Eine Erfindung darf für den Durchschnittsfachmann aus dem Gebiet der Erfindung nicht "naheliegend" sein. Für neue Gebiete ist der Durchschnittsfachmann der Professor. Für ausgereifte ist es der Techniker.
Einfache Lösungen sind oft schwieriger ("höher") als komplizierte.
Kriterien sind:
- Überwindung besonderer Schwierigkeiten
- ein überraschender Fortschritt
- ein lange Zeit nicht gelöstes Problem
- Abkehr vom bisherigen Entwicklungsweg
- ein überwundenes Vorurteil
- hoher wirtschaftlicher Erfolg (viele Lizenznehmer bzw. lizenzierte Produkte)
Dienstag, 21. April 2009
Montag, 20. April 2009
Neuheit einer Erfindung
Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört.
Eine frühere Anmeldung gleichen oder ähnlichen Inhalts kann eine Priorität begründen und den Tag der Anmeldung entsprechend vorziehen (max. 12 Monate).
Neuheitsschädlich sind vor Fachpublikum (das die Lehre nachvollziehen oder weitergeben kann):
- Messeausstellungen, die die Funktionsweise offenbaren
- Erläuternde Vorführungen
- Liefervorschläge und Angebote
- Die öffentliche Benutzung
- Kongresse, zu denen sich theoretisch jeder anmelden darf. Entscheidend ist, dass jeder Fachmann die Möglichkeit hatte, sich zu informieren. Selbst ein einzelner Kongressgast kann neuheitsschädlich sein.
Eine Geheimhaltungsverpflichtung verhindert Publizität nur dann, wenn sie eingehalten wird. Eine nicht eingehaltene Geheimhaltungspflicht ist im prinzipiell neuheitsschädlich. Der Erfinder kann aber Schadenersart verlangen.
Patentanmeldungen, die VOR der eigenen Anmeldung eingereicht wurden, aber ZUM ZEITPUNKT noch nicht veröffentlich waren, zählen zum Stand der Technik, wenn sie zum Zeitpunkt der Prüfung inzwischen veröffentlicht wurden. (Das kann der Patentanmelder demnach zwar nicht wissen, es MUSS aber zum Stand der Technik zählen, alles andere wäre unfair dem früheren Anmelder gegenüber.)
Verratene Veröffentlichungen sind Neuheitsunschädlich.
Für die Neuheit einer Erfindung werden nur deren Ansprüche untersucht. Von einer Entgegenhaltung zählt das gesamt Dokument, also auch beiläufig erwähnter Stand der Technik.
Entgeganhaltungen müssen für sich alleine wirken. Es dürfen keine Teile von Entgegenhaltungen zu einem Stand der Technik kombiniert werden.
Eine frühere Anmeldung gleichen oder ähnlichen Inhalts kann eine Priorität begründen und den Tag der Anmeldung entsprechend vorziehen (max. 12 Monate).
Neuheitsschädlich sind vor Fachpublikum (das die Lehre nachvollziehen oder weitergeben kann):
- Messeausstellungen, die die Funktionsweise offenbaren
- Erläuternde Vorführungen
- Liefervorschläge und Angebote
- Die öffentliche Benutzung
- Kongresse, zu denen sich theoretisch jeder anmelden darf. Entscheidend ist, dass jeder Fachmann die Möglichkeit hatte, sich zu informieren. Selbst ein einzelner Kongressgast kann neuheitsschädlich sein.
Eine Geheimhaltungsverpflichtung verhindert Publizität nur dann, wenn sie eingehalten wird. Eine nicht eingehaltene Geheimhaltungspflicht ist im prinzipiell neuheitsschädlich. Der Erfinder kann aber Schadenersart verlangen.
Patentanmeldungen, die VOR der eigenen Anmeldung eingereicht wurden, aber ZUM ZEITPUNKT noch nicht veröffentlich waren, zählen zum Stand der Technik, wenn sie zum Zeitpunkt der Prüfung inzwischen veröffentlicht wurden. (Das kann der Patentanmelder demnach zwar nicht wissen, es MUSS aber zum Stand der Technik zählen, alles andere wäre unfair dem früheren Anmelder gegenüber.)
Verratene Veröffentlichungen sind Neuheitsunschädlich.
Für die Neuheit einer Erfindung werden nur deren Ansprüche untersucht. Von einer Entgegenhaltung zählt das gesamt Dokument, also auch beiläufig erwähnter Stand der Technik.
Entgeganhaltungen müssen für sich alleine wirken. Es dürfen keine Teile von Entgegenhaltungen zu einem Stand der Technik kombiniert werden.
Was ist eine "technische Lehre" ?
