Viele haben es schon gehört, wenige gelesen. Das Bundesjustizministerium hat Änderungen im Patent- und im Arbeitnehmererfindungsgesetz erarbeitet.
Einei wichtige Neuerung: Arbeitgeber müssen eingereichte Erfindungsmeldungen nicht mehr per Erklärung in Anspruch nehmen. Künftig gilt die Erfindung automatisch in Anspruch genommen, wenn sie nicht frei gegeben wurde. (sog. "Inanspruchsnahmefiktion").
Hier ein Link zum BMJ/Patentrechtsmodernisierung: Link
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