Na Super, Thomas Hillenbrand von SPIEGEL Online hat heute meine Story von unserem 924S veröffentlich. Ist super geworden! Und es gab nette Reaktionen. Von Till, Egon, Martin, Benno. Und den Experten von PFF Online :-)
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,494272,00.html
Montag, 16. Juli 2007
Dienstag, 10. Juli 2007
2. Deutsche Patent(bewertungs)tage 30./31.10.2007
Im November 2005 hatte ich auf den von "Ratingwissen" veranstalteten ersten Patentbewertungstagen im Europäischen Patentamt mein Bewertungsmodell vorgestellt. Nun berichtet die Agentur von einer Neuauflage:
"Zum zweiten Mal nach 2005 trifft sich am 30. und 31. Oktober 2007 die Patent-Branche im Europäischen Patentamt in München zu einem Kongress über IP-Management und Patentbewertung. Themenschwerpunkt des Kongresses wird globales IP-Management sein. 20 Top-Referenten werden hierzu und zum Thema Patentbewertung referieren und diskutieren. Dabei wird insbesondere der Schutz immaterieller Vermögenswerte auf den Märkten in China, Russland und Südamerika erörtert."
Das Programm soll ab Ende August unter www.ratingwissen.de erhältlich sein.
"Zum zweiten Mal nach 2005 trifft sich am 30. und 31. Oktober 2007 die Patent-Branche im Europäischen Patentamt in München zu einem Kongress über IP-Management und Patentbewertung. Themenschwerpunkt des Kongresses wird globales IP-Management sein. 20 Top-Referenten werden hierzu und zum Thema Patentbewertung referieren und diskutieren. Dabei wird insbesondere der Schutz immaterieller Vermögenswerte auf den Märkten in China, Russland und Südamerika erörtert."
Das Programm soll ab Ende August unter www.ratingwissen.de erhältlich sein.
Samstag, 7. Juli 2007
Die Mauern sind weg
Sonntag, 1. Juli 2007
Mittwoch, 27. Juni 2007
Das große Aufräumen
Montag, 18. Juni 2007
Lounge am See..
Körperliche Arbeit ist ja nicht das, was man als Bürorocker so sucht. Aber hier gehts nicht anders. Rupfen, Ziehen, Schütteln und Graben. Dann sind die Rosen umgesetzt. Und die Bretter vom Steg passen wunderbar als Loungegrundlage vors Haus. Na denn... Hat sich doch gelohnt.
"Wanderungen durch die Mark Brandenburg" - ich fange an, es zu verstehen..
"Wanderungen durch die Mark Brandenburg" - ich fange an, es zu verstehen..
Mittwoch, 13. Juni 2007
Frühling lässt sein blaues Band..
Neues aus dem Meilenwerk Charlottenburg
Jetzt nur keine Panik, Mittelständler!
Findige Patentanwaltskanzleien nutzen den anschwellenden Mediengesang über den Fall Broadcom/Qualcomm. Das Handelsblatt zitiert einen Anwalt der Kanzlei Clifford Chance, nun sei es an der Zeit, dass Technologieunternehmen ihr Technologieportfolio auf etwaige Patentverletzungen durchforsten. Wie soll das ein MIttelständler bitteschön anstellen?
Und als Gegenmaßnahme empfiehlt er natürlich: Den Aufbau eines eigenen Patentportfolios. Als Verhandlungsmasse gegenüber Inhabern von Patenten, die man verletzt hat.
Diese Denke unterliegt folgenden Irrtümern:
- Der Anwalt verwechselt sein eigenes Interesse mit dem eines Technologieunternehmers. Es geht ihm nur darum, möglichst viele Unternehmer in Panik zu versetzen und nun auf Teufel komm raus, Patente anzumelden.
- Die empfohlene Stratgie zieht nur dann, wenn Ihre Patente den gleichen Wert für den Inhaber haben, deren Patente Sie verletzt haben. Was nützt ihm sonst eine Lizenz für Ihre Patente?