Eine technische Lehre ist eine Lehre zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs, der ohne Zwischenschaltung menschlicher Verstandestätigkeit die unmittelbare Folge des Einsatzes beherrschbarer Naturkräfte ist.
Der Erfinder muss seine Erfindung nicht (wissenschaftlich) erklären, er muss nur beschreiben, was man für ihre Anwendung tun muss, bzw. wie sie gestaltet sein muss, um eine Aufgabe zu lösen.
Ist die Anwendung der Erfindung illegal, steht dies nicht der Patentierbarkeit im Wege.
Die Wirkung einer Erfindung darf nicht-technisch sein. Das untechnische Resultat muss das Ergebnis einer technischen Lehre sein (Suppe, Garagentor).
Das ästhetische Endprodukt kann geschmacksmusterfähig sein. Der technische Weg, um das ästhetische Produkt zu realisieren, kann patentfähig sein.
Eine Erfindung muss (heute) ausführbar sein.
Eine geometrische Form, die ein Problem löst, kann patentierbar sein (Reflektor).
SOFTWARE:
Ein Algorithmus (als Verfahren), der lediglich ein mathematisches Problem löst, ist nicht patentierbar, weil er keine Naturkräfte verwendet.
Patentierbarkeit kann vorliegenden, wenn mindestens eine der folgenden Fragen bejaht wird (Siemensliste):
1. Wird ein physikalischer Zustand einer Sache oder System verändert?
2. Wird ein technischer Effekt bewirkt?
3. Wird eine technische Aufgabe gelöst?
4. Sind für die Aufgabenlösung technische Überlegungen notwendig?
Nach dieser Logik sind rein geschäftliche Vorgänge eher gedankliche denn auf Naturkräften basierende Lehren und deshalb nicht patentierbar. Beispielsweise wird eine Rechtschreibkorrektur als nicht patentierbark angesehen, ein sicherer elektronischer Zahlungsverkehr hingegen schon..
Der Erfinder muss seine Erfindung nicht (wissenschaftlich) erklären, er muss nur beschreiben, was man für ihre Anwendung tun muss, bzw. wie sie gestaltet sein muss, um eine Aufgabe zu lösen.
Ist die Anwendung der Erfindung illegal, steht dies nicht der Patentierbarkeit im Wege.
Die Wirkung einer Erfindung darf nicht-technisch sein. Das untechnische Resultat muss das Ergebnis einer technischen Lehre sein (Suppe, Garagentor).
Das ästhetische Endprodukt kann geschmacksmusterfähig sein. Der technische Weg, um das ästhetische Produkt zu realisieren, kann patentfähig sein.
Eine Erfindung muss (heute) ausführbar sein.
Eine geometrische Form, die ein Problem löst, kann patentierbar sein (Reflektor).
SOFTWARE:
Ein Algorithmus (als Verfahren), der lediglich ein mathematisches Problem löst, ist nicht patentierbar, weil er keine Naturkräfte verwendet.
Patentierbarkeit kann vorliegenden, wenn mindestens eine der folgenden Fragen bejaht wird (Siemensliste):
1. Wird ein physikalischer Zustand einer Sache oder System verändert?
2. Wird ein technischer Effekt bewirkt?
3. Wird eine technische Aufgabe gelöst?
4. Sind für die Aufgabenlösung technische Überlegungen notwendig?
Nach dieser Logik sind rein geschäftliche Vorgänge eher gedankliche denn auf Naturkräften basierende Lehren und deshalb nicht patentierbar. Beispielsweise wird eine Rechtschreibkorrektur als nicht patentierbark angesehen, ein sicherer elektronischer Zahlungsverkehr hingegen schon..
Samstag, 18. April 2009
Wenn es läuft und läuft, dann richtig
Eins ist klar: In Wolfsburg wird man in diesem Jahr zwei Titel feiern:
1. Der VfL löst die Bayern ab.
2. Volkswagen löst Toyota ab als größten Automobilhersteller im Sonnensystem.
Es ist ja auch eine erstaunliche Stadt. Erst gab es den Kanal. Dann das VW-Werk. Dann baute man die Stadt. Dann wurde WOB ICE-Bahnhof (gut, manche Lokführer wissen das immer noch nicht..). Dann baute man die Arena.
Nur in Wolfsburg wohnen tut offiziell keiner. Wer was auf sich hält zieht nach: Braunschweig. Meine frühere Nachbarin war sogar bis nach Essen geflüchtet.
Und die Konzerntöchter für die Entwicklung sind in Berlin angesiedelt.
Bin gespannt, ob "WOB-Dorf" (wie man in Berlin sagt) bzw. "Wolleburch" (wie man in Essen sagte) nicht noch hip wird dies Jahr ;-) Jedenfalls hält man hier derzeit die Fahne hoch fürs Land.
