Bundeskanzlerin
Das ist wieder so ein Satz, der mich daran zweifeln lässt, dass Frau Bundeskanzlerin in Sprache denkt. Oder dass sie es tut, und unseren Intellekt gezielt beleidigt, als Geste der Unterwerfung. Es hat was von einem der ersten Sätze in "Das Leben der Anderen", gesprochen von dem Stasioberleutnant: "Allein, dass Sie es für möglich halten, wir würden sie bewusst schikanieren, setzt Sie ins Unrecht."
Mit der gleichen autoritär zugemuteten Schlichtheit würde sie nach der Katastrophe sagen: "An der Stelle musste ich das sagen, verstehen Sie?". So wie Johannes B. Kerner mal Kanzler Kohl anging: "Verzeihen Sie, aber ich muss das fragen. Für die Zuschauer."
Folgen wir ihr trotzdem mal. Spaßeshalber.
In den Foren kursiert eine Antwort der Bundesregierung zum Thema "Wie sicher ist die Zusage von Merkel und Steinbrück, die Einlagen deutscher Sparer?", die wir bis heute offenbar alle übersehen hatten. Ich habe das Original recherchiert. Hervorhebungen von mir.
Quelle: Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 16/182, Anlage 14 (Link)
Anfrage von Ch. Ströbele:
Rechtliche Verbindlichkeit der Aussagen der Bundeskanzlerin zur Absicherung der Spareinlagen der Bürger im Zusammen- hang mit der aktuellen Finanzkrise
Antwort von Parl. Staatssekretärin Nicolette Kressl:
"Die Erklärung der Bundeskanzlerin und des Bundesfinanzministers vom 5. Oktober 2008 stellt eine politische Erklärung dar, mit welcher die Bundesregierung versichert, dass die privaten Spareinlagen der Bürgerinnen und Bürger auch im äußerst unwahrscheinlichen Fall des Versagens der bestehenden Sicherungssysteme gesichert sind. Hieraus lässt sich für die Bürger keine rechtsverbindliche und damit selbstständig einklagbare Garantieerklärung ableiten. Allerdings wird sich die Bundesregierung an dieser politischen Zusage festhalten lassen und geeignete Maßnahmen ergreifen, sofern und sobald dies erforderlich wird.
Wie Ihnen bekannt ist, sind die Sparer in Deutschland grundsätzlich doppelt abgesichert. Die Sicherheit ergibt sich zum einen durch das gesetzliche Sicherungssystem, welches den Sparern eine Mindestabsicherung in Höhe von 90 Prozent der Einlagen, begrenzt auf 20 000 Euro gewährt. Darüber hinaus besteht in Deutschland ein bewährtes System von freiwilligen Sicherungseinrichtungen der Sparkassen, der Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie der privaten Banken, welches bis heute den Inhabern von Spareinlagen einen vollumfänglichen Schutz gewährt hat."
Man könnte nun weiterfragen:
- Mit welchem Recht wurde der Eindruck suggeriert, es handle sich um einen einklagbaren Schutz?
- Welche "geeigneten Maßnahmen" will die Regierung noch ergreifen, wenn alles zu spät ist?
- Wo musste sich das Einlagensicherungssystem bisher bewähren? Lassen sich daraus Rückschlüsse auf einen Zusammenbruch des EURO ziehen?
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