Man sollte in der Hektik eines nie vergessen:
Patentverletzungen tun um so mehr weh, je mehr Umsätze mit verletzten Patenten im Spiel sind. D.h. nur wenn Sie etwa Umsätze in der Größenordnung des Patentinhabers und dies in den gleichen Märkten wie er erzielen, sind Sie für ihn interessant. Alle anderen Konstellation lassen sich höchstwahrscheinlich friedlich lösen - in Form von Lizenzverträgen, die Sie einigermaßen verkraften können.
Und als Gegenmaßnahme empfiehlt er natürlich: Den Aufbau eines eigenen Patentportfolios. Als Verhandlungsmasse gegenüber Inhabern von Patenten, die man verletzt hat.
Diese Denke unterliegt folgenden Irrtümern:
- Der Anwalt verwechselt sein eigenes Interesse mit dem eines Technologieunternehmers. Es geht ihm nur darum, möglichst viele Unternehmer in Panik zu versetzen und nun auf Teufel komm raus, Patente anzumelden.
- Die empfohlene Stratgie zieht nur dann, wenn Ihre Patente den gleichen Wert für den Inhaber haben, deren Patente Sie verletzt haben. Was nützt ihm sonst eine Lizenz für Ihre Patente?
Man sollte in der Hektik eines nie vergessen:
Patentverletzungen tun um so mehr weh, je mehr Umsätze mit verletzten Patenten im Spiel sind. D.h. nur wenn Sie etwa Umsätze in der Größenordnung des Patentinhabers und dies in den gleichen Märkten wie er erzielen, sind Sie für ihn interessant. Alle anderen Konstellation lassen sich höchstwahrscheinlich friedlich lösen - in Form von Lizenzverträgen, die Sie einigermaßen verkraften können.
Dienstag, 12. Juni 2007
Energiesparsame Handies
Wenn ein Handy keinen Antennenempfang hat, z.B. in Tiefgaragen oder innerhalb massiver Gebäude, hat es keine Funktion. Warum dann nicht in den Standby Betrieb gehen?
Genau diese Funktionalität unterstützt ein patentiertes Verfahren des US Unternehmens Broadcom. Dumm nur, dass die 3G Chipsätze der Fa. Qualcomm diese Funktionen aufweisen, ohne das Patent lizenziert zu haben. Deshalb hat die US Außenhandelsbehörde ein Importverbot für Handies mit diesem Chipsatz verhängt. J.P. Morgan schätzt die nun ausfallenden Umsätze von Qualcomm auf 1,6 Mrd. US$.
Betroffen sind wegen der unterstützen Mobilfunkstandards die Märkte in Asien und den USA. Und hier trifft es nicht nur die
Handyhersteller
- LG, Samsung und Motorolas für Ende des Jahres geplanter Razr2,
sondern auch die Netzbetreiber
- AT&T, Sprint und Verizon,
bei denen 80% der verkauften Handies betroffen sein sollen. Gefährdet sind nicht nur Umsatzausfälle beim Verkauf neuer Handies, sondern auch die Investitionen in die Netzinfrastruktur 3G-CDMA.
Wer springt in die Lücke?
Profitieren dürfte Texas Instruments, der größte Konkurrent von Qualcomm im Bereich WCDMA. Und Handyhersteller, die keine Chips von Qualcomm verwenden. Wie z.B. die Skandinavier Nokia und Ericsson. BenQ kann leider nicht mehr davon profitieren...
Vielleicht einigt sich Qualcomm ja noch mit Broadcom auf einen Lizenzvertrag.
Quelle: Computerzeitung, 11.6.
Genau diese Funktionalität unterstützt ein patentiertes Verfahren des US Unternehmens Broadcom. Dumm nur, dass die 3G Chipsätze der Fa. Qualcomm diese Funktionen aufweisen, ohne das Patent lizenziert zu haben. Deshalb hat die US Außenhandelsbehörde ein Importverbot für Handies mit diesem Chipsatz verhängt. J.P. Morgan schätzt die nun ausfallenden Umsätze von Qualcomm auf 1,6 Mrd. US$.