Wanderer, kommst Du dahin, guck Dir die Movimentos an. Und die Autostadt.
1. Der VfL löst die Bayern ab.
2. Volkswagen löst Toyota ab als größten Automobilhersteller im Sonnensystem.
Es ist ja auch eine erstaunliche Stadt. Erst gab es den Kanal. Dann das VW-Werk. Dann baute man die Stadt. Dann wurde WOB ICE-Bahnhof (gut, manche Lokführer wissen das immer noch nicht..). Dann baute man die Arena.
Nur in Wolfsburg wohnen tut offiziell keiner. Wer was auf sich hält zieht nach: Braunschweig. Meine frühere Nachbarin war sogar bis nach Essen geflüchtet.
Und die Konzerntöchter für die Entwicklung sind in Berlin angesiedelt.
Bin gespannt, ob "WOB-Dorf" (wie man in Berlin sagt) bzw. "Wolleburch" (wie man in Essen sagte) nicht noch hip wird dies Jahr ;-) Jedenfalls hält man hier derzeit die Fahne hoch fürs Land.
Wanderer, kommst Du dahin, guck Dir die Movimentos an. Und die Autostadt.
Donnerstag, 16. April 2009
Berliner Senatorin muss Wirkungslosigkeit der "Umweltzone" eingestehen
Die Berliner Umweltsenatorin Lompscher wird in den Berliner Tageszeitungen heute mit einem Eingeständnis zitiert. Messungen haben ergeben, dass die mit viel Verwaltungsaufwand und Kosten für Autofahrer verbundene Umweltzone fast nichts gebracht hat.
An Hauptverkehrsstraßen ist die Feinstaubbelastung gerade mal um 3% zurückgegangen. Wäre man zynisch, würde man diesen Effekt auf den schrumpfenden Wohlstand in Berlin zurückführen.
Lediglich Dieselruß konnte nennenswert reduziert werden. Allerdings nicht auf Null. Denn ausgerechnet die Dieselstinker der öffentlichen Verwaltung - darunter die Polizeistreifen, die die Einhaltung der Plakettenpflicht überwachen- haben Ausnahmegenehmigungen erhalten.
Mithin haben wir Kritiker der Umweltzone recht behalten. Automotoren, schon gar nicht Benziner, sind nicht der wichtigste Emittent von Feinstaub. Sondern Kraftwerke, Hausöfen und Ostwind. Autos produzieren vor allem beim Bremsen Feinstaub (Bremsabrieb). Und diesen schürt die Senatorin mit roten Ampelwellen innerhalb der "Umweltzone".
Quelle: Pressemitteilung des Senats
An Hauptverkehrsstraßen ist die Feinstaubbelastung gerade mal um 3% zurückgegangen. Wäre man zynisch, würde man diesen Effekt auf den schrumpfenden Wohlstand in Berlin zurückführen.
Lediglich Dieselruß konnte nennenswert reduziert werden. Allerdings nicht auf Null. Denn ausgerechnet die Dieselstinker der öffentlichen Verwaltung - darunter die Polizeistreifen, die die Einhaltung der Plakettenpflicht überwachen- haben Ausnahmegenehmigungen erhalten.
Mithin haben wir Kritiker der Umweltzone recht behalten. Automotoren, schon gar nicht Benziner, sind nicht der wichtigste Emittent von Feinstaub. Sondern Kraftwerke, Hausöfen und Ostwind. Autos produzieren vor allem beim Bremsen Feinstaub (Bremsabrieb). Und diesen schürt die Senatorin mit roten Ampelwellen innerhalb der "Umweltzone".
Quelle: Pressemitteilung des Senats
Mittwoch, 15. April 2009
Die Wahrheit interessiert anscheinend "keine Sau"
UPDATE:
Patentgegner verunsichern Schweinezüchter mit gefährlichem Halbwissen. Angeblich habe das Europäische Patentamt (EPA) ein Patent auf eine Schweinezucht erteilt, mithin ein "Patent auf Leben". Das hatte die US-amerikanische Firma NEWSHAM CHOICE GENETICS tatsächlich ursprünglich unter dem Titel
"VERWENDUNG EINES EINZELNUKLEOTID-POLYMORPHISMUS IM CODIERENDEN BEREICH DES LEPTINREZEPTOR-GENS AUS SCHWEIN ZUR VERBESSERUNG DER SCHWEINEFLEISCHPRODUKTION"
(Link zur Patentdatenbank)
beantragt. Wenn es so gekommen wäre, könnte man sich in der Tat aufregen. Dem ist aber nicht so. Das EPA hat die angemeldeten Patentansprüche deutlich reduziert und nur das Auswahlverfahren mit der man die besonders attraktiven Schweine identifizieren kann, übrig gelassen. Hier steht's: EPA Erklärung
Aber das interessiert mal wieder buchstäblich "keine Sau", um im Sprachgebrauch der Patentgegner zu bleiben. Unter "Patentgegnern" verstehe ich nicht nur Gegner dieses Patentes, sondern des Patentwesens allgemein. Es gibt da ein pseudoliberales, wenn nicht anarchisches, Klientel, das die Legitimität von so etwas wie geistigem Eigentum in Abrede stellt. Diese Leute manipulieren z.B. freiberuflicher Softwareentwickler mit fingierten "Patentverletungsklageschriften", um ihnen Angst einzujagen. Sie lassen dabei stets wichtige Sachverhalte außer acht und erstellen unrealistische Szenarien.
