Donnerstag, 21. März 2013

Post vom Petitionsausschuss - man "prüft" die Bahn


Wie berichtet hatte ich eine Petition eingereicht, den §13 der Eisenbahnverkehrsordnung zu ändern. Vom Nichtanspruch zum Anspruch auf einen Sitzplatzanspruch, damit die Bahn ihre Kunden mit künstlich verknappten Kapazitäten in der 2. Klasse nicht mehr in die 1. Klasse treiben kann. Die Kapazitäten und Wagenkonfigurationen müssen an die Nachfrage angepasst werden.

Heute kam die Nachricht, dass das Bundesverkehrsministerium meine Beobachtungen prüfen will. D.h. messen will, in wie vielen Fällen 2. Klassen überfüllt und 1. Klassen gleichzeitig unterbelegt sind.

Währenddessen berichtet die WELT (Link) über eine drohende Zugknappheit bei der Deutschen Bahn. Doch statt eine eigene schlechte Planung und Beschaffung einzugestehen, beginnt der Bahnvorstand jetzt, seine Zulieferer wegen "vorsätzlicher Täuschung" und "krimineller Energie" zu verklagen. Demnach müssten die Bahnkunden das gleiche Recht gegenüber dem Bahnmanagement haben.


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