Betroffen sind wegen der unterstützen Mobilfunkstandards die Märkte in Asien und den USA. Und hier trifft es nicht nur die
Handyhersteller
- LG, Samsung und Motorolas für Ende des Jahres geplanter Razr2,
sondern auch die Netzbetreiber
- AT&T, Sprint und Verizon,
bei denen 80% der verkauften Handies betroffen sein sollen. Gefährdet sind nicht nur Umsatzausfälle beim Verkauf neuer Handies, sondern auch die Investitionen in die Netzinfrastruktur 3G-CDMA.
Wer springt in die Lücke?
Profitieren dürfte Texas Instruments, der größte Konkurrent von Qualcomm im Bereich WCDMA. Und Handyhersteller, die keine Chips von Qualcomm verwenden. Wie z.B. die Skandinavier Nokia und Ericsson. BenQ kann leider nicht mehr davon profitieren...
Vielleicht einigt sich Qualcomm ja noch mit Broadcom auf einen Lizenzvertrag.
Quelle: Computerzeitung, 11.6.
Fraunhofer will Ansprüche anmelden - beim Patentamt
Der Präsident der Fraunhofer Gesellschaft, H.-J- Bullinger, will die Einnahmen aus Patentclustern erheblich erhöhen. Hierfür werden den Fraunhofer Instituten für die nächsten fünf bis zehn Jahre 100 Mio EUR für patentrelevante Eigenforschungen bereitgestellt. Ziel ist es, Alleinstellungsmerkmale zu stärken, in dem ganze Forschungsfelder durch dichte Patentcluster geschützt werden. Finanziert werden wird das Programm vor allem durch MP3 Lizenzeinnahmen.
Die ersten so finanzierten Eigenforschungsprojekte sind die
- "Solarzellen auf Basis metallurgischen Siliziums" (metallurgisch heißt: es muss nicht hochkristallin sein, das senkt die Kosten) des ISE in Freiburg und
- die "Mikrobrennstoffzellen in Multilayerkeramik für die Massenproduktion" des Fraunhofer-Institute für Keramische Technologien und Systeme IKTS und ISE.
- Zusätzlich wurde ein Programm "Challenge" für besonders exotisch -aber chancenreich- anmutende Erfindungen aufgesetzt.
Die Fraunhofer Patentstelle in Zahlen (2006):
Anzahl der eingereichten Erfindungsmeldungen: 574
Daraus resultierende deutsche Patentanmeldungen: 396
Dito internationale Patentanmeldungen: 473
Anzahl der neu abgeschlossenen Verwertungsverträge: 267
Anzahl der in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Verwertungsverträge: 1.145
Summe der Lizenzerträge 2006: 92 Mio EUR
Anteil von MP3 Einnahmen an dieser Summe: 2/3
(Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, idw-online.de)
Das stellt einen Strategiewechsel bei Fraunhofer dar: Denn in den letzten Jahren galt die Devise, nur noch im Auftrag forschen zu wollen, um Forschungsinvestments zu vermeiden. Anscheinend hat man bemerkt, dass es ein wenig an der eigenen Kreativität zehrt, wenn man nur noch im Auftrag denkt.
Die ersten so finanzierten Eigenforschungsprojekte sind die
- "Solarzellen auf Basis metallurgischen Siliziums" (metallurgisch heißt: es muss nicht hochkristallin sein, das senkt die Kosten) des ISE in Freiburg und
- die "Mikrobrennstoffzellen in Multilayerkeramik für die Massenproduktion" des Fraunhofer-Institute für Keramische Technologien und Systeme IKTS und ISE.
- Zusätzlich wurde ein Programm "Challenge" für besonders exotisch -aber chancenreich- anmutende Erfindungen aufgesetzt.
Die Fraunhofer Patentstelle in Zahlen (2006):
Anzahl der eingereichten Erfindungsmeldungen: 574
Daraus resultierende deutsche Patentanmeldungen: 396
Dito internationale Patentanmeldungen: 473
Anzahl der neu abgeschlossenen Verwertungsverträge: 267
Anzahl der in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Verwertungsverträge: 1.145
Summe der Lizenzerträge 2006: 92 Mio EUR
Anteil von MP3 Einnahmen an dieser Summe: 2/3
(Quelle: Informationsdienst Wissenschaft, idw-online.de)
Das stellt einen Strategiewechsel bei Fraunhofer dar: Denn in den letzten Jahren galt die Devise, nur noch im Auftrag forschen zu wollen, um Forschungsinvestments zu vermeiden. Anscheinend hat man bemerkt, dass es ein wenig an der eigenen Kreativität zehrt, wenn man nur noch im Auftrag denkt.