Patentgegner verunsichern Schweinezüchter mit gefährlichem Halbwissen. Angeblich habe das Europäische Patentamt (EPA) ein Patent auf eine Schweinezucht erteilt, mithin ein "Patent auf Leben". Das hatte die US-amerikanische Firma NEWSHAM CHOICE GENETICS tatsächlich ursprünglich unter dem Titel
"VERWENDUNG EINES EINZELNUKLEOTID-POLYMORPHISMUS IM CODIERENDEN BEREICH DES LEPTINREZEPTOR-GENS AUS SCHWEIN ZUR VERBESSERUNG DER SCHWEINEFLEISCHPRODUKTION"
(Link zur Patentdatenbank)
beantragt. Wenn es so gekommen wäre, könnte man sich in der Tat aufregen. Dem ist aber nicht so. Das EPA hat die angemeldeten Patentansprüche deutlich reduziert und nur das Auswahlverfahren mit der man die besonders attraktiven Schweine identifizieren kann, übrig gelassen. Hier steht's: EPA Erklärung
Aber das interessiert mal wieder buchstäblich "keine Sau", um im Sprachgebrauch der Patentgegner zu bleiben. Unter "Patentgegnern" verstehe ich nicht nur Gegner dieses Patentes, sondern des Patentwesens allgemein. Es gibt da ein pseudoliberales, wenn nicht anarchisches, Klientel, das die Legitimität von so etwas wie geistigem Eigentum in Abrede stellt. Diese Leute manipulieren z.B. freiberuflicher Softwareentwickler mit fingierten "Patentverletungsklageschriften", um ihnen Angst einzujagen. Sie lassen dabei stets wichtige Sachverhalte außer acht und erstellen unrealistische Szenarien.
Montag, 13. April 2009
For those about to blog..
Nun noch ein paar Ostereier von der Young- und Oldtimermesse Techno Classica Anfang April in Essen.
Fangen wir mit den Ahnen der querdenkenden Modulbaukaste an: Den Herstellern von Audi 50 und Polo I. Beide wurden zwischen 1974 und 1978 am selben Band gefertigt. Der Polo war ursprünglich die leistungsschwächere Variante mit 0,9 Litern Hubraum und 40 PS. Später gab es beide auch mit 50 und 60 PS. Für die selben Ersatzteile -so berichtete mir mal ein Projektkollege von Bosch - gab es erhebliche Preisunterschiede, je nachdem ob ein VW oder Audi Logo drauf war...
BMW präsentierte das Gespann für die kommenden mageren Jahre, das Goggomobil nebst passendem "Wohnwagen". Bei näherem Hinsehen entpuppt sich der "Wohnwagen" natürlich mehr als Hardtop Zelt. Warum BMW? Weil die Bayern die Hans Glas AG 1967 übernahm. Zwei Jahre später stellte BMW die Produktion ein. Hat man das Sparmobil vielleicht gerade neu entdeckt?
Was die wenigsten wissen: Den Käfer gab es auch als Bausatz. Geliefert mit einer Bauanleitung und einem doppelseitigen Inbusschlüssel. Eine Produktionsmethode, die später von IKEA übernommen wurde.
Axel Gierhausen, Vorsitzender des Porsche Club 924/944 Deutschland e.V., und früherer Kollege von mir, lehnt hier lässig am Heck eines früheren Einsatzwagens der Autobahnpolizei Düsseldorf. Überflüssig zu erwähnen, dass den Porsches 924 auch heute noch großer Respekt entgegengebracht wird, wenn er im Rückspiegel auftaucht. Auch ohne Blaulicht.
Martini Porsche - das rührt mich heute noch an. Wirkte immer ein bisschen edler als die blindenhundknurrigen orangefarbenen Jägermeistermodelle.
Noch ein Wort über die Rundungen von Sportwagen. Nicht nur Hund und Herrchen werden einander immer ähnlicher:
Fangen wir mit den Ahnen der querdenkenden Modulbaukaste an: Den Herstellern von Audi 50 und Polo I. Beide wurden zwischen 1974 und 1978 am selben Band gefertigt. Der Polo war ursprünglich die leistungsschwächere Variante mit 0,9 Litern Hubraum und 40 PS. Später gab es beide auch mit 50 und 60 PS. Für die selben Ersatzteile -so berichtete mir mal ein Projektkollege von Bosch - gab es erhebliche Preisunterschiede, je nachdem ob ein VW oder Audi Logo drauf war...
BMW präsentierte das Gespann für die kommenden mageren Jahre, das Goggomobil nebst passendem "Wohnwagen". Bei näherem Hinsehen entpuppt sich der "Wohnwagen" natürlich mehr als Hardtop Zelt. Warum BMW? Weil die Bayern die Hans Glas AG 1967 übernahm. Zwei Jahre später stellte BMW die Produktion ein. Hat man das Sparmobil vielleicht gerade neu entdeckt?
Was die wenigsten wissen: Den Käfer gab es auch als Bausatz. Geliefert mit einer Bauanleitung und einem doppelseitigen Inbusschlüssel. Eine Produktionsmethode, die später von IKEA übernommen wurde.
Axel Gierhausen, Vorsitzender des Porsche Club 924/944 Deutschland e.V., und früherer Kollege von mir, lehnt hier lässig am Heck eines früheren Einsatzwagens der Autobahnpolizei Düsseldorf. Überflüssig zu erwähnen, dass den Porsches 924 auch heute noch großer Respekt entgegengebracht wird, wenn er im Rückspiegel auftaucht. Auch ohne Blaulicht.
Martini Porsche - das rührt mich heute noch an. Wirkte immer ein bisschen edler als die blindenhundknurrigen orangefarbenen Jägermeistermodelle.
Noch ein Wort über die Rundungen von Sportwagen. Nicht nur Hund und Herrchen werden einander immer ähnlicher:
Samstag, 11. April 2009
Consol Theater, formerly known as: Zeche Bismarck
Auf der Rückfahrt haben wir in Gelsenkirchen übernachtet. Nochmal durchs gute alte Ückendorf gefahren. Dann durch Bismarck. Und was sieht man da im Vorbeifahren: Den Kultur- nein: Strukturwandel der alten Zeche. Sie heißt heute Consoltheater. Die Umwandlung folgte einem Beschluss des Kulturausschuss der Stadt Gelsenkirchen vor fast zehn Jahren. Und wer hatte damals noch seine Finger im Spiel...?
Freitag, 10. April 2009
Mittwoch, 8. April 2009
Antwerpen
Wir sind auf unserer Belgienrundfahrt in Antwerpen angekommen. Waren am Montag einer Einladung zur Besichtigung des EU-Parlamentes gefolgt.
Abendessen mit einem Wissenschaftsexperten der EU-Kommission: "Was hat es mit dem europäischen Jahr der Kreativität auf sich? Hat die Kommission erkannt, dass der Industrialismus der Althierarchen, fuer die Wirtschaft nur die Fortsetzung von Herrschaft mit anderen Mitteln war, zuende geht?"
Antwort: "Nein! Aber alle reden doch von Kreativität. Also auch die EU"
Ja gut, Fördermittel fuer Patentanmeldungen gibt es natürlich. Immerhin. Das ist kreativ. Also, auf zum Europäischen Patentamt :-)
Am nächsten Morgen regnet es, als wir weiterfahren zum Atomium.
Ein beeindruckendes und melancholisch stimmendes Relikt eines ehemals technikbegeisterten, aber an den Überheblichkeiten der Handelnden dann doch gescheiterten Europa.
Antwerpen (von belg.: "Anwerben") hingegen konzentriert sich auf seine Kernkompetenzen: Mode, Muscheln, Diamanten. Alles zusammen kulminiert im Kaminzimmer des charmanten Designhotel "Julien":
Hier könnte man es länger aushalten.
Seinen Businessplan aktualisieren, die Ideen aus den befluegelnden Sessions im Friedrichshain einarbeiten. Werner um eine Aufwandschätzung für Web 2.0 Funktionen bitten. Sich auf die Prüfungen in Patentrecht vorbereiten. Eine Einladung zum Essen annehmen..
Abendessen mit einem Wissenschaftsexperten der EU-Kommission: "Was hat es mit dem europäischen Jahr der Kreativität auf sich? Hat die Kommission erkannt, dass der Industrialismus der Althierarchen, fuer die Wirtschaft nur die Fortsetzung von Herrschaft mit anderen Mitteln war, zuende geht?"