Samstag, 9. Juni 2007
Was Sie mit einem Download aus iTunes dürfen
Die Nutzungsbedingungen im Apple iTunes Onlineshop beinhalten laut Apple Website u.a. folgende Rechte:
(ii) Sie sind lediglich berechtigt, die Produkte für ihre persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecke zu verwenden. Der Weitervertrieb, die Weitergabe, Übertragung oder Unterlizenzierung ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet.
(iii) Sie dürfen die Produkte jederzeit auf bis zu fünf von Apple freigegebenen Geräten nutzen.
(iv) Sie haben die Möglichkeit, Produkte aus bis zu fünf verschiedenen Konten gleichzeitig auf bestimmten Geräten, beispielsweise iPods, zu speichern.
(v) Sie sind dazu berechtigt, eine „Audio Playlist“ bis zu sieben Mal zu brennen.
(vi) Sie dürfen Videoprodukte nicht brennen.
(vii) Sie dürfen die Produkte nur für Ihre persönlichen und nicht-gewerblichen Nutzungszwecke exportieren, (gegebenenfalls) brennen oder kopieren.
(viii) Sie dürfen die Produkte nicht als Klingelton für Telefonanrufe verwenden.
=> Apple bietet seit dem 1. Juni 2007 im Medienshop iTunes eine neue Lizenz namens iTunes plus an. Die Nutzungsbedingungen hierfür lauten im Original:
(xii) iTunes Plus Produkte enthalten keine technischen Sicherheitsvorkehrungen, die Ihre Verwendung dieser Produkte beschränken. Die Nutzungsbedingungen (iii) – (vi) gelten nicht für iTunes Plus Produkte. Sie dürfen iTunes Plus Produkte in angemessenem Umfang zu persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecken kopieren und speichern.
Quelle: http://www.apple.com/legal/itunes/de/service.html
D.h. für einen Aufpreis von +30% (Preis pro Song EUR 1,29 statt EUR 0,99) entfallen die Kopierbeschränkungen, kopiert werden darf aber nach wie vor nur für den persönlichen Gebrauch.
(ii) Sie sind lediglich berechtigt, die Produkte für ihre persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecke zu verwenden. Der Weitervertrieb, die Weitergabe, Übertragung oder Unterlizenzierung ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet.
(iii) Sie dürfen die Produkte jederzeit auf bis zu fünf von Apple freigegebenen Geräten nutzen.
(iv) Sie haben die Möglichkeit, Produkte aus bis zu fünf verschiedenen Konten gleichzeitig auf bestimmten Geräten, beispielsweise iPods, zu speichern.
(v) Sie sind dazu berechtigt, eine „Audio Playlist“ bis zu sieben Mal zu brennen.
(vi) Sie dürfen Videoprodukte nicht brennen.
(vii) Sie dürfen die Produkte nur für Ihre persönlichen und nicht-gewerblichen Nutzungszwecke exportieren, (gegebenenfalls) brennen oder kopieren.
(viii) Sie dürfen die Produkte nicht als Klingelton für Telefonanrufe verwenden.
=> Apple bietet seit dem 1. Juni 2007 im Medienshop iTunes eine neue Lizenz namens iTunes plus an. Die Nutzungsbedingungen hierfür lauten im Original:
(xii) iTunes Plus Produkte enthalten keine technischen Sicherheitsvorkehrungen, die Ihre Verwendung dieser Produkte beschränken. Die Nutzungsbedingungen (iii) – (vi) gelten nicht für iTunes Plus Produkte. Sie dürfen iTunes Plus Produkte in angemessenem Umfang zu persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecken kopieren und speichern.
Quelle: http://www.apple.com/legal/itunes/de/service.html
D.h. für einen Aufpreis von +30% (Preis pro Song EUR 1,29 statt EUR 0,99) entfallen die Kopierbeschränkungen, kopiert werden darf aber nach wie vor nur für den persönlichen Gebrauch.
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