Antwort: "Nein! Aber alle reden doch von Kreativität. Also auch die EU"
Ja gut, Fördermittel fuer Patentanmeldungen gibt es natürlich. Immerhin. Das ist kreativ. Also, auf zum Europäischen Patentamt :-)
Am nächsten Morgen regnet es, als wir weiterfahren zum Atomium.
Ein beeindruckendes und melancholisch stimmendes Relikt eines ehemals technikbegeisterten, aber an den Überheblichkeiten der Handelnden dann doch gescheiterten Europa.
Antwerpen (von belg.: "Anwerben") hingegen konzentriert sich auf seine Kernkompetenzen: Mode, Muscheln, Diamanten. Alles zusammen kulminiert im Kaminzimmer des charmanten Designhotel "Julien":
Hier könnte man es länger aushalten.
Seinen Businessplan aktualisieren, die Ideen aus den befluegelnden Sessions im Friedrichshain einarbeiten. Werner um eine Aufwandschätzung für Web 2.0 Funktionen bitten. Sich auf die Prüfungen in Patentrecht vorbereiten. Eine Einladung zum Essen annehmen..
Freitag, 3. April 2009
Wisdom of Crowds für Patentprüfungen - es funktioniert!
Eines der wenigen funktionierenden Praxisbeispiele für Crowsourcing und Open Innovation kommt ausgerechnet aus der Patentszene. Natürlich nicht aus der europäischen oder gar deutschen. Sondern der US-amerikanischen:
Peer-2-Patent nutzt das Wissen von Patentinhabern und anderen Fachexperten für die Neuheitsprüfung eingereichter US-Patente. Musste bisher ein einzelner Prüfer des Patentamtes recherchieren, ob es eine eingereichte Erfindung schon gibt, zieht man nun das Wissen der Community hinzu. Jedes Mitglied kann hier seine "Entgegenhaltung" posten, wenn es eine Patentanmeldung nicht für neu hält. Peer-2-Patent ist ein Kooperationsprojekt der New Yor Law School (Prof. Beth Noveck) und dem US-Patentamt.
Auslöser für das Projekt war laut Business Week die wachsende Zahl von Nichtigkeitsklagen gegen US-Patente. Begründet sind diese NIchtigkeitsklagen meist mit fehlender Neuheit. Was lag also näher, als das Wissen der Communities VOR der Patenterteilung in die Prüfung einzubeziehen? Den Prüfern bleibt wegen der wachsenden Zahl von Patentanmeldungen immer weniger Zeit für die Neuheitsrecherche. Heute sind es gerade noch 20h, nicht einmal drei Arbeitstage.
Das Projekt ist gesponsert u.a. General Electric, HP und IBM. Der Vorteil für diese Unternehmen ist eine erhöhte Sicherheit der Rechtsbeständigkeit ihrer Patente.
Wie verhindert das Projekt den Missbrauch, den Prüfer eines Patentes mit vermeintlichen Entgegenhaltungen zuzuschütten um den Erteilungsprozess für Wettbewerber zu verzögern? - Wenn mehr als zehn Entgegenhaltungen zu einer Patentanmeldung eingehen, filtert die Community die zehn wichtigsten heraus, die sie dem Patentprüfer übergibt.
Die Communitymitgieder kommentieren ihre Reviews und taggen Patentschriften mit Fachbegriffen, so dass sie später leichter auffindbar sind.
Seit dem Projektstart vor zwei Jahren haben sich mittlerweile mehr als 2.500 Mitglieder aus mehr als 150 Ländern registriert. Mehr als 120 reviewte Patentanmeldungen wurden mit 350 Entgegenhaltungen beantwortet. (Das sind aus meiner Sicht erschreckend wenig. Lesen hier die meisten Mitglieder nur mit?)
Die Patentprüfer empfinden Peer-2-Patent vor allem in einer Hinsicht als sehr entlastend: Die Community bringt vor allem Entgegenhaltungen, die keine Patentschriften sind sondern anderweitige Veröffentlichungen. Genau hier kommen Knowhow und Überblick der "Menge" ins Spiel, die der Patentprüfer selbst nicht hat.
Quellen: Business Week, Peer-2-Patent Project
Peer-2-Patent nutzt das Wissen von Patentinhabern und anderen Fachexperten für die Neuheitsprüfung eingereichter US-Patente. Musste bisher ein einzelner Prüfer des Patentamtes recherchieren, ob es eine eingereichte Erfindung schon gibt, zieht man nun das Wissen der Community hinzu. Jedes Mitglied kann hier seine "Entgegenhaltung" posten, wenn es eine Patentanmeldung nicht für neu hält. Peer-2-Patent ist ein Kooperationsprojekt der New Yor Law School (Prof. Beth Noveck) und dem US-Patentamt.
Auslöser für das Projekt war laut Business Week die wachsende Zahl von Nichtigkeitsklagen gegen US-Patente. Begründet sind diese NIchtigkeitsklagen meist mit fehlender Neuheit. Was lag also näher, als das Wissen der Communities VOR der Patenterteilung in die Prüfung einzubeziehen? Den Prüfern bleibt wegen der wachsenden Zahl von Patentanmeldungen immer weniger Zeit für die Neuheitsrecherche. Heute sind es gerade noch 20h, nicht einmal drei Arbeitstage.
Das Projekt ist gesponsert u.a. General Electric, HP und IBM. Der Vorteil für diese Unternehmen ist eine erhöhte Sicherheit der Rechtsbeständigkeit ihrer Patente.
Wie verhindert das Projekt den Missbrauch, den Prüfer eines Patentes mit vermeintlichen Entgegenhaltungen zuzuschütten um den Erteilungsprozess für Wettbewerber zu verzögern? - Wenn mehr als zehn Entgegenhaltungen zu einer Patentanmeldung eingehen, filtert die Community die zehn wichtigsten heraus, die sie dem Patentprüfer übergibt.
Die Communitymitgieder kommentieren ihre Reviews und taggen Patentschriften mit Fachbegriffen, so dass sie später leichter auffindbar sind.
Seit dem Projektstart vor zwei Jahren haben sich mittlerweile mehr als 2.500 Mitglieder aus mehr als 150 Ländern registriert. Mehr als 120 reviewte Patentanmeldungen wurden mit 350 Entgegenhaltungen beantwortet. (Das sind aus meiner Sicht erschreckend wenig. Lesen hier die meisten Mitglieder nur mit?)
Die Patentprüfer empfinden Peer-2-Patent vor allem in einer Hinsicht als sehr entlastend: Die Community bringt vor allem Entgegenhaltungen, die keine Patentschriften sind sondern anderweitige Veröffentlichungen. Genau hier kommen Knowhow und Überblick der "Menge" ins Spiel, die der Patentprüfer selbst nicht hat.
Quellen: Business Week, Peer-2-Patent Project
Donnerstag, 2. April 2009
Wisdom of Crowds für Patentprüfungen - es funktioniert!
Eines der wenigen funktionierenden Praxisbeispiele für Crowsourcing und Open Innovation kommt ausgerechnet aus der Patentszene. Natürlich nicht aus der europäischen oder gar deutschen. Sondern der US-amerikanischen:
Peer-2-Patent nutzt das Wissen von Patentinhabern und anderen Fachexperten für die Neuheitsprüfung eingereichter US-Patente. Musste bisher ein einzelner Prüfer des Patentamtes recherchieren, ob es eine eingereichte Erfindung schon gibt, zieht man nun das Wissen der Community hinzu. Jedes Mitglied kann hier seine "Entgegenhaltung" posten, wenn es eine Patentanmeldung nicht für neu hält. Peer-2-Patent ist ein Kooperationsprojekt der New Yor Law School (Prof. Beth Noveck) und dem US-Patentamt.
Auslöser für das Projekt war laut Business Week die wachsende Zahl von Nichtigkeitsklagen gegen US-Patente. Begründet sind diese NIchtigkeitsklagen meist mit fehlender Neuheit. Was lag also näher, als das Wissen der Communities VOR der Patenterteilung in die Prüfung einzubeziehen? Den Prüfern bleibt wegen der wachsenden Zahl von Patentanmeldungen immer weniger Zeit für die Neuheitsrecherche. Heute sind es gerade noch 20h, nicht einmal drei Arbeitstage.
Das Projekt ist gesponsert u.a. General Electric, HP und IBM. Der Vorteil für diese Unternehmen ist eine erhöhte Sicherheit der Rechtsbeständigkeit ihrer Patente.
Wie verhindert das Projekt den Missbrauch, den Prüfer eines Patentes mit vermeintlichen Entgegenhaltungen zuzuschütten um den Erteilungsprozess für Wettbewerber zu verzögern? - Wenn mehr als zehn Entgegenhaltungen zu einer Patentanmeldung eingehen, filtert die Community die zehn wichtigsten heraus, die sie dem Patentprüfer übergibt.
Die Communitymitgieder kommentieren ihre Reviews und taggen Patentschriften mit Fachbegriffen, so dass sie später leichter auffindbar sind.
Seit dem Projektstart vor zwei Jahren haben sich mittlerweile mehr als 2.500 Mitglieder aus mehr als 150 Ländern registriert. Mehr als 120 reviewte Patentanmeldungen wurden mit 350 Entgegenhaltungen beantwortet. (Das sind aus meiner Sicht erschreckend wenig. Lesen hier die meisten Mitglieder nur mit?)
Die Patentprüfer empfinden Peer-2-Patent vor allem in einer Hinsicht als sehr entlastend: Die Community bringt vor allem Entgegenhaltungen, die keine Patentschriften sind sondern anderweitige Veröffentlichungen. Genau hier kommen Knowhow und Überblick der "Menge" ins Spiel, die der Patentprüfer selbst nicht hat.
Quellen: Business Week, Peer-2-Patent Project
Peer-2-Patent nutzt das Wissen von Patentinhabern und anderen Fachexperten für die Neuheitsprüfung eingereichter US-Patente. Musste bisher ein einzelner Prüfer des Patentamtes recherchieren, ob es eine eingereichte Erfindung schon gibt, zieht man nun das Wissen der Community hinzu. Jedes Mitglied kann hier seine "Entgegenhaltung" posten, wenn es eine Patentanmeldung nicht für neu hält. Peer-2-Patent ist ein Kooperationsprojekt der New Yor Law School (Prof. Beth Noveck) und dem US-Patentamt.
Auslöser für das Projekt war laut Business Week die wachsende Zahl von Nichtigkeitsklagen gegen US-Patente. Begründet sind diese NIchtigkeitsklagen meist mit fehlender Neuheit. Was lag also näher, als das Wissen der Communities VOR der Patenterteilung in die Prüfung einzubeziehen? Den Prüfern bleibt wegen der wachsenden Zahl von Patentanmeldungen immer weniger Zeit für die Neuheitsrecherche. Heute sind es gerade noch 20h, nicht einmal drei Arbeitstage.
Das Projekt ist gesponsert u.a. General Electric, HP und IBM. Der Vorteil für diese Unternehmen ist eine erhöhte Sicherheit der Rechtsbeständigkeit ihrer Patente.
Wie verhindert das Projekt den Missbrauch, den Prüfer eines Patentes mit vermeintlichen Entgegenhaltungen zuzuschütten um den Erteilungsprozess für Wettbewerber zu verzögern? - Wenn mehr als zehn Entgegenhaltungen zu einer Patentanmeldung eingehen, filtert die Community die zehn wichtigsten heraus, die sie dem Patentprüfer übergibt.
Die Communitymitgieder kommentieren ihre Reviews und taggen Patentschriften mit Fachbegriffen, so dass sie später leichter auffindbar sind.
Seit dem Projektstart vor zwei Jahren haben sich mittlerweile mehr als 2.500 Mitglieder aus mehr als 150 Ländern registriert. Mehr als 120 reviewte Patentanmeldungen wurden mit 350 Entgegenhaltungen beantwortet. (Das sind aus meiner Sicht erschreckend wenig. Lesen hier die meisten Mitglieder nur mit?)
Die Patentprüfer empfinden Peer-2-Patent vor allem in einer Hinsicht als sehr entlastend: Die Community bringt vor allem Entgegenhaltungen, die keine Patentschriften sind sondern anderweitige Veröffentlichungen. Genau hier kommen Knowhow und Überblick der "Menge" ins Spiel, die der Patentprüfer selbst nicht hat.
Quellen: Business Week, Peer-2-Patent Project
In Europa wird nur noch jedes vierte "Softwarepatent" erteilt
Das Europäische Patentamt (EPA) meldet 147 Tausend Anmeldungen im vergangenen Jahr, plus 3,6 Prozent.
14.850 Patentanmeldungen (+10%) kamen aus der Nachrichtentechnik, 9.250 (+6,5%) aus der Datenverarbeitung.
Interessant: Weil die Zügel bei den sog. computerimplementierten Erfindungen ("Softwarepatenten") angezogen wurden, sank die Erteilungsquote hier auf 26 Prozent. Das EPA teilt den Anmeldern inzwischen sehr früh mit, wie es die Aussichten auf eine Patenterteilung einschätzt. Deshalb können unsichere Anmeldungen früher zurückgezogen werden, um z.B. die Gebühren für den Prüfantrag und den Patentanwalt zu sparen.
(Quelle: Europäisches Patentamt)
14.850 Patentanmeldungen (+10%) kamen aus der Nachrichtentechnik, 9.250 (+6,5%) aus der Datenverarbeitung.
Interessant: Weil die Zügel bei den sog. computerimplementierten Erfindungen ("Softwarepatenten") angezogen wurden, sank die Erteilungsquote hier auf 26 Prozent. Das EPA teilt den Anmeldern inzwischen sehr früh mit, wie es die Aussichten auf eine Patenterteilung einschätzt. Deshalb können unsichere Anmeldungen früher zurückgezogen werden, um z.B. die Gebühren für den Prüfantrag und den Patentanwalt zu sparen.
(Quelle: Europäisches Patentamt